Rückgabe der Wertpapiere Musterklauseln

Rückgabe der Wertpapiere. Zahlungen auf die kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen erfolgen an das Clearing System zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Bank zur Weiterleitung an die jeweiligen Anleihegläubiger. Die Emittentin wird durch Leistung der Zahlung an das Clearing System von ihrer Zahlungspflicht befreit. C.19 Ausübungs- preis oder endgültiger Referenzpreis des Basiswerts Bei Eintritt eines Kreditereignisses: der Endkurs (wie unter dem Gliederungspunkt C.8 definiert).
Rückgabe der Wertpapiere. Zahlungen auf die Zertifikate erfolgen an das Clearing System zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Bank zur Weiterleitung an die jeweiligen Zertifikatsinhaber. Die Emittentin wird durch Leistung der Zahlung an das Clearing System von ihrer Zahlungspflicht befreit. Eine etwaige Lieferung der Aktien erfolgt an das Clearing System zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Bank zur Weiterleitung an die jeweiligen Zertifikatsinhaber. C.19 Ausübungs- preis oder endgültiger Referenzpreis des Basiswerts Der maßgebliche Kurs der Aktie ist im Zusammenhang mit der Leistung bei Fälligkeit der Beobachtungskurs bzw. der Referenzpreis. Der "Referenzpreis" ist: der Kurs der Aktie an der Börse zu dem Bewertungszeitpunkt an dem Letzten Bewertungstag. "Börse" ist EuroNext Paris.
Rückgabe der Wertpapiere. Die Emittentin ist verpflichtet, sämtliche gemäß diesen Bedingungen zahlbaren Beträge [bzw. lieferbaren Wertpapiere] am [jeweiligen] Tag der Fälligkeit in der in C.2 genannten Währung zu zahlen [bzw. zu liefern]. Soweit dieser Tag kein Bankarbeitstag ist, erfolgt die Zahlung [bzw. die Lieferung] am nächsten Bankarbeitstag. Sämtliche zahlbaren Beträge [bzw. lieferbaren Wertpapiere] sind von der Emittentin an [die Clearstream Banking AG] [•] oder deren Order zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an den Gläubiger zu zahlen [bzw. zu liefern]. Die Emittentin wird durch Leistung an [die Clearstream Banking AG] [•] oder deren Order von ihrer Zahlungspflicht [bzw. Lieferpflicht] gegenüber dem Gläubiger befreit.
Rückgabe der Wertpapiere. Zahlungen auf die Schuldverschreibungen erfolgen an das Clearing System zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die jeweiligen Anleihegläubiger. Die Emittentin wird durch Leistung der Zahlung an das Clearing System von ihrer Zahlungspflicht befreit. [Eine etwaige Lieferung [der Aktien] [der Referenzzertifikate] erfolgt an das Clearing System zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die jeweiligen Anleihegläubiger.] C.19 Ausübungs- preis oder endgültiger Referenzpreis des Basiswerts Der maßgebliche [Kurs] [Stand] [der Aktie] [des Index] ist [im Zusammenhang mit der Leistung bei Fälligkeit] [der Beobachtungskurs] [der Beobachtungsstand] [bzw.] [der Referenzpreis] [der Stand des Index zum Bewertungszeitpunkt an dem betreffenden Bewertungstag, wie er von dem Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht wird] [der Wert des Index für einen Referenzmonat] [●] [und] [für die Verzinsung] [der Kurs der Aktie an der Börse zum Bewertungszeitpunkt an dem betreffenden Bewertungstag] [der Stand des Index zum Bewertungszeitpunkt an dem betreffenden Bewertungstag, wie er von dem Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht wird] [●]]. [Der "Referenzpreis" ist: [●.] [der Kurs der Aktie an der Börse zum Bewertungszeitpunkt an dem Letzten Bewertungstag.] ["Börse" ist ●.] [der Stand des Index zum Bewertungszeitpunkt an dem Letzten Bewertungstag, wie er von dem Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht wird.] ["Index- Sponsor" ist ●.]]

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.