Rücknahme und Erstattung Musterklauseln

Rücknahme und Erstattung. 1. Kein Widerrufs- und Rückgaberecht: Auch wenn der Club Tickets über Fern- kommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. 2 BGB anbietet, besteht ge- mäß §312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
Rücknahme und Erstattung. 6.1 Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Erwerb eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs - und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Eintracht Braunschweig bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
Rücknahme und Erstattung. 9.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der FCM Tickets über Fernkommunika- tionsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit un- mittelbar nach Bestätigung durch den FCM bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezah- lung der bestellten Tickets.
Rücknahme und Erstattung. Eine Rücknahme der Großgruppenkarte und die Erstattung des bereits gezahlten Fahrpreises ist bis 7 Tage vor Fahrtantritt und einer Gebühr von 10,00 € pro Großgruppenkarte möglich. Danach ist keine Erstattung mehr möglich.
Rücknahme und Erstattung. 9.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht:
Rücknahme und Erstattung. 7.2 Umtausch: Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 9.3 zulässig.
Rücknahme und Erstattung. 1.Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Club Tickets über Fernkommunikati- onsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fern- absatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückga- berecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Club bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der be- stellten Tickets. 2.Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausge- schlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 9.3 zulässig. 3.Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Falle einer bei Erwerb des/ der Tickets bereits endgültig terminierten Veranstaltung behalten die entsprechenden Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde kann, soweit es sich um Tagestickets han- delt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club nach Xxxx des Clubs entweder den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – er- stattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises, es sei denn, die Zutei- lung eines Gutscheins ist dem Kunden unzumutbar; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Club hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des Clubs sprechen im Einzelfall für eine Erstattung. Die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung und berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veran- staltung noch nicht feststand. 4.Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. Neuansetzung einer bereits be- gonnenen und gemäß Ziffer 8.3 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue Vera...
Rücknahme und Erstattung. 9.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn die Spielvereinigung Business Seat Karten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet, liegt gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Fernabsatzvertrag vor. Daher besteht kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht. SPVGG GREUTHER FÜRTH GMBH & CO. KGAA ALLGEMEINE VIP TICKET - GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („VIP SPVGG GREUTHER FÜRTH GMBH & CO. KGAA ALLGEMEINE VIP TICKET-GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („VIP
Rücknahme und Erstattung. 7.1 Kein Widerrufs‐ oder Rücknahmerecht: Auch wenn der FVR Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs‐ und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
Rücknahme und Erstattung. 9.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Club Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des