Rücktritt des Xxxxxx Musterklauseln

Rücktritt des Xxxxxx. (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
Rücktritt des Xxxxxx. (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
Rücktritt des Xxxxxx. 5.1 Dem Reisenden ist es jederzeit möglich, vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Es wird dem Kunden aus Beweisgründen empfohlen den Rücktritt schriftlich (auch auf elektronischem Wege möglich) zu erklären. Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn - 25 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 30 bis 25 Tage vor Reisebeginn - 40 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 24 bis 17 Tage vor Reisebeginn - 60 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 16 bis 4 Tage vor Reisebeginn - 80 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 3 Tage vor Reisebeginn oder später - 95 % des Gesamtreisepreises. Bei Stornierung einer Flugreise können gesonderte Stornobedingungen der Fluggesellschaften zum Tragen kommen. Häufig fallen hier unabhängig von Stornierungstermin Kosten in Höhe von 100% des Flugpreises an, siehe auch Ziffer 7.1. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz und der Veranstalter ist berechtigt den freigewordenen Reiseplatz anderweitig zu vergeben. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder Personalausweis, nicht angetreten wird. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
Rücktritt des Xxxxxx. (i. e. Abbestellung, Stornierung) /
Rücktritt des Xxxxxx. 4.1. Der Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Rücktritt des Xxxxxx a) Rücktritt mit Stornogebühr
Rücktritt des Xxxxxx. (i. e. Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Seminarhauses (No Show)
Rücktritt des Xxxxxx. (i. e. Abbestellung,Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Haus des Handwerks
Rücktritt des Xxxxxx. Xxxxxxx wir nicht rechtzeitig und haben wir dies zu verantworten, so kann der Kunde den Rücktritt erklären, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Beide Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Rücktritt des Xxxxxx. (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des LANDHAUS XXXXXXXX