Rückgabe und Aufbewahrung. 6.1. Der AG erhält alle Unterlagen, Zwischenergebnisse, Entwürfe, Konzeptionsbeschreibun- gen und Ausarbeitungen zu treuen Handen. Bis zum Erwerb der Nutzungsrechte sowie im Ablehnungsfall (Nutzungsverzicht) ist es dem AG nicht gestattet, davon Ablichtungen herzu- stellen, sie in Computersystemen abzuspeichern oder Dritten zur Ansicht oder Weiterbearbei- tung zugänglich zu machen, ausgenommen zum Zweck der Entscheidungsfindung durch Mei- nungsforschungsinstitute. 6.2. Entwurfsoriginale und Computerdaten sind dem Designer, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind, auf Gefahr und Rechnung des AG unbeschädigt zurück- zusenden bzw. zu übergeben.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen
Rückgabe und Aufbewahrung. 6.1. Der AG erhält alle Unterlagen, Zwischenergebnisse, Entwürfe, Konzeptionsbeschreibun- gen Konzeptionsbeschreibungen und Ausarbeitungen zu treuen Handen. Bis zum Erwerb der Nutzungsrechte sowie im Ablehnungsfall (Nutzungsverzicht) ist es dem AG nicht gestattet, davon Ablichtungen herzu- stellenherzustellen, sie in Computersystemen Comput- ersystemen abzuspeichern oder Dritten zur Ansicht oder Weiterbearbei- tung Weiterbearbeitung zugänglich zu machen, ausgenommen zum Zweck der Entscheidungsfindung durch Mei- nungsforschungsinstituteMeinungsforsc- hungsinstitute.
6.2. Entwurfsoriginale und Computerdaten sind dem DesignerDesi- gner, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind, auf Gefahr und Rechnung des AG unbeschädigt zurück- zusenden unbeschä- digt zurückzusenden bzw. zu übergeben.
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Rückgabe und Aufbewahrung. 6.15.1. Der AG erhält alle Unterlagen, Zwischenergebnisse, Entwürfe, Konzeptionsbeschreibun- gen Konzeptionsbe- schreibungen und Ausarbeitungen zu treuen Handen. Bis zum Erwerb der Nutzungsrechte Nutzungs- rechte sowie im Ablehnungsfall (Nutzungsverzicht) ist es dem AG nicht gestattet, davon Ablichtungen herzu- stellenherzustellen, sie in Computersystemen abzuspeichern zu speichern oder Dritten zur Ansicht oder Weiterbearbei- tung zugänglich zu machen, ausgenommen zum Zweck der Entscheidungsfindung durch Mei- nungsforschungsinstituteMeinungsforschungsinstitute.
6.25.2. Entwurfsoriginale und Computerdaten sind dem Designerder Agentur, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind, auf Gefahr und Rechnung des AG unbeschädigt zurück- zusenden bzw. zu übergebenretournieren.
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Rückgabe und Aufbewahrung. 6.1. Der AG erhält alle Unterlagen, Zwischenergebnisse, Entwürfe, Konzeptionsbeschreibun- gen Konzeptionsbeschreibungen und Ausarbeitungen zu treuen Handen. Bis zum Erwerb der Nutzungsrechte sowie im Ablehnungsfall (Nutzungsverzicht) ist es dem AG nicht gestattet, davon Ablichtungen herzu- stellenherzustellen, sie in Computersystemen abzuspeichern oder Dritten zur Ansicht oder Weiterbearbei- tung Weiterbearbeitung zugänglich zu machen, ausgenommen zum Zweck der Entscheidungsfindung durch Mei- nungsforschungsinstituteMeinungsforschungsinstitute.
6.2. Entwurfsoriginale und Computerdaten sind dem DesignerDesi- gner, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind, auf Gefahr und Rechnung des AG unbeschädigt zurück- zusenden bzw. zu übergeben.
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Rückgabe und Aufbewahrung. 6.1. Der Die AG erhält erhalten alle Unterlagen, ZwischenergebnisseZwischener- gebnisse, Entwürfe, Konzeptionsbeschreibun- gen Konzeptionsbeschreibungen und Ausarbeitungen zu treuen Handen. Bis zum Erwerb der Nutzungsrechte sowie im Ablehnungsfall (NutzungsverzichtNut- zungsverzicht) ist es dem den AG nicht gestattet, davon Ablichtungen herzu- stellenherzustellen, sie in Computersystemen abzuspeichern oder Dritten zur Ansicht oder Weiterbearbei- tung Weiter- bearbeitung zugänglich zu machen, ausgenommen zum Zweck der Entscheidungsfindung durch Mei- nungsforschungsinstituteMeinungsfor- schungsinstitute.
6.2. Entwurfsoriginale und Computerdaten sind dem Designerder De- signerin, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind, auf Gefahr und Rechnung des der AG unbeschädigt zurück- zusenden zurückzusenden bzw. zu übergeben. Die Designerin verpflichtet sich, Auftragsunterlagen, Entwürfe und Ausarbeitungen für die Dauer eines Jahres ab Fertigstellung aufzubewahren.
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Samples: Design Agreement