Rückruf / Intervention. Der Rückruf kann durch den KD oder direkt durch die sachverständige Person erfolgen. Der KD wird bei jeder Meldung ebenfalls informiert und steht dem Kunden für Auskünfte zur Verfügung. Ist der Ansprechpartner des Kunden nicht erreichbar, bewirkt dies einen Unterbruch der Zeit- messung. Nach erfolgter Rücksprache des Sachverständigen mit dem Ansprechpartner beim Auftraggeber beginnt die eigentliche Behebung der eingegangenen Störungsmeldung. Als Rückruf/Interven- tion gilt die Zeit zwischen Eröffnung des Trouble Tickets und dem Rückruf an den gemeldeten Ansprechpartner, welches den Beginn der Arbeit an dem gemeldeten Ereignis markiert. Die Erreichbarkeit des Ansprechpartners beim Kunden muss jederzeit gewährleistet sein. Ist der Ansprechpartner des Kunden nicht erreichbar, bewirkt dies einen Unterbruch der Zeitmessung. Die Zeit wird bei Telecom Liechtenstein registriert und für Statistikzwecke verwendet. Die sach- verständige Person hinterlässt dem Störungsmelder eine Nachricht. (Notiz, E-Mail, SMS oder eine andere Form) Die Arbeit kann über Fernwartung oder Telefonauskunft begonnen werden. Über einen Einsatz vor Ort wird individuell entschieden. Falls für die Behebung des Ereignisses, im gegenseitigen Einvernehmen, Termine vereinbart werden, welche die Zeit für Rückruf/Intervention und/oder Service Recovery überschreiten, ent- fällt die Bedeutung dieser Zeiten.