Common use of Ruheversicherung Clause in Contracts

Ruheversicherung. Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird da- durch der Vertrag nicht beendet. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die →Außerbetriebsetzung mit- teilt. Dies gilt in folgenden Fällen nicht: • Die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen oder • Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes. Die beitragsfreie Ruheversicherung gilt nicht bei Verträgen mit aus- drücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr. Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen wäh- rend der Dauer der →Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versi- cherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst • die Kfz-Haftpflichtversicherung, • die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversiche- rung bestanden hat. Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend wie folgt abzustellen: • in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage). • auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen). Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Abstellplätze nicht ge- brauchen. Siehe hierzu auch Teil B Ziffer 5.

Appears in 3 contracts

Samples: www.vwfs.de, www.vwfs.de, assets.volvocars.com

Ruheversicherung. Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird da- durch der Vertrag nicht beendet. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die →Außerbetriebsetzung mit- teilt. Dies gilt in folgenden Fällen nicht: • Die , es sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen 14 Tage oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes. Die beitragsfreie Ruheversicherung gilt Regelungen nach Satz 1 und Satz 2 gelten nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (zum Beispiel Mofas), Wohnwagen- anhänger sowie bei Verträgen mit aus- drücklich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer Vertrags- dauer als ein Jahr. Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen wäh- rend der Dauer der →Außerbetriebsetzung Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versi- cherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst • die Kfz-Haftpflichtversicherung, • die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversiche- rung bestanden hat. Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend wie folgt abzustellen: • in einem Einstellraum (z.z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage). • auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen). nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb au- ßerhalb dieser Abstellplätze nicht ge- brauchengebrauchen. Siehe hierzu auch Teil B Ziffer 5.

Appears in 1 contract

Samples: www.leaseplan.com

Ruheversicherung. Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird da- durch der Vertrag nicht beendet. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die →Außerbetriebsetzung mit- teilt. Dies gilt in folgenden Fällen nicht: • Die , es sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes. Die beitragsfreie Ruheversicherung gilt Regelungen nach Satz 1 und Satz 2 gelten nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (zum Beispiel Mofas), Wohnwagen- anhänger sowie bei Verträgen mit aus- drücklich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer Vertrags- dauer als ein Jahr. Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen wäh- rend der Dauer der →Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versi- cherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst • die Kfz-Haftpflichtversicherung, • die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversiche- rung bestanden hat. Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend wie folgt abzustellen: • in In einem Einstellraum (z.B. zum Beispiel einer Einzel- oder SammelgarageSammel- garage). • auf Auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. zum Beispiel durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen). Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Abstellplätze nicht ge- brauchen. Siehe hierzu auch Teil B Ziffer 5.

Appears in 1 contract

Samples: www.allianz.de

Ruheversicherung. Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird da- durch der Vertrag nicht beendet. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die →Außerbetriebsetzung mit- teilt. Dies gilt in folgenden Fällen nicht: • Die , es sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen 14 Tage oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes. Die beitragsfreie Ruheversicherung gilt Regelungen nach Satz 1 und Satz 2 gelten nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z.B. Mofas), Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit aus- drücklich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr. Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen wäh- rend der Dauer der →Außerbetriebsetzung Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versi- cherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst • die Kfz-Haftpflichtversicherung, • die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversiche- rung bestanden hat. Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend wie folgt abzustellen: • in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage). • auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen). nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb au- ßerhalb dieser Abstellplätze nicht ge- brauchengebrauchen. Siehe hierzu auch Teil B Ziffer 5.

Appears in 1 contract

Samples: www.alpacacamping.de

Ruheversicherung. Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird da- durch der Vertrag nicht beendet. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die →Außerbetriebsetzung mit- teilt. Dies gilt in folgenden Fällen nicht: • Die , es sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes. Die beitragsfreie Ruheversicherung gilt Regelungen nach Teil C Ziffer 10.1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 gelten nicht bei Verträgen mit aus- drücklich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr. Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen wäh- rend der Dauer der →Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versi- cherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst • die Kfz-Haftpflichtversicherung, • die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversiche- rung bestanden hat. Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend wie folgt abzustellen: • in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage). • Sam- melgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen). Sie dürfen einem geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Abstellplätze Räumlichkeiten nicht ge- brauchen. Siehe hierzu zu gebrau- chen (siehe auch Teil B Ziffer 5).

Appears in 1 contract

Samples: ah-eggers.de

Ruheversicherung. Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird da- durch der Vertrag nicht beendet. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die →Außerbetriebsetzung mit- teilt. Dies gilt in folgenden Fällen nicht: • Die , es sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes. Die beitragsfreie Ruheversicherung gilt Regelungen nach Satz 1 und Satz 2 gelten nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (zum Beispiel Mofas), Wohnwagen- anhänger sowie bei Verträgen mit aus- drücklich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer Vertrags- dauer als ein Jahr. Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen wäh- rend der Dauer der →Außerbetriebsetzung Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versi- cherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst • die Kfz-Haftpflichtversicherung, • die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversiche- rung bestanden hat. Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend wie folgt abzustellen: • in einem Einstellraum (z.z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage). • auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen). nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb au- ßerhalb dieser Abstellplätze nicht ge- brauchengebrauchen. Siehe hierzu auch Teil B Ziffer 5.

Appears in 1 contract

Samples: s3-eu-west-1.amazonaws.com