Auflösung des Mietvertrags Musterklauseln

Auflösung des Mietvertrags. Der Mieter oder ein von ihm Bevollmächtigter hat bei der Auflösung des Mietvertrags die Mietsache zu räumen, die Zahlenkombination zurückzusetzen sowie der Vermieterin sämtliche Schlüssel für die Öffnung der Mietsache und die Mietsache in einem gebrauchsfähi- gen Zustand zurückzugeben. Allfällige vom Mieter oder von Bevoll- mächtigten des Mieters verursachte Schäden werden auf Kosten des Mieters ersetzt bzw. behoben. Kommt der Mieter der schriftlichen Aufforderung zur Räumung der Mietsache, Zurücksetzung der Zah- lenkombination, Übergabe sämtlicher Schlüssel und Befriedigung noch ausstehender Forderungen der Vermieterin aus dem Mietver- hältnis in der festgesetzten Frist nicht nach, so ist die Vermieterin über ihr gesetzliches Retentionsrecht hinaus berechtigt, die Mietsa- che zu öffnen und deren Inhalt gemäss liechtensteinischem Recht per Zwangsvollstreckung zu verwerten. Der nicht beanspruchte Teil des Inhalts der Mietsache wird dem Mieter zur Verfügung gehalten oder gerichtlich hinterlegt. Über den Inhalt der Mietsache nimmt die Vermieterin ein Inventar auf.
Auflösung des Mietvertrags. 17.1 Der Mietvertrag zwischen den Parteien erlischt:
Auflösung des Mietvertrags. Der Mieter oder ein von ihm Bevollmächtigter hat bei der Auflösung des Mietvertrags die Mietsache zu räumen, die Zahlenkombination zurückzusetzen sowie der Vermieterin sämtliche Schlüssel für die Öffnung der Mietsache und die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand zurückzugeben. Allfällige vom Mieter oder von Bevollmächtigten des Mieters verursachte Schäden werden auf Kosten des Mieters ersetzt bzw. behoben. Kommt der Mieter der schriftlichen Aufforderung zur Räumung der Mietsache, Zurücksetzung der Zahlenkombination, Übergabe sämtlicher Schlüssel und Befriedigung noch ausstehender Forderungen der Vermieterin aus dem Mietverhältnis in der festgesetzten Frist nicht nach, so ist die Vermieterin über ihr gesetzliches Retentionsrecht hinaus berechtigt, die Mietsache zu öffnen und deren Inhalt gemäss liechtensteinischem Recht per Zwangsvollstreckung zu verwerten. Der nicht beanspruchte Teil des Inhalts der Mietsache wird dem Mieter zur Verfügung gehalten oder gerichtlich hinterlegt. Über den Inhalt der Mietsache nimmt die Vermieterin ein Inventar auf. satisfy the claims of the Lessor arising under this contract within the statutory period, the Lessor, in addition to its statutory right of retention, shall be entitled to open the Storage Facility and dispose of its contents in accordance with the laws of the Principality of Liechtenstein on compulsory execution. Subletting or re-letting the Storage Facility is prohibited. Only documents, securities, cash, precious metals, jewellery, precious stones and similar items may be stored in the Storage Facility. Other objects may not be stored in the Storage Facility without the express written consent of the Lessor. Under no circumstances may firearms or other dangerous or illegal items or other objects that are inappropriate for storage be stored in the Storage Facility. The Lessee is liable for any damage arising from a violation of these provisions. In the event of an infringement of this provision, the Lessor may exercise a right of extraordinary termination and terminate the lease without notice. In such cases, any rent that has been paid or is owed will not be refunded. Upon termination of the lease, the Lessee or a person authorised by the Lessee shall vacate the Storage Facility, reset the number combination and return to the Lessor all keys for opening the Storage Facility and return the Storage Facility in serviceable condition. Any damage caused by the Lessee or by the Lessee’s authorised representative...
Auflösung des Mietvertrags. Die Bank hat jederzeit das Recht, ohne Angabe von Grün- den Mietgesuche abzuweisen oder das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Der Kunde hat bei einer Auflösung des Mietvertrags das Tresorfach zu räumen und die ihm übergebenen Schlüssel für das Tresorfach zurückzugeben. Fehlende oder beschä- digte Schlüssel oder allfällige vom Kunden am Tresorfach verursachte Schäden werden auf seine Kosten ersetzt bzw. behoben. Die Bank ist berechtigt, solche Kosten direkt dem Konto des Kunden zu belasten. Kommen der Kunde oder seine Rechtsnachfolger der schriftlichen Aufforderung zur Räumung des Tresorfachs, zur Rückgabe der Schlüssel oder zur Bezahlung der noch ausstehenden Ansprüche der Bank aus dem Mietverhält- nis nicht in der festgesetzten Frist nach, ist die Bank berechtigt, ohne Beschreitung des Rechtswegs oder sons- tige behördliche Intervention (z.B. gerichtliches Verfahren) und ohne Anwesenheit des Kunden das Tresorfach auf Kosten des Kunden öffnen zu lassen (Zwangsöffnung). Die Durchführung der Zwangsöffnung liegt im Ermessen der Bank. Das Recht auf Zwangsöffnung des Tresorfachs steht der Bank überdies auch dann zu, wenn die Geschäftsbe- ziehung als nachrichtenlos eingestuft werden muss. Die Bank ist nach durchgeführter Zwangsöffnung berech- tigt, den Inhalt des Tresorfachs freihändig zu verwerten und all ihre offenen und fälligen Forderungen aus dem Mietverhältnis sowie aus der dem Tresorfach zugeordne- ten Geschäftsbeziehung, egal aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, aus dem Erlös abzudecken. Der nicht beanspruchte Teil des Tresorfachinhalts wird dem Kunden zur Verfügung gehalten oder gerichtlich hinterlegt. Vom Inhalt des Tresorfachs nimmt die Bank ein Inventar auf.
Auflösung des Mietvertrags a Brug Jachtverhuur behält sich das Recht vor, bei erwiesener Inkompetenz des Mieters in Bezug auf das Fahren mit dem Schiff und/oder das Navigieren den Mietvertrag sofort aufzulösen, ohne dass Brug Jachtverhuur zu irgendeinem Schadenersatz und/oder einer Rückerstattung des Mietbetrags gegenüber dem Mieter verpflichtet ist.
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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.