Rückgabe des Mietobjekts. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in gereinigtem und mängelfreiem Zustand zurückzugeben. Zum Zeitpunkt der Rückgabe wird ein Übernahme-Protokoll erstellt. Ist das Mietobjekt zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht gereinigt oder weist es Mängel auf, wird dem Auftraggeber die Reinigung und Mängelbehebung nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Rückgabe des Mietobjekts. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt nach Beendi- gung des Vertrages in ordnungsgemässen Zustand umge- hend zurückzugeben bzw. Ricoh Zugang zum Mietobjekt für die fachgerechte Demontage und den Abtransport zu gewähren. Die Demontage und der Rücktransport an eine von Ricoh zu bestimmende Adresse erfolgen zu Lasten des Kunden.
Rückgabe des Mietobjekts. 1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt in vollständig geräumtem und gereinigtem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter hat auf eigene Kosten sämtliche Versorgungs- und Entsorgungsinstallationen zu entfernen und trägt die Kosten des Abtransports. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sowie eventuell mitvermietetes Inventar/Mobiliar so zu sichern, dass eine Beschädigung auf dem Transportweg auszuschließen ist.
2. Sind bei Rückgabe vom Mieter zu vertretende Mängel oder Beschädigungen und Verschmutzungen des Mietgegenstandes vorhanden, teilt der Vermieter diese dem Mieter mit und gibt ihm Gelegenheit zur unverzüglichen Überprüfung. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, eine Mängelbeseitigung, Reparatur und/oder Reinigung des Mietgegenstandes auf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen. Diese Kosten sind dem Vermieter nach Erhalt der entsprechenden Rechnung durch den Mieter innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Reklamationen und Fehlbestände sind dem Vermieter sofort, spätestens am nächsten Arbeitstag, anzuzeigen. Etwaige Versicherungsleistungen muss sich der Vermieter gegenüber dem Mieter anrechnen lassen.
3. Für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Räumung des Mietgegenstandes ist der Vermieter berechtigt, diese Gegenstände entweder am Aufstellungsort zurückzulassen oder in Verwahrung zu nehmen und nach angemessener Fristsetzung auf Kosten des Mieters zu entsorgen. Der Mieter hat dem Vermieter die Kosten für die Verwahrung der Gegenstände zu erstatten.
4. Bei Nichtrückgabe von ausgelieferten Schlüsseln oder ausgeliefertem Mobiliar ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Kosten für die Wiederbeschaffung zu belasten.
5. Dem Mieter steht ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Rückgabeverpflichtung des Mietgegenstandes gegenüber dem Vermieter nicht zu.
Rückgabe des Mietobjekts. Das Mietobjekt ist vollständig geräumt und einwandfrei gereinigt mit allen Schlüsseln spätestens am Tag nach Beendigung der Miete um 12 Uhr zurückzugeben. Fällt dieser Termin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Ruhe- oder Feiertag, hat die Rückgabe am nächsten Werktag bis 12 Uhr zu erfolgen. Die Parteien vereinbaren rechtzeitig einen Abnahmetermin.
Rückgabe des Mietobjekts. Auf den Tag der Auflösung des Mietvertrags sind das Mietobjekt und die mit-vermiete- ten Einrichtungsgegenstände, Maschinen und Apparate sauber und in einwandfreiem Zustand in gleicher Menge und Qualität (normale Abnützung vorbehalten) wie über- nommen dem Vermieter bzw. dem Mietnachfolger zu übergeben. Fehlende Inventargegenstände sowie aussergewöhnlich abgenützte oder beschädigte Stücke kann die Mieterin nach ihrer Xxxx entweder ihrem Betriebswert entsprechend vergüten oder in natura ersetzen. Hat die Ersatzleistung einen höheren Wert als der dannzumalige Betriebswert, hat der Vermieter die Differenz zu ersetzen. Die notwendigen Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind so rechtzeitig vorzu- nehmen, dass der nachfolgende Xxxxxx ungehindert einziehen kann. Der Vermieter wird dem Mietnachfolger die Übernahme von Warenvorräten und Kaufinventar zu den Betriebswerten vorschreiben.
Rückgabe des Mietobjekts. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt in vollständig geräumtem und gereinigtem Zustand an die Vermieterin zurückzugeben. Der Mieter hat auf eigene Kosten sämtliche Versorgungs- und Entsorgungsinstallationen zu entfernen und trägt die Kosten des Abtransports. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sowie eventuell mitver- mietetes Inventar/Mobiliar so zu sichern, dass eine Beschädigung auf dem Transportweg auszuschließen ist.
Rückgabe des Mietobjekts. Das Mietobjekt ist in gutem Zustand, geräumt, gereinigt sowie mit allen Schlüsseln an dem mit dem Vermieter vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben, spätestens jedoch am Tag nach Beendigung des Mietverhältnisses um 12 Uhr. Fällt dieser Termin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feier- tag, hat die Rückgabe am nächsten Werktag bis 12 Uhr zu erfolgen. Der Vermieter kann Räumungs-, Instandhaltungs- und/oder Nachreinigungsarbeiten auf Kosten des/der ausziehenden Mieters/in vornehmen lassen, wenn dieser/diese der kleinen Unterhaltspflicht nach Art. 6.2 nicht oder ungenügend nachge- kommen ist, bei mangelhaft ausgeführten Reinigungsarbeiten oder wenn dem Vermieter durch unsachgemässe Benützung der Mietsache Schaden entstanden ist. Aus Sicherheitsgrün- den können bei Schlüsselverlust sämtliche zur Wohnung pas- senden Zylinder mit der entsprechenden Anzahl Schlüssel auf Kosten des/der ausziehenden Mieters/in ersetzt werden. In der Regel wird die Wohnungsübergabe in Anwesenheit der neuen und der bisherigen Mieterschaft sowie einem/einer Vertreter/in des Vermieters durchgeführt und gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt. Dem/der Neumieter/in wird eine Kopie des Protokolls ausgehändigt. Werden bei einem Mieterwechsel Änderungen am Mietobjekt vorgenommen, gehen damit auch alle entsprechenden Rechte und Pflichten gegenüber dem Eigentümer/Vermieter auf die neue Mieterschaft über.
Rückgabe des Mietobjekts. Der Mieter hat das Mietobjekt in gereinigtem und gebrauchsfähigem Zustand am Domizil des Vermieters oder an einem anderen von diesem bezeichneten nicht weiter entfernt liegenden Ort zurückzugeben. Der Mieter hat die Rücksendung vorher schriftlich dem Vermieter anzu- zeigen. Die Rücksendung hat entsprechend der Anlieferung zu erfolgen und ist mittels Liefer- schein zu dokumentieren. Der Mieter haftet für das Mietobjekt bis zur ordnungsgemäss erfolgten Rückgabe. Bei der Rückgabe wird zwischen den beiden Vertragspartnern ein Übernahmeprotokoll erstellt. Allfäl- lig erforderliche Reinigungskosten und Instandstellungsarbeiten gehen zu Lasten des Mieters.
Rückgabe des Mietobjekts. Der Mieter hat das Mietobjekt in gebrauchsfähigem Zustand, sauber, Xxxxxx Werkstatt zurückzugeben. Bei schriftlicher Zustimmung des Vermieters und allfälliger Beteiligung des Mieters an den zusätzlichen Transportkosten, kann die Rückgabe bei einer anderen Mietstation erfolgen. Entspricht das Mietobjekt bei Rückgabe diesen oben beschriebenen Anforderungen nicht, oder weist es andere Mängel auf, welche u.a. die Weitervermietung verunmöglicht, lässt der Vermieter die Maschinen auf Kosten des Mieters in einen gebrauchsfähigen Zustand zurückführen. Die für die Wiederinstandstellung der so zurückgegeben Maschine verwendete Zeit, wird dem Mieter ebenfalls in Form einer entsprechenden Verlängerung der Mietdauer in Rechnung gestellt.
Rückgabe des Mietobjekts. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die gemietete Xxxxx zurückzugeben. Häufig wird vereinbart, dass die Mieträume bei Beendigung der Miet-zeit besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben sind. Ob der Mieter noch weitere Verpflichtungen hinsichtlich des Zustandes der Mieträume haben soll, muss im Einzelfall festgelegt werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Entfernung von Ein- bzw. Umbauten, Einrichtungen und Installationen oder deren Verbleiben und die Höhe der dafür von dem Vermieter zu leistenden Entschädigung. Die Verpflichtung zur Tragung der Schönheitsreparaturen kann sich bei Beendigung des Mietverhältnisses unterschiedlich auswirken, je nachdem, ob der Mieter bei Einzug die Räume renoviert oder unrenoviert übernommen hat. Eine Vereinbarung, in der der Mieter sich verpflichtet, sowohl Schönheitsreparaturen in festgeschriebenen Abständen als auch in jedem Falle eine Endrenovierung durchzuführen, ist unwirksam1. Ebenfalls unzulässig ist eine Klausel, bei der der Vermieter bei einem unrenovierten Gewerberaum die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzt, ohne dass er einen Ausgleich bekommt. Der Mieter darf nur zu Renovierungen verpflichtet werden, die während seiner eigenen Vertragslaufzeit angefallen sind2. Tipp: Bei größeren Mietobjekten empfiehlt es sich, über die Rückgabe des Mietobjekts ein Rückgabeprotokoll aufzunehmen.