Rücktritt des Reisenden Musterklauseln

Rücktritt des Reisenden. 13.1 Buchungsstornierungen müssen bis spätestens 1 Werktag vor Abreise bei MSC Kreuzfahrten (Aus- tria) GmbH oder beim Handelsvertreter des Reisenden schriftlich einlangen (Einschreibebrief, E-mail oder Fax). Alle ausgestellten Tickets und die Reisebestätigung/Rechnung müssen nach der Stornie- rungsbenachrichtigung an den Übersender zurückgesandt werden.
Rücktritt des Reisenden. 4.1. Der Reisenden kann jederzeit vor Antritt der Reise von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MTC (Kontaktdaten siehe unten am Ende).
Rücktritt des Reisenden. 6.1. Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigung je Teilnehmer vom Gesamtreisepreis zu zahlen
Rücktritt des Reisenden. 13.1 Buchungsstornierungen müssen bei MSC Kreuzfahrten (Austria) GmbH oder beim Reisebüro des Reisenden schriftlich angefordert werden (Einschreibebrief, e-mail oder Fax). Alle ausgestellten Tickets und die Reisebestätigung/Rechnung müssen zusammen mit der Stornierungsbenachrichtigung an den Übersender zurückgesandt werden.
Rücktritt des Reisenden. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Ent- richtung einer Entschädigungspauschale (Stor- nogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisevermittler – wo- bei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauer- haften Datenträger (z.B. Papier, Email) zu erklä- ren.
Rücktritt des Reisenden. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn unter Angabe der Vorgangsnummer von der Reise zurücktreten. RSD empfiehlt Schriftform und den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicher- ung. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert RSD den Anspruch auf den Reisepreis. RSD kann aber Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Dieser Ersatzanspruch wird pauschaliert:
Rücktritt des Reisenden. 4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Reise von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ITT. Die Erklärung kann vom Reisenden selber oder vom vermittelnden Reisebüro abgegeben werden. Zu empfehlen ist, die Rücktrittserklärung schriftlich oder fernschriftlich gegenüber ITT zu erklären. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ITT Ersatz für die durch ITT getroffenen Reisevorkehrungen und für ITT-Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die von ITT in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesene Kosten.
Rücktritt des Reisenden. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktre- ten. Der Reisende muss den Rücktritt schriftlich erklären. Erfolgt jedoch der Rücktritt des Reisenden später als 3 Werktage nach Erhalt der Buchungsbestätigung, werden folgende Entschädigungs- pauschalen (Rücktrittskosten) fällig: • Ab 90 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises. • Ab 30 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises. Tritt der Reisende ohne vorherige schriftliche Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so hat der Eigenbetrieb Anspruch auf den vollen Reise- preis. Bei Gruppen fallen Rücktrittskosten nach den vorgenannten Entschä- digungspauschalen an, wenn die in der Belegungsvereinbarung ge- nannte Teilnehmerzahl sich um mehr als 10% verringert. Soweit der Eigenbetrieb infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadenersatzansprü- che nach § 651 n BGB geltend machen. Im Übrigen richten sich die Ansprüche des Reisenden nach § 651 i ff. BGB.
Rücktritt des Reisenden. 4.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt gegenüber dem Ferienwerk schriftlich oder elektronisch, zum Beispiel per E-Mail, zu erklären. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Xxxxx die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.