Rücklagenmanagement Musterklauseln

Rücklagenmanagement. Die Hochschulen richten eine hochschulartenübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltung ein, die bis zum 31.12.2018 eine einheitliche Form der Darstellung der vorhandenen Rücklagen, ihrer Bindung und Prognosen ihrer Entwicklung erarbeiten soll. Die Hochschulen setzen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum nächstmöglichen Zeitpunkt um.
Rücklagenmanagement. Die Rücklagenbildung an der HSRM richtet sich an der (internen) mittelfristigen Finanzplanung aus und ist weiterhin auch auf das Risikomanagement der Hochschule bezogen bzw. mit diesen verbunden. Die Hochschule verfolgt, beginnend mit dem Jahr 2020, einen kontinuierlichen Abbaupfad ihrer vorhandenen Rücklagenbestände. Wesentliche Teile der Rücklagen der Hochschule sind in der Sphäre der Fachbereiche verortet. Durch Präsidiums- und Senatsbeschluss (dieser am 08.12.2020) wurden allgemeine und spezielle Grundsätze des Rücklagenmanagements in den Fachbereichen beschlossen („Rücklagenkonzept“). Das Rücklagenkonzept umfasst konkrete Abbauvolumina pro Haushaltsjahr bis hin zu 20% der Fachbereichsbudgets zum Jahresende 2023. Vom Fachbereich nicht abgebaute Mittel werden dem Konzept folgend „zentralisiert“ und durch die Hochschule investiv, insbesondere im Hochschulbau, eingesetzt, wie weiter unten ausgeführt wird. Das Rücklagenniveau 2019 von 45,3 % (Anteil der freien Landesmittel am kameralen Zuschuss inkl. HSP/ZVSL und QSL) wird gemäß aktueller Mittelfristplanung bis 2023 in den kommenden Jahren mit Ausnahme des Übergangsjahres zum neuen Hochschulpakt 2020 nicht (mehr) überschritten und sinkt bis zum 31.12.2023 unter die im HHSP vereinbarte Obergrenze. Die Finanzbedarfe der baulichen Entwicklungsplanung schlagen sich in der mittelfristigen Finanzplanung der Hochschule nieder bzw. bestimmen diese mit Blick auf die aus diesen Vorhaben resultierende Dimension/en notwendiger verfügbarer Mittel sowohl hinsichtlich der Zeitpunkte als auch der Höhe. Die Mittel des HSP 2020 – Phase III (inkl. Auslauffinanzierung) werden dabei bis zum 31.12.2023 vollständig verausgabt. Im Sinne des Hessischen Hochschulpakts 2021 – 2025 (vgl. Ziff. 5.2) beabsichtigt die Hochschule die im Vorfeld der Zielvereinbarungen dokumentierten Vorhaben der baulichen Entwicklungsplanung unter Einsatz eigener Haushaltsmittel (Wirtschaftsplanzuweisungen) sowie weiterer ergänzender Finanzmittel – insbes. HEUREKA-Mittel – zu realisieren. Die Hochschule unterschreitet unter Einrechnung der vorgesehenen Co-Finanzierung beabsichtigter und notwendigen Baumaßnahmen am Campus Xxxx-Xxxxxxxxxx-Ring mit ihrem geplanten Rücklagenbestand 2023 die „20 v.H.-Grenze“. Die bislang im „Berechnungsschema zur Rücklagendarstellung“ für 2023 ausgewiesenen investiven Bindungen in Höhe von 18,0 Mio. EUR werden entsprechend unserer Planungen für geplante Baumaßnahmen sicher verausgabt. Diese sehen weiterhin vor, diese investive...

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