Rücktritt des Auftraggebers. Der Auftraggeber (Mieter) kann bis zu 1 Tag vor dem Veranstaltungstag zurücktreten. Dies ist in schriftlicher oder mündlicher Form zulässig (Email genügt). Im Falle des Rücktritts ist der Auftraggeber (Xxxxxx) verpflichtet, Stornierungskosten in folgender Höhe zu zahlen: -1-4 Tage davor 80% der anfallenden Mietgebühr - 5-10 Tage davor 50% der anfallenden Mietgebühr - 11-20 Tage davor 30% der anfallenden Mietgebühr Stornogebühren sind nicht zu zahlen, wenn eine hohe Regenwahrscheinlichkeit (>65%) während des Veranstaltungszeitraums angekündigt ist oder mehr als 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin liegen.
Rücktritt des Auftraggebers. Tritt der Auftraggeber vom Servicevertrag zurück, gebührt dem Auftragnehmer weiterhin das vereinbarte Entgelt. Der Entgeltanspruch ist jedoch auf Begehren des Auftraggebers um all das zu mindern, was sich der Auftragnehmer infolge Unterbleibens der Serviceleistung erspart hat.
Rücktritt des Auftraggebers. Es gilt Ziffer 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Rücktritt des Auftraggebers. 1. Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Vertragspartner vom Ver- trag zurücktreten. Dies bedarf der Schriftform. In diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, Schadenersatz einschließlich des ent- gangenen Gewinns zu leisten. Die Agentur ist berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschä- digung zu fordern (Stornokosten). Diese gestaltet sich wie folgt: • Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss: 30% des Honorars • Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Auftragsbeginn: 50% des Honorars • Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Auftragsbeginn: 80% des Honorars • Bei Rücktritt < 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 100% des Honorars
2. Entstandene Fremdkosten für bereits erbrachte Leistungen oder fremde Stornokosten sind zusätzlich zu erstatten.
3. Dem Vertragspartner bleibt das Recht vorbehalten, eine Minderung des Schadenersatzes zu verlangen, soweit er den Nachweis führt, dass kein oder nur geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.
Rücktritt des Auftraggebers. 5.1 Dem Auftraggeber wird das Recht des Rücktritts vom Vertrag gewährt, ohne dass hierfür ein Grund vorliegen muss. Ein solcher Rücktritt hat schriftlich gegenüber der Inzence GmbH zu erfolgen und ist bis zum 120. Tag vor der Veranstaltung gegen eine Aufwandsentschädigung von 15% des Auftragswertes möglich. Danach wird dem Auftraggeber – ggf. eine Stornopauschale von 25 % des Auftragwertes sowie neben den Leistungen gemäß Ziffer 5.2 – von Seiten der Inzence GmbH folgende Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt:
a. vom 89. bis 60. Tag vor Veranstaltung: 30 % des im Vertrag genannten Betrages,
b. vom 59. bis 30. Tag vor der Veranstaltung: 50 % des im Vertrag genannten Betrages,
c. ab dem 29. Tag oder später ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Der Auftraggeber bleibt gegenüber der Inzence GmbH zur Zahlung verpflichtet.
5.2 Soweit die Inzence GmbH auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen Dritter beauftragt hat, trägt der Auftraggeber im Falle eines durch ihn zu verantwortenden Rücktritts zusätzlich die hieraus entstehenden Kosten.
5.3 Im Übrigen gelten für Rücktritt und Kündigung des Auftraggebers die gesetzlichen Regelungen.
Rücktritt des Auftraggebers. 6.1. Ein Rücktritt von der Reise ist vor Reisebeginn schriftlich gegenüber RT-t zu erklären. Für den Fall des Rücktritts ist RT-t berechtigt, die Entschädigung wahlweise durch die nachfolgenden Pauschalsätze (gemäß § 651 i Abs. 3 BGB) oder durch konkrete Berechnung (gemäß § 651 i Abs. 2 BGB) zu beziffern und geltend zu machen.
6.2. Bis 43 Tage vor Reisebeginn entstehen keine Stornokosten - es sei denn eine unwiderbringliche Anzahlung an einen Leistungsträger war Vertragsbestandteil oder eine anders lautende Stornofrist wurde im Reisevertrag vereinbart. Vom 42.-31.Tage 80% , vom 30.-14. Tag 90% und ab dem 13.Tag 100% des Reisepreises. Diese Regelungen finden auch Anwendung, wenn einzelne Reisende aus einer Gruppe zurücktreten oder ohne Kündigung die Reise nicht antreten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden unbenommen.
6.3. Wird im Prospekt und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann
6.4. Dem Auftraggeber wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherungen oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Genauere Informationen hierzu können von uns angefordert werden.
Rücktritt des Auftraggebers. 6.1. Sofern keine abweichenden Stornofristen vereinbart sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, pauschauliert folgende Entschädigung bzw. die Stornogebühren an TP zu zahlen:
6.1.1. Rücktritt des Auftraggebers bis 31 Tage vor Reisebeginn: Bearbeitungsgebühr in Höhe der Anzahlung nach Punkt 2.1.; im übrigen Rückgabe des Gesamtkontingents bis zu diesem Stornierungszeitpunkt kostenfrei.
6.1.2. Rücktritt zwischen dem 31. und einschliesslich dem 22. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 25 % des Gesamtgruppenpreises.
6.1.3. Rücktritt zwischen dem 21. und einschliesslich dem 15. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 50 % des Gesamtgruppenpreises.
6.1.4. Rücktritt nach dem 14. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 60 % des Gesamtgruppenpreises.
6.1.5. Bei Auftraggebern, die nur Übernachtungen ohne weitere Leistungen gebucht haben, sind 80 % des Reisepreises bei Rücktritt anch dem 14. Tag vor Reisebeginn zu entrichten. Im übrigen gelten die Fristen und Pauschalierungen aus den Ziff. 6.1.1.-6.1.3.
6.1.6. Bei Nichtantritt der Reise gelten die in Ziff. 6.1.1.-6.1.5. sowie die Ziff. 6.1.7. folgende entsprechend.
6.1.7. Sofern der Auftraggeber nicht die gesamte Gruppe, sondern nur einen Teil der Gruppe storniert, wird der neue Preis mit dem Auftraggeber und TP unter Berücksichtigung seiner Interessen und unseren Möglichkeiten erneut festgesetzt. Kommt keine Einigung zustande, so gilt der Rücktritt für einen Teil der Gruppe als Rücktritt des Auftraggebers für die Gesamtgruppe. Es gelten sodann die unter 6.1.1.-6.1.6. anzutreffenden Pauschalsätze.
6.1.8. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, eine niedrigere als die vorgesehenen pauschalen Entschädigungen nachzuweisen oder nachzuweisen, dass TP keine Nachteile durch den Rücktritt hat.
6.1.9. Bei Reisen mit Eintrittskarten für Veranstaltungen werden bei Stornierung die Eintrittsgelder in voller Höhe berechnet, sofern TP nicht in der Lage ist, die Eintrittskarten gegen Auszahlung des Eintrittsgeldes durch den jeweiligen Veranstalter zurückzugeben oder zu verwerten. Im zuletzt genannten Fall werden die von TP erzielten Beträge zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn die Beschaffung der Karten von TP ausdrücklich als vermittelte Leistung gegenüber dem Auftraggeber im Vertrag bezeichnet worden ist.
6.2. Soweit nicht Abweichendes vereinbart ist, ist der schriftliche Zugang der Erklärungen (Rücktritt etc.) für die Einhaltung der Fristen bei SRG massgeblich. Textform (Fax, E-Mail) ist ausreichend, wenn der Auftraggeber insofern den Zugang bei u...
Rücktritt des Auftraggebers. Bei allfällig begründetem oder unbegründetem Rücktritt innert 14 Kalendertagen vor dem Umzugstag wird ein Penalty von CHF 500.- verrechnet. Das gilt nicht für Terminverschiebungen vom Auftrag .
Rücktritt des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist berechtigt, den vom Auftrag jederzeit aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein wichtiger Grund ist z.B. Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung, in deren Rahmen der Auftragnehmer für den Auftraggeber tätig wird. In diesem Fall sind jedoch die bis zum Rücktritt entstandenen Kosten zu erstatten und bereits erfüllte Teilleistungen zu bezahlen.
Rücktritt des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis 14 Tage vor dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Lieferungs- und Leistungsbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt bis 8 Tage vor Lieferungs- und Leistungsbeginn hat der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung der LMIS AG zu ersetzen. Erfolgt ein Rücktritt weniger als 8 Tage vor Lieferungs- und Leistungsbeginn hat der Auftraggeber die vereinbarten Preise zzgl. der gegebenenfalls entstandenen Kosten (Reise- und Hotelkosten, Unterlagen, Hardware etc.) der LMIS AG zu ersetzen.