Verdeckte Mängel Musterklauseln

Verdeckte Mängel. 10.1 Tritt innerhalb von sechs (6) Jahren nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ein Mangel an der Ware oder den Arbeiten auf, so wird dieser vom Lieferanten behoben, sofern der Mangel entweder auf einer Handlung oder Unterlassung des Lieferanten beruht; eine solche Handlung oder Unterlassung setzt voraus, dass die schwerwiegenden Konsequenzen, die ein gewissenhafter und verantwortungsbewusster Auftragnehmer für wahrscheinlich erachtet, nicht gebührend berücksichtigt wurden, oder dass die Konsequenzen einer solchen Handlung oder Unterlassung vorsätzlich missachtet wurden oder durch eine angemessene Prüfung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht bekannt geworden wären.
Verdeckte Mängel. Pflanzenerkrankungen kön- nen durch Wind, Insekten, Tiere oder menschliches Handeln übertragen werden oder aber ihre Ursache in der Saat oder der Erde haben. ADM sind versteckte Mängel der verkauften Saatgüter nicht bekannt, wobei dies nicht als Verkaufsbedingung oder Zusicherung von ADM zu verstehen ist und ADM übernimmt keine Gewähr für daraus entstehende Ernte.
Verdeckte Mängel. Verdeckte Mängel hat die Vermieterin der ausziehenden Mieterschaft sofort nach ihrer Feststellung, spätestens 14 Tage nach Rückgabe, schriftlich zu melden. Werden nach- träglich gemeldete Mängel von der Mieterschaft innert 10 Tagen seit Erhalt der Mitteilung nicht bestritten, gelten sie als anerkannt.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.