Common use of Rückgabe des Mietobjektes Clause in Contracts

Rückgabe des Mietobjektes. Über den Zeitpunkt der Rückgabe haben sich die Parteien rechtzeitig zu verständigen. Das Mietobjekt ist in gutem Zustand, unter Berücksichtigung der aus der vertragsgemässen Benutzung sich ergebenden Abnützung oder Veränderung sowie des Zustandes bei Mietantritt zurückzugeben. Die Rückgabe des vollständig geräumten Mietobjektes erfolgt mit allen Schlüsseln, und bei möblierten Mietobjekten mit allen Inventargegenständen bis spätestens am Tag nach dem letzten Tag des Monats, auf den gekündigt worden ist, um 12.00 Uhr. Fällt der Rückgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Ruhe- oder Feiertag, hat die Rückgabe am darauf folgenden lokalen Werktag bis spätestens 12.00 zu geschehen. Die vom Mieter vorzunehmenden Instandstellungs- und Reinigungsarbeiten gemäss Ziff. 5B dieser allgemeinen Bestimmungen müssen fachgemäss ausgeführt und bis zum Schluss des Mietverhältnisses beendet sein. Der Mieter hat unmittelbar vor seinem Auszug auf seine Rechnung allfällige Geschirr- und Wohnwaschmaschinen zu entkalken und durch den Servicedienst auf einwandfreie Funktion zu kontrollieren und wenn nötig instandstellen zu lassen. Spannteppiche und textile Bodenbeläge, die zum Mietobjekt gehören, sind fachmännisch zu reinigen beziehungsweise zu extrahieren. Mit Ablauf der Mietzeit besitzt der Mieter weder ein Recht des Aufenthaltes in den Räumen noch der Verfügung über dieselben. Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand der Sache prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, diesem sofort melden. Verdeckte Mängel hat der Vermieter dem ausziehenden Mieter sofort nach ihrer Feststellung zu melden. Der Vermieter ist berechtigt, bei der Übergabe der Mietsache vom Mieter die Mitwirkung an der Erstellung eines gemeinsamen Rückgabeprotokolles zu verlangen. Wenn der Mieter seine Mitwirkung verweigert, kann der Vermieter auf Kosten des Mieters einen amtlichen Befund aufnehmen lassen. Erfolgt die Rückgabe des Mietobjektes vor Ablauf des Kündigungstermins, so ist der Vermieter berechtigt, Renovationsarbeiten ausführen zu lassen. Über eine allfällige Mietzinsreduktion einigen sich die Parteien vor Beginn der Renovationsarbeiten. Eine Mietzinsreduktion steht jedoch dem Mieter nicht zu, soweit solche Arbeiten innert 10 Tagen vor Ablauf des Kündigungstermins begonnen werden. Fehlende Schlüssel sind vom Mieter zu ersetzen. Bei geschütztem Schliessplan können Schloss und Schlüssel auf Kosten des Mieters ersetzt werden.

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Rückgabe des Mietobjektes. Über den Zeitpunkt der Rückgabe haben sich die Parteien rechtzeitig zu verständigen. Das Mietobjekt ist in gutem Zustand, unter Berücksichtigung der aus der vertragsgemässen Benutzung sich ergebenden Abnützung oder Veränderung sowie des Zustandes bei Mietantritt zurückzugeben. Die Rückgabe des vollständig geräumten und gereinigten Mietobjektes erfolgt mit allen Schlüsseln, und bei möblierten Mietobjekten mit allen Inventargegenständen bis Schlüsseln nach Ortsgebrauch jedoch spätestens am Tag nach dem letzten Tag des Monats, auf den gekündigt worden ist, Beendigung der Miete um 12.00 Uhr. Fällt der Rückgabetermin Rück- gabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten gesetzlichen Ruhe- oder Feiertag, hat die Rückgabe am darauf folgenden darauffolgenden lokalen Werktag bis spätestens 12.00 Uhr zu geschehen. Die vom Mieter vorzunehmenden Instandstellungs- und Reinigungsarbeiten gemäss Ziff. 5B dieser allgemeinen Bestimmungen Reini- gungsarbeiten müssen fachgemäss ausgeführt und bis zum Schluss zur Beendigung des Mietverhältnisses beendet abgeschlossen sein. Der Mieter hat unmittelbar vor seinem Auszug auf seine Rechnung allfällige Geschirr- und Wohnwaschmaschinen zu entkalken und durch den Servicedienst auf einwandfreie Funktion zu kontrollieren und wenn nötig instandstellen zu lassen. Spannteppiche und textile Tex- tile Bodenbeläge, die zum Mietobjekt gehören, sind fachmännisch fach- männisch zu reinigen beziehungsweise bzw. zu extrahieren. Mit Ablauf der Mietzeit besitzt der Mieter weder ein Recht des Aufenthaltes in den Räumen noch der Verfügung über dieselben. Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Mietsache erstellen Mieter und Ver- mieter ein Rückgabeprotokoll, in welchem der Zustand der Sache prüfen und MängelMietsache festgehalten wird. Verweigert der Xxxxxx seine Mitwirkung am Rückgabepro- tokoll, für die der Mieter einzustehen hat, diesem sofort melden. Verdeckte Mängel hat der so muss er sich das vom Vermieter dem ausziehenden Mieter sofort nach ihrer Feststellung zu meldenerstellte Protokoll als richtig entgegenhalten lassen. Der Vermieter ist aber auf jeden Fall berechtigt, auf Kosten des Mieters zur Beweis- sicherung einen amtlichen Befund aufnehmen zu lassen. Der Vermieter muss dem Mieter diejenigen Mängel, für wel- che dieser einzustehen hat, sofort melden. Mängel, welche trotz übungsgemässer Prüfung bei der Übergabe der Mietsache vom Mieter die Mitwirkung an der Erstellung eines gemeinsamen Rückgabeprotokolles zu verlangen. Wenn der Mieter seine Mitwirkung verweigertRückgabe nicht er- kennbar waren, kann der Vermieter auf Kosten des Mieters einen amtlichen Befund aufnehmen lassen. Erfolgt die Rückgabe des Mietobjektes vor Ablauf des Kündigungstermins, so ist der Vermieter berechtigt, Renovationsarbeiten ausführen zu lassen. Über eine allfällige Mietzinsreduktion einigen sich die Parteien vor Beginn der Renovationsarbeiten. Eine Mietzinsreduktion steht jedoch auch noch später gegen- über dem Mieter nicht zugeltend machen. Er hat sie dem Mieter so- fort zu melden, soweit wenn er solche Arbeiten innert 10 Tagen vor Ablauf des Kündigungstermins begonnen werden. Fehlende Schlüssel sind vom Mieter zu ersetzen. Bei geschütztem Schliessplan können Schloss und Schlüssel auf Kosten des Mieters ersetzt werdenentdeckt.

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Rückgabe des Mietobjektes. Über Auf den Zeitpunkt der Rückgabe haben sich Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt vorbehältlich Ziffer II/14.1 im Zustand Grundausbau gemäss Definition in Beilage 2 zurückzugeben, sofern die Parteien Vermieterin nicht ganz oder teilweise auf die fachmännische Entfernung von Mieter- ausbauten verzichtet. Falls die Vermieterin die Entfernung von Mieterausbauten verlangt, so ist die Mieterin verpflichtet, diese rechtzeitig zu verständigen. Das Mietobjekt ist in gutem Zustand, unter Berücksichtigung der aus der vertragsgemässen Benutzung sich ergebenden Abnützung oder Veränderung sowie des Zustandes bei Mietantritt zurückzugeben. Die Rückgabe des vollständig geräumten Mietobjektes erfolgt mit allen Schlüsseln, und bei möblierten Mietobjekten mit allen Inventargegenständen bis spätestens am Tag nach dem letzten Tag des Monats, auf den gekündigt worden ist, um 12.00 Uhr. Fällt der Rückgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Ruhe- oder Feiertag, hat die Rückgabe am darauf folgenden lokalen Werktag bis spätestens 12.00 zu geschehen. Die vom Mieter vorzunehmenden Instandstellungs- und Reinigungsarbeiten gemäss Ziff. 5B dieser allgemeinen Bestimmungen müssen fachgemäss ausgeführt und bis zum Schluss des Mietverhältnisses beendet sein. Der Mieter hat unmittelbar vor seinem Auszug auf seine Rechnung allfällige Geschirr- und Wohnwaschmaschinen zu entkalken und durch den Servicedienst auf einwandfreie Funktion zu kontrollieren und wenn nötig instandstellen Übergabezeitpunkt fachmännisch entfernen zu lassen. Spannteppiche Das Rückbauprojekt ist dabei der Vermieterin 6 Monate im Voraus zur Genehmigung vorzulegen und textile Bodenbelägedarf erst ausgeführt werden, wenn diese es schriftlich ge- nehmigt hat, wobei die Genehmigung als erteilt gilt, wen die Vermieterin nicht innert 30 Tagen nach Erhalt begründete Einwendungen erhebt. Verzichtet die Vermieterin ganz oder teilweise auf ein ihr gemäss den Ziffern II/14.1 oder II/14.2 zustehende Recht, die zum Mietobjekt gehören, sind fachmännisch zu reinigen beziehungsweise zu extrahieren. Mit Ablauf der Mietzeit besitzt der Mieter weder ein Recht Wieder- herstellung des Aufenthaltes in den Räumen noch der Verfügung über dieselben. Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand der Sache prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, diesem sofort melden. Verdeckte Mängel hat der Vermieter dem ausziehenden Mieter sofort nach ihrer Feststellung zu melden. Der Vermieter ist berechtigt, bei der Übergabe der Mietsache vom Mieter die Mitwirkung an der Erstellung eines gemeinsamen Rückgabeprotokolles Grundausbaus zu verlangen. Wenn der Mieter seine Mitwirkung verweigert, kann der Vermieter auf Kosten des Mieters einen amtlichen Befund aufnehmen lassen. Erfolgt die Rückgabe des Mietobjektes vor Ablauf des Kündigungstermins, so ist die Mieterin verpflichtet, die Mieteraus- bauten, auf deren Rückbau verzichtet wird, vollständig im Mietobjekt zu belassen. Der all- fällige Anspruch auf Entschädigung eines Mehrwertes richtet sich diesfalls nach den Ziffern II/14. 1 und II/14.2). Verletzt die Mieterin ihre Pflicht, das Mietobjekt rechtzeitig in vertragskonformem Zustand zurückzugeben, so ist die Vermieterin nicht verpflichtet, zur Erfüllung der Vermieter Rückgabepflicht eine Nachfrist anzusetzen. Sie ist ohne richterliche Ermächtigung berechtigt, Renovationsarbeiten ausführen zu lassen. Über eine allfällige Mietzinsreduktion einigen sich die Parteien vor Beginn der Renovationsarbeiten. Eine Mietzinsreduktion steht jedoch dem Mieter nicht zu, soweit solche zur Her- stellung des erwähnten Zustandes notwendigen Arbeiten innert 10 Tagen vor Ablauf des Kündigungstermins begonnen werden. Fehlende Schlüssel sind vom Mieter zu ersetzen. Bei geschütztem Schliessplan können Schloss und Schlüssel Massnahmen auf Kosten der Mieterin zu veranlassen. Vorbehalten bleiben sodann weitergehende Schadenersatzan- sprüche, insbesondere eine dem Mietzins entsprechende Zahlungspflicht bis zur Herstel- lung des Mieters ersetzt werdenvertragskonformen Zustandes oder bis zur Wiedervermietung oder für den Scha- den, der zufolge Verzögerung in der Realisierung anderweitiger Dispositionen der Vermie- terin eintritt. Die Mieterin haftet insbesondere auch für den allfällig von einer Nachfolge- mieterschaft geltend gemachten Xxxxxxx wegen Verzögerungen oder wenn diese von ei- nem Recht auf Vertragsrücktritt Gebrauch macht. Die vorstehenden Regelungen gelten unabhängig davon, ob, von wem und aus welchen Gründen das Vertragsverhältnis beendet wird, also insbesondere auch im Falle einer aus- serordentlichen Vertragsauflösung.

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Samples: Mietvertrag

Rückgabe des Mietobjektes. Über den Zeitpunkt der Rückgabe haben sich die Parteien rechtzeitig zu verständigen. Das Mietobjekt ist in gutem einem guten Zustand, unter Berücksichtigung der aus der vertragsgemässen Benutzung sich ergebenden Abnützung oder Veränderung sowie des Zustandes der im Übergabeprotokoll vermerkten, beziehungsweise bei Mietantritt zurückzugeben. Die Rückgabe des gemeldeten Mängel, vollständig geräumten Mietobjektes erfolgt geräumt, mit allen Schlüsseln, und bei möblierten Mietobjekten mit allen Inventargegenständen bis spätestens am Tag nach dem letzten Tag des Monats, auf den gekündigt worden ist, Beendigung der Miete um 12.00 UhrUhr zurückzugeben. Fällt der Rückgabetermin auf einen Samstag, Sonntag Sontag oder staatlich anerkannten Ruhe- oder Feiertag, hat die Rückgabe am darauf folgenden lokalen Werktag bis spätestens 12.00 Uhr zu geschehenerfolgen. Die vom Mieter vorzunehmenden Instandstellungs- und Reinigungsarbeiten gemäss Ziff. 5B dieser allgemeinen Bestimmungen müssen fachgemäss ausgeführt und bis zum Schluss des Mietverhältnisses beendet sein. Der Mieter hat unmittelbar vor seinem Auszug auf seine Rechnung allfällige Geschirr- und Wohnwaschmaschinen zu entkalken und durch den Servicedienst auf einwandfreie Funktion zu kontrollieren und wenn nötig instandstellen zu lassen. Spannteppiche und textile Bodenbeläge, die zum Mietobjekt gehören, sind durch den Mieter beim Auszug fachmännisch zu reinigen beziehungsweise reinigen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass Nikotinschäden an Decken und Wänden sowie an anderen Einrichtungen nicht unter normale Abnutzung fallen und die Instandstellung vollumfänglich zu extrahierenLasten des Mieters geht. Bei Wohnungen, welche über eigene Waschmaschinen/Tumbler verfügen, muss der Mieter vor Auszug einen Service ausführen lassen. Die Quittung/Rechnung des Services ist bei der Wohnungsübergabe dem Vermieter vorzuweisen. Mit Ablauf der Mietzeit besitzt der Mieter weder ein Recht des Aufenthaltes in den Räumen noch der Verfügung über dieselben. Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand der Sache prüfen und Mängel, Mängel für die der Mieter einzustehen hat, diesem sofort melden. Verdeckte Versäumt dies der Vermieter, so verliert er seine Ansprüche, soweit es sich nicht um Mängel hat handelt, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren. Entdeckt der Vermieter solche Mängel zu einem späteren Zeitpunkt, sind diese dem ausziehenden Mieter sofort nach ihrer Feststellung umgehend zu melden. Der Vermieter ist berechtigt, bei der Übergabe der Mietsache vom Mieter die Mitwirkung an der Erstellung eines gemeinsamen Rückgabeprotokolles zu verlangen. Wenn Sollte der Mieter seine Mitwirkung verweigerteine ordnungsgemässe Rückgabe verweigern, kann der Vermieter auf Kosten des Mieters einen amtlichen Befund aufnehmen lassen. Erfolgt die Rückgabe des Mietobjektes vor Ablauf des Kündigungstermins, so ist der Vermieter berechtigt, Renovationsarbeiten ausführen zu lassen. Über eine allfällige Mietzinsreduktion einigen sich die Parteien vor Beginn der Renovationsarbeiten. Eine Mietzinsreduktion steht jedoch dem Mieter nicht zu, soweit solche Arbeiten innert 10 Tagen vor Ablauf des Kündigungstermins begonnen werden. Fehlende Schlüssel sind vom Mieter zu ersetzen. Bei geschütztem Schliessplan können Schloss und Schlüssel auf Kosten des Mieters ersetzt werden.

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