Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Rep- tilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhal- ten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfäl- ligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt (siehe auch Ziffer 8). Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Miet- zins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
Sorgfältiger Gebrauch. Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung mit Sorgfalt zu benützen, die ausliegende Hausordnung zu beachten und einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Schlüsselhalter / Vermieter umgehend zu informieren. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl an Personen belegt werden. Eine Untervermietung ist nicht erlaubt. Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist ebenfalls nicht erlaubt. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl an Personen belegt, kann der Vermieter / Schlüsselhalter den Vertrag frist--- und entschädigungslos auflösen.
Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 12 Jahren) belegt werden. Haustiere sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich schriftlich vereinbart worden. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu benützen. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung sowie zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Hausbewohnern und Nachbarn verpflichtet. Die Mieter ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Hausgenossen einschliesslich Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Abtretung der Miete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt. Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
Sorgfältiger Gebrauch. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den Nachbarn zu nehmen. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitreisenden den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Beanstandungen und allfällige Schäden usw., sind dem Vermieter umgehend zu melden. Verstösst der Mieter oder dessen Mitreisende gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
Sorgfältiger Gebrauch. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Entsteht ein Schaden während Ihres Aufenthaltes, bitte wir dies umgehend zu melden. Damit vor Anreise der nächsten Gäste dieser Schaden behoben werden kann. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Besuche (nicht dauerhaft) sind erlaubt und bleiben kostenfrei. Der Mieter und Unterschriftsträger des Vertrages ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Der Vertragsunterzeichner haftet. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. pro Wohnung 2 Rollen WC Papier und eine Rolle Haushaltspapier (Küche) Für die Geschirrspülmaschine im OG liegen mds. 2 Tabs für die ersten beiden Waschgänge bereit. Es hat, so lange es hat auch Waschpulver für die Waschmaschine im Keller. Pro Wohnung je EINEN kostenpflichtigen Abfallsack. Ausschliesslich die orangen kostenpflichtigen Abfallsäcke verwenden. Diese sind in den Verkaufsstellen an den Kassen erhältlich. Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten: bis 60 Tage vor Anreise: Fr. 150.—/ 150 Euro Bearbeitungsgebühr und komplette Erstattung des bez. Betrages 59 bis 14 Tage vor Anreise: 60 % des Mietpreises 13 Tage vor Anreise: 0 % des Mietpreises Natürlich sind wir um eine neue Vermietung besorgt! Kann das Objekt erneut vermietet werden, so fallen lediglich 150 CHF / 150 Euro Bearbeitungskosten an. Diese sind zahlbar durch den Erstmieter. Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Xxxxxx und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet. Bei Doppelbelegung (Fehler seitens Vermieter) wird durch diesen der volle finanzielle Ausgleich geschaffen. Verhindern höhe...
Sorgfältiger Gebrauch. 1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Die Hausordnung liegt diesen AGB bei und gilt zusammen mit diesen AGB.
Sorgfältiger Gebrauch. 1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Die Hausordnung liegt diesen AGB bei und gilt zusammen mit diesen AGB.