Höhe der Entschädigung Musterklauseln

Höhe der Entschädigung. Ersetzt werden im Versicherungsfall
Höhe der Entschädigung. Bei Tod wird die volle Versicherungssumme ausbezahlt. Falls zutreffend, wird eine bereits geleistete Entschädigung für Dauerinvalidität in Abzug gebracht. Eine Rückforderung einer bereits geleisteten Entschädigung findet nicht statt.
Höhe der Entschädigung. Im Falle der Dauerinvalidität werden an die betroffene versicherte Person folgende Prozentsätze der Versicherungssumme ausgezahlt, unter der Bedingung, dass die Auszahlung niemals mehr als 100 % der Versicherungssumme betragen wird: - bei dauernder Funktionsunfähigkeit der nachstehender Körperteile: - ein Arm bis zum Xxxxxxxxxxxxxx 00 % - ein Arm bis zum Ellbogengelenk 65 % - ein Arm zwischen Ellbogen- und Xxxxxxxxxxxxxx 00 % - ein Arm zwischen Hand- und Ellbogengelenk 60 % - eine Hand bis zum Handgelenk 60 % - ein Bein bis zum Hüftgelenk 70 % - ein Bein bis zum Xxxxxxxxxx 00 % - ein Bein zwischen Knie- und Hüftgelenk 60 % - ein Bein zwischen Knöchel- und Fußgelenk 50 % - ein Fuß bis zum Fußgelenk 50 % - bei dauernder Funktionsunfähigkeit der nachstehenden Körperteile: - ein Daumen 25 % - ein Zeigefinger 15 % - ein Mittelfinger 12 % - ein Ringfinger oder ein kleiner Finger 10 % Bei dauernder Funktionsunfähigkeit von mehr als einem Finger einer Hand wird maximal 60 % der Versicherungssumme ausgezahlt. - eine große Zehe 8 % - andere Zehen als die große Zehe 4 % - die Sehkraft eines Auges 30 % - die Sehkraft beider Augen 100 % - die Hörfähigkeit eines Ohres 20 % - die Hörfähigkeit beider Ohren 50 % - der Geruchs- und Geschmackssinn 20 % - der Verlust der sexuellen Fähigkeit 25 % - bei den nachfolgend genannten Körperschäden oder der Kombination von Körperschäden: - Totalverlust der geistigen Fähigkeit 100 % - Verlust beider Arme oder Hände 100 % - Verlust beider Beine oder Füße 100 % Verlust eines Armes oder einer Hand, zusammen mit einem Bein oder einem Fuß 100 % Bei teilweiser Funktionsunfähigkeit der in diesem Artikel genannten Körperteile oder dem teilweisen Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit, festgestellt nach allgemein anerkannten medizinischen Maßstäben, wird ein Teil der genannten Auszahlungsprozentsätze entsprechend dem Grad der Funktionsunfähigkeit bzw. des Verlustes der geistigen Leistungsfähigkeit ausgezahlt. Ein teilweiser Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinnes oder beider Sinne wird nicht als Invalidität betrachtet. - Im Falle der dauernden Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder des dauernden Verlustes der geistigen Leistungsfähigkeit infolge einer Verletzung oder einer Kombination von Verletzungen, die als solche oben nicht geregelt sind, ist der Auszahlungsprozentsatz des Versicherungs-betrages gleich dem Grad der dauernden Invalidität, festgestellt nach niederländischen Richtlinien oder aber, bei Fehlen niederländischer Richtlin...
Höhe der Entschädigung. Im Versicherungsfall erstattet der Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für Ge- päck: • abhanden gekommene oder zerstörte Xx- xxxx xxx Xxxxxxxx; • beschädigte Sachen die notwendigen Repa- raturkosten und ggf. eine verbleibende Wertminderung, höchstens jedoch den Zeit- wert; • Filme, Bild-, Ton- und Datenträger den Mate- rialwert; • amtliche Ausweise und Visa die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung.
Höhe der Entschädigung. Im Versicherungsfall erstattet der Versicherer pro Schadenfall insgesamt bis € 500 im Einzeltarif und bis € 1.000 im Paar- und Familientarif für:
Höhe der Entschädigung. 5.1. Die Höhe der Entschädigung, die an jeden versicherten Kunden zu zahlen ist, wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen berechnet, die die Beziehung des versicherten Kunden mit Admiral Markets Cyprus Ltd regeln, vorbehaltlich der Aufrechnungsregeln, die für die Berechnung der Forderungen zwischen dem versicherten Kunden und dem Unternehmen angewendet werden.
Höhe der Entschädigung. 1 Die Entschädigung entspricht unter Vorbehalt von Absatz 2 der Hälfte der ver- einbarten Mietzinsreduktion nach Artikel 6. 2 Sie beträgt höchstens 3500 Franken pro Monat.
Höhe der Entschädigung. Die Entschädigung je Transport ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt. Die Gesamtentschädigung aller Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungs- jahres ist auf das Fünffache des je Transport vereinbarten Betrags begrenzt.
Höhe der Entschädigung. 5.1 Im Versicherungsfall erstattet der Versicherer bis zur Höhe der Versiche- rungssumme für
Höhe der Entschädigung. 11.1 Gehen versicherte Sachen total verloren, werden sie ohne Aussicht auf Wiedererlangen entzogen oder sind sie in der ursprünglichen Beschaffenheit derart zerstört, dass die Wiederherstellungskosten die Versicherungssumme gemäß Ziffer 9.1 übersteigen, so kann der Versicherungsnehmer den auf sie entfallenden Teil der Versicherungssumme ver- langen, falls diese zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht älter als 5 Jahre sind.