Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die LVB nicht zu vertreten haben, so erfolgt automatisch spätes- tens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die LVB ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem ABO-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 Euro. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Abonnent / Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhal- tet alle bereits bestehenden Forderungen, die erneu- ten Bankgebühren aus den Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Hohe von 5 Euro. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei den LVB ein, so wird der ABO- Vertrag durch die LVB gekündigt (siehe Punkt 13.2). Des Weiteren werden im Rahmen der anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpauschale (z. B. für Sch- reiben, Telefonate, Einholung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. B. für Auskünfte beim Einwohner- meldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die LVB das VU nicht zu vertreten habenhat, so erfolgt automatisch spätes- tens spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die LVB das VU ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem ABOAbo-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 Euro5,00 EUR. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Abonnent / Abonnent/Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten gesetz- ten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhal- tet beinhaltet alle bereits bestehenden Forderungen, die erneu- ten erneuten Bankgebühren aus den Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Hohe Höhe von 5 Euro5,00 EUR. Abweichend vorgenannter Verfahrensweise kann das VU direkt eine Zahlungsaufforderung auslösen. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei den LVB beim VU ein, so wird der ABO- Abo-Vertrag durch die LVB das VU gekündigt (siehe Punkt 13.219.2). Des Weiteren werden im Rahmen der anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpauschale (z. z.B. für Sch- reibenSchreiben, Telefonate, Einholung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. z.B. für Auskünfte beim Einwohner- meldeamtEinwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.
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Samples: Bildungsticket Bestellung/Änderung
Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die LVB HAVAG nicht zu vertreten habenhat, so erfolgt automatisch spätes- tens auto- matisch spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die LVB HAVAG ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen For- derungen aus dem ABOAbo-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt Bearbei- tungsentgelt in Höhe von 5 Euro5,00 EUR. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Abonnent / Abonnent/Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhal- tet beinhaltet alle bereits bestehenden Forderungen, die erneu- ten erneuten Bankgebühren aus den Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Hohe Höhe von 5 Euro5,00 EUR. Abweichend vorgenannter Verfahrensweise kann die HAVAG direkt eine Zahlungsaufforde- rung auslösen. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei den LVB der HAVAG ein, so wird der ABO- Abo-Vertrag durch die LVB HAVAG gekündigt (siehe Punkt 13.28.2). Des Weiteren werden im Rahmen der anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpauschale (z. z.B. für Sch- reibenSchreiben, Telefonate, Einholung Einho- lung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. z.B. für Auskünfte beim Einwohner- meldeamtEinwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.
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Samples: Abo Vertrag
Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die LVB HAVAG nicht zu vertreten habenhat, so erfolgt automatisch spätes- tens auto- matisch spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die LVB HAVAG ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen For- derungen aus dem ABOAbo-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt Bearbei- tungsentgelt in Höhe von 5 Euro5,00 EUR. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Abonnent / Abonnent/Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhal- tet beinhaltet alle bereits bestehenden Forderungen, die erneu- ten erneuten Bankgebühren aus den Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Hohe Höhe von 5 Euro5,00 EUR. Abweichend vorgenannter Verfahrensweise kann die HAVAG direkt eine Zah- lungsaufforderung auslösen. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei den LVB der HAVAG ein, so wird der ABO- Abo-Vertrag durch die LVB HAVAG gekündigt (siehe Punkt 13.214.2). Des Weiteren werden im Rahmen der anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpauschale (z. B. für Sch- reibenSchreiben, Telefonate, Einholung Einho- lung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. B. für Auskünfte beim Einwohner- meldeamtEinwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.
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Samples: Havag Subscription Agreement
Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die LVB HAVAG nicht zu vertreten habenhat, so erfolgt automatisch spätes- tens spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die LVB HAVAG ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem ABOAbo-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 Euro5,00 EUR. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Abonnent / Abonnent/Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhal- tet beinhaltet alle bereits bestehenden ForderungenForderun- gen, die erneu- ten erneuten Bankgebühren aus den Rücklastschriften Rück- lastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Hohe Höhe von 5 Euro5,00 EUR. Abweichend vorgenannter Verfahrensweise kann die HAVAG direkt eine Zahlungsaufforderung auslösen. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei den LVB der HAVAG ein, so wird der ABO- Abo-Vertrag durch die LVB HAVAG gekündigt (siehe Punkt 13.212.2). Des Weiteren werden im Rahmen der anschließenden anschlie- ßenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpauschale Auslagenpau- schale (z. B. für Sch- reibenSchreiben, Telefonate, Einholung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. B. für Auskünfte beim Einwohner- meldeamtEinwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die LVB HAVAG nicht zu vertreten habenhat, so erfolgt automatisch spätes- tens spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat Folge- monat durch die LVB HAVAG ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem ABOJobticket-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 Euro5,00 EUR. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Abonnent / Kontoinhaber geworbene Jobticket-Nutzer/Kon- toinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhal- tet bein- haltet alle bereits bestehenden Forderungen, die erneu- ten erneuten Bankgebühren aus den Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Hohe Höhe von 5 Euro5,00 EUR. Ab- weichend vorgenannter Verfahrensweise kann die HAVAG direkt eine Zahlungs- aufforderung auslösen. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei den LVB der HAVAG ein, so wird der ABO- Jobticket-Vertrag durch die LVB HAVAG gekündigt (siehe Punkt 13.211.2). Des Weiteren werden im Rahmen der anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpauschale (z. z.B. für Sch- reibenSchreiben, Telefonate, Einholung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. z.B. für Auskünfte beim Einwohner- meldeamtEinwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.
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Samples: Jobticket Agreement
Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die LVB nicht zu vertreten habenRücklastschrift (Lastschrifteinzug wird durch das Kreditinstitut zurückgewiesen), so erfolgt er- folgt automatisch spätes- tens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die LVB ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zusätz- lich zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem ABO-Vertrag, den Monatsraten / Einmalzahlung die Bankgebühr Bankge- bühren aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt Bearbei- tungsentgelt in Höhe von 5 5,00 Euro. Bei einer erneuten Rücklastschrift Wird auch dieser Einzug durch das Kreditinstitut zurückgewiesen, erhält der Abonnent / Kontoinhaber eine Mahnung Zahlungsaufforderung in Textform über alle offene Forderungen (inklusive Gebühren und Bearbeitungsentgelt) mit der gesetzten 10tägiger Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhal- tet alle bereits bestehenden ForderungenSollte er dieser Zahlungsaufforderung bei zwei nichtgezahlten Raten nicht nachkommen, die erneu- ten Bankgebühren aus den Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Hohe von 5 Euro. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei den LVB ein, so wird der ABO- Vertrag durch die LVB gekündigt (siehe Punkt 13.2)gesamte Betrag der SKP fällig. Des Weiteren werden iIm Rahmen der anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere Forderungseintreibung im Mahn- Mahn und Gerichtsverfahren, Auslagenpauschale Gerichtsverfahren werden Auslagenpauschalen (z. B. für Sch- reibenSchreiben, Telefonate, Einholung von AuskünftenAus- künften), Zinsen sowie Gebühren (z. B. für Auskünfte beim Einwohner- meldeamtEinwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig. Darüber hinaus stehen den LVB die Rechte aus Nr. 10 zu.
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Samples: Schülerkarte Plus Vertrag
Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die LVB nicht zu vertreten haben, so erfolgt automatisch spätes- tens spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die LVB ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem ABO-ABO- Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 5,00 Euro. Bei einer erneuten erneu- ten Rücklastschrift erhält der Abonnent / Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhal- tet beinhaltet alle bereits bestehenden Forderungen, die erneu- ten er- neuten Bankgebühren aus den Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Hohe von 5 5,00 Euro. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei den LVB ein, so wird der ABO- ABO-Vertrag durch die LVB gekündigt (siehe Punkt 13.2). Des Weiteren werden im Rahmen Rah- men der anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere insbeson- dere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpauschale (z. B. für Sch- reibenSchreiben, Telefonate, Einholung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. B. für Auskünfte beim Einwohner- meldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.
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Samples: Leipziger Abo Agreement
Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die LVB HAVAG nicht zu vertreten habenhat, so erfolgt automatisch spätes- tens spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die LVB HAVAG ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem ABOJobticket-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 Euro5,00 EUR. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Abonnent / Jobticket-Nutzer/Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhal- tet beinhaltet alle bereits bestehenden Forderungen, die erneu- ten erneuten Bankgebühren aus den Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Hohe Höhe von 5 Euro5,00 EUR. Abweichend vorgenannter Verfahrensweise kann die HAVAG direkt eine Zahlungsaufforderung auslösen. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei den LVB der HAVAG ein, so wird der ABO- Jobticket-Vertrag durch die LVB HAVAG gekündigt (siehe Punkt 13.211.2). Des Weiteren werden im Rahmen der anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpauschale (z. B. für Sch- reibenSchreiben, Telefonate, Einholung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. B. für Auskünfte beim Einwohner- meldeamtEinwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.
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Samples: Jobticket Agreement