Rücklastschriften Musterklauseln

Rücklastschriften. Wir werden Ihnen eine Gebühr von AUD 8,00 in Form einer separaten Abbuchung für jede einzelne der autorisierten Lastschrift-Transaktionen berechnen, die von Ihrer Bank als nicht erfolgreich oder unbezahlt zurückgewiesen werden. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für die Folgen einer solchen Rücklastschrift.
Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die LVB nicht zu vertreten haben, so erfolgt automatisch spätes- tens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die LVB ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem ABO-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 Euro. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Abonnent / Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhal- tet alle bereits bestehenden Forderungen, die erneu- ten Bankgebühren aus den Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Hohe von 5 Euro. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei den LVB ein, so wird der ABO- Vertrag durch die LVB gekündigt (siehe Punkt 13.2). Des Weiteren werden im Rahmen der anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpauschale (z. B. für Sch- reiben, Telefonate, Einholung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. B. für Auskünfte beim Einwohner- meldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.
Rücklastschriften. Bei Rücklastschriften, die der Kun- de zu vertreten hat, berechnet die BBV pro rückbelasteter Lastschrift eine Bearbeitungsgebühr, es sei denn, der Kun- de weist nach, dass der BBV ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Bei Nichterteilung oder Widerruf einer Einzugsermächtigung bzw. des SEPA-Lastschriftmandats durch den Kunden ist die BBV ebenfalls berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu verbuchenden Zahlungsvorgang zu verlangen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Rücklastschriften. 10.1 Bei einer vom Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen nicht eingelösten oder wegen des Erstattungsverlangens des Zahlungs- pflichtigen zurückgegebenen SEPA-Basis-Lastschrift macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift beziehungsweise Gutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungs- abschluss erteilt wurde. 10.2 SEPA-Basis-Lastschriften, die zurückbelastet worden sind, dürfen nicht erneut zum Einzug eingereicht werden.
Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift (Lastschrifteinzug wird durch das Kredi- tinstitut zurückgewiesen), so erfolgt automatisch im Folgemonat durch die HAVAG ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst zusätzlich zu den Monatsraten/Einmalzahlung die Bankgebühren aus der Rücklastschrift so- wie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 Euro. Wird auch dieser Ein- zug durch das Kreditinstitut zurückgewiesen erhält der Kontoinhaber eine schriftliche Zahlungsaufforderung über alle offenen Forderungen (inkl. Ge- bühren und Bearbeitungsentgelt) mit 10-tägiger Zahlungsfrist. Sollte er dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, wird die UmweltCard JUNIOR bzw. der auf der UmweltCard GOLD befindliche MaxiMobilTeil Halle bzw. auch die SchülerRegioFlat zum Folgemonat gesperrt. Im Rahmen der anschließenden Forderungseintreibung im Mahn- und Gerichtsverfahren werden Auslagenpauschalen (z. B. für Schreiben, Telefonate, Einholung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. B. für Auskünfte beim Einwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig. Darüber hinaus stehen der HAVAG die Rechte aus Punkt 10 zu.
Rücklastschriften. Für Rücklastschriften von Schulgeldern wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 € zugunsten der Schülerhilfe fällig. Diese beinhaltet in der Regel die Bankgebühren der Rücklastschrift. Sollten die Bankgebühren mehr als 10 € betragen, werden mindestens die Bankgebühren fällig.
Rücklastschriften. Im Falle einer Rücklastschrift hat der Mietkäufer die Bank-Kosten der Rückbelastung zu tragen. Die stornierte Rücklastschrift plus Bankkosten wird im Folgemonat oder nach Weisung des Mietkäufers vorher erneut eingezogen. Ist der Mietkäufer mit mindestens 2 Monatsraten im Rückstand, ist der Lieferant zur fristlosen Kündigung des Mietkaufvertrages berechtigt. Der Mietkäufer hat dann den Mietkauf-Gegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigungsmitteilung in ordnungsgemäßem Zustand vollständig und ausreichend frankiert an den Lieferanten zurück zu senden.
Rücklastschriften. Rücklastschriften sind grundsätzlich zu vermeiden. Kann eine Abbuchung nicht nachvollzogen werden, ist zur Klärung Kontakt mit den Mitarbeitern per E-Mail oder telefonisch aufzunehmen. Die auf Grund von Rückbuchungen des Geldinstitutes entstehenden Gebühren und Bearbeitungskosten werden dem Verursacher im vollen Umfange in Rechnung gestellt.
Rücklastschriften. Für jede Rücklastschrift ist der Kunde verpflichtet, Bankkosten, die dem Versorgungsunternehmen entstehen, diesem zu erstatten. Darüber hinaus ist das Versorgungsunternehmen berechtigt, dem Kunden seinen diesbezüglichen Aufwand pauschal zu berechnen.
Rücklastschriften. Die Gebühren für Rücklastschriften betragen EUR 15 brutto bei Beträgen unter EUR 1.500. Bei Beträgen über EUR 1.500 berechnen wir Bankspesen von EUR 21 brutto. Bei der 3. Rücklast- schrift behalten wir uns die Belieferung gegen Barzahlung vor.