Common use of Rücklastschriften Clause in Contracts

Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die HAVAG nicht zu vertreten hat, so erfolgt automatisch spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die HAVAG ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem Abo-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Abonnent/Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhaltet alle bereits bestehenden Forderun- gen, die erneuten Bankgebühren aus den Rück- lastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR. Abweichend vorgenannter Verfahrensweise kann die HAVAG direkt eine Zahlungsaufforderung auslösen. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei der HAVAG ein, so wird der Abo-Vertrag durch die HAVAG gekündigt (siehe Punkt 12.2). Des Weiteren werden im Rahmen der anschlie- ßenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpau- schale (z. B. für Schreiben, Telefonate, Einholung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. B. für Auskünfte beim Einwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die HAVAG nicht zu vertreten hatRücklastschrift (Lastschrifteinzug wird durch das Kreditinstitut zurückgewiesen), so erfolgt er- folgt automatisch spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die HAVAG LVB ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zusätz- lich zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem Abo-Vertrag, den Monatsraten / Einmalzahlung die Bankgebühr Bankge- bühren aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt Bearbei- tungsentgelt in Höhe von 5,00 EUREuro. Bei einer erneuten Rücklastschrift Wird auch dieser Einzug durch das Kreditinstitut zurückgewiesen, erhält der Abonnent/Kontoinhaber eine Mahnung Zahlungsaufforderung in Textform über alle offene Forderungen (inklusive Gebühren und Bearbeitungsentgelt) mit der gesetzten 10tägiger Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhaltet alle bereits bestehenden Forderun- genSollte er dieser Zahlungsaufforderung bei zwei nichtgezahlten Raten nicht nachkommen, die erneuten Bankgebühren aus den Rück- lastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR. Abweichend vorgenannter Verfahrensweise kann die HAVAG direkt eine Zahlungsaufforderung auslösen. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei der HAVAG ein, so wird der Abo-Vertrag durch die HAVAG gekündigt (siehe Punkt 12.2)gesamte Betrag der SKP fällig. Des Weiteren werden iIm Rahmen der anschlie- ßenden Forderungsbeitreibung, insbesondere anschließenden Forderungseintreibung im Mahn- Mahn und Gerichtsverfahren, Auslagenpau- schale Gerichtsverfahren werden Auslagenpauschalen (z. B. für Schreiben, Telefonate, Einholung von AuskünftenAus- künften), Zinsen sowie Gebühren (z. B. für Auskünfte beim Einwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig. Darüber hinaus stehen den LVB die Rechte aus Nr. 10 zu.

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Samples: Schülerkarte Plus Vertrag

Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die HAVAG nicht zu vertreten hat, so erfolgt automatisch spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat Folge- monat durch die HAVAG ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem AboJobticket-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Abonnentgeworbene Jobticket-Nutzer/Kontoinhaber Kon- toinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhaltet bein- haltet alle bereits bestehenden Forderun- genForderungen, die erneuten Bankgebühren aus den Rück- lastschriften Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR. Abweichend Ab- weichend vorgenannter Verfahrensweise kann die HAVAG direkt eine Zahlungsaufforderung Zahlungs- aufforderung auslösen. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei der HAVAG ein, so wird der AboJobticket-Vertrag durch die HAVAG gekündigt (siehe Punkt 12.211.2). Des Weiteren werden im Rahmen der anschlie- ßenden anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpau- schale Auslagenpauschale (z. z.B. für Schreiben, Telefonate, Einholung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. z.B. für Auskünfte beim Einwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.

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Samples: Jobticket Agreement

Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die HAVAG LVB nicht zu vertreten hathaben, so erfolgt automatisch spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die HAVAG LVB ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem Abo-ABO- Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 EUREuro. Bei einer erneuten erneu- ten Rücklastschrift erhält der Abonnent/Abonnent / Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhaltet alle bereits bestehenden Forderun- genForderungen, die erneuten er- neuten Bankgebühren aus den Rück- lastschriften Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Höhe Hohe von 5,00 EUR. Abweichend vorgenannter Verfahrensweise kann die HAVAG direkt eine Zahlungsaufforderung auslösenEuro. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei der HAVAG den LVB ein, so wird der AboABO-Vertrag durch die HAVAG LVB gekündigt (siehe Punkt 12.213.2). Des Weiteren werden im Rahmen Rah- men der anschlie- ßenden anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere insbeson- dere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpau- schale Auslagenpauschale (z. B. für Schreiben, Telefonate, Einholung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. B. für Auskünfte beim EinwohnermeldeamtEinwohner- meldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.

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Samples: Leipziger Abo Agreement

Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die HAVAG nicht zu vertreten hat, so erfolgt automatisch spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die HAVAG ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem AboJobticket-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der AbonnentJobticket-Nutzer/Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhaltet alle bereits bestehenden Forderun- genForderungen, die erneuten Bankgebühren aus den Rück- lastschriften Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR. Abweichend vorgenannter Verfahrensweise kann die HAVAG direkt eine Zahlungsaufforderung auslösen. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei der HAVAG ein, so wird der AboJobticket-Vertrag durch die HAVAG gekündigt (siehe Punkt 12.211.2). Des Weiteren werden im Rahmen der anschlie- ßenden anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpau- schale Auslagenpauschale (z. B. für Schreiben, Telefonate, Einholung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. B. für Auskünfte beim Einwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.

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Samples: Jobticket Agreement

Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die HAVAG nicht zu vertreten hat, so erfolgt automatisch auto- matisch spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die HAVAG ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen For- derungen aus dem Abo-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt Bearbei- tungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Abonnent/Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhaltet alle bereits bestehenden Forderun- genForderungen, die erneuten Bankgebühren aus den Rück- lastschriften Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR. Abweichend vorgenannter Verfahrensweise kann die HAVAG direkt eine Zahlungsaufforderung Zah- lungsaufforderung auslösen. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei der HAVAG ein, so wird der Abo-Vertrag durch die HAVAG gekündigt (siehe Punkt 12.214.2). Des Weiteren werden im Rahmen der anschlie- ßenden anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpau- schale Auslagenpauschale (z. B. für Schreiben, Telefonate, Einholung Einho- lung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. B. für Auskünfte beim Einwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.

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Samples: Havag Subscription Agreement

Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die HAVAG das VU nicht zu vertreten hat, so erfolgt automatisch spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die HAVAG das VU ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem Abo-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Abonnent/Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten gesetz- ten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhaltet alle bereits bestehenden Forderun- genForderungen, die erneuten Bankgebühren aus den Rück- lastschriften Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR. Abweichend vorgenannter Verfahrensweise kann die HAVAG das VU direkt eine Zahlungsaufforderung auslösen. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei der HAVAG beim VU ein, so wird der Abo-Vertrag durch die HAVAG das VU gekündigt (siehe Punkt 12.219.2). Des Weiteren werden im Rahmen der anschlie- ßenden anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpau- schale Auslagenpauschale (z. z.B. für Schreiben, Telefonate, Einholung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. z.B. für Auskünfte beim Einwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.

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Samples: Bildungsticket Bestellung/Änderung

Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die HAVAG nicht zu vertreten hat, so erfolgt automatisch auto- matisch spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die HAVAG ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen For- derungen aus dem Abo-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt Bearbei- tungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Abonnent/Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhaltet alle bereits bestehenden Forderun- genForderungen, die erneuten Bankgebühren aus den Rück- lastschriften Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR. Abweichend vorgenannter Verfahrensweise kann die HAVAG direkt eine Zahlungsaufforderung Zahlungsaufforde- rung auslösen. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei der HAVAG ein, so wird der Abo-Vertrag durch die HAVAG gekündigt (siehe Punkt 12.28.2). Des Weiteren werden im Rahmen der anschlie- ßenden anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpau- schale Auslagenpauschale (z. z.B. für Schreiben, Telefonate, Einholung Einho- lung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. z.B. für Auskünfte beim Einwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.

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Samples: Abo Vertrag

Rücklastschriften. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die HAVAG LVB nicht zu vertreten hathaben, so erfolgt automatisch spätestens spätes- tens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die HAVAG LVB ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem AboABO-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR5 Euro. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Abonnent/Abonnent / Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhaltet beinhal- tet alle bereits bestehenden Forderun- genForderungen, die erneuten erneu- ten Bankgebühren aus den Rück- lastschriften Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt in Höhe Hohe von 5,00 EUR. Abweichend vorgenannter Verfahrensweise kann die HAVAG direkt eine Zahlungsaufforderung auslösen5 Euro. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei der HAVAG den LVB ein, so wird der Abo-ABO- Vertrag durch die HAVAG LVB gekündigt (siehe Punkt 12.213.2). Des Weiteren werden im Rahmen der anschlie- ßenden anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpau- schale Auslagenpauschale (z. B. für SchreibenSch- reiben, Telefonate, Einholung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z. B. für Auskünfte beim EinwohnermeldeamtEinwohner- meldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen