Rücktritt des Xxxxxx Musterklauseln

Rücktritt des Xxxxxx. (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in An- spruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksicht- nahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder ver- tragliches Rücktrittsrecht zusteht. 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktritts- recht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzu- rechnen. 4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Rücktritt des Xxxxxx. 5.1 Dem Reisenden ist es jederzeit möglich, vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Es wird dem Kunden aus Beweisgründen empfohlen den Rücktritt schriftlich (auch auf elektronischem Wege möglich) zu erklären. Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn - 25 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 30 bis 25 Tage vor Reisebeginn - 40 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 24 bis 17 Tage vor Reisebeginn - 60 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 16 bis 4 Tage vor Reisebeginn - 80 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 3 Tage vor Reisebeginn oder später - 95 % des Gesamtreisepreises. Bei Stornierung einer Flugreise können gesonderte Stornobedingungen der Fluggesellschaften zum Tragen kommen. Häufig fallen hier unabhängig von Stornierungstermin Kosten in Höhe von 100% des Flugpreises an, siehe auch Ziffer 7.1. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz und der Veranstalter ist berechtigt den freigewordenen Reiseplatz anderweitig zu vergeben. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder Personalausweis, nicht angetreten wird. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen. 5.2 Für die Stornierung gebuchter Zusatzleistungen (bspw. Transfer, Verpflegungsleistungen) wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro pro gebuchter Leistung berechnet. 5.3 Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Anspruch auf Entschädigung überhaupt nicht entstanden sei oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale. 5.4 FUN-Reisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist FUN-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.5 Ändert sich durch den Rücktritt eines Mitreisenden die Zimmerbelegung, sind eventuelle Mehrkosten von den restlichen Reisenden zu tragen.
Rücktritt des Xxxxxx. (i. e. Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels 4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. 4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 4.4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Inhaber von revita-Gold- Card-Besitzern sind mit Ausnahme der Weihnachts-/Silvesterzeit stornofrei. Inhabern der Platin-Card werden generell keine Stornokosten berechnet.
Rücktritt des Xxxxxx. (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Xxxxxxx hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Rücktritt des Xxxxxx. 5.1 Der Kunde kann von dem mit der GDA GmbH geschlossenen Vertrag zurücktreten, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ihm ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht oder wenn die GDA GmbH einer Vertragsauhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zu- stimmung zu einer Vertragsauhebung sollen jeweils schriftlich erfolgen. 5.2 Sofern zwischen der GDA GmbH und dem Kunden eine Frist für den Rücktritt vereinbart wurde, kann der Kunde innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche zu begründen. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Nach Ablauf der Frist erlischt das Rücktrittsrecht. 5.3 Steht dem Kunden weder ein vertraglich vereinbartes noch ein gesetzliches Rücktritt- oder Kündigungsrecht zu und liegt keine übereinstimmende Vertragsauhebung vor, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung der GDA GmbH trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung unberührt. Die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen werden angerechnet. Werden die Zimmer nicht anderweitig ver- mietet, kann die GDA GmbH die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen ver- langen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Rücktritt des Xxxxxx. (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels, Nichtanreise „No Show“, spätere Anreise, frühere Abreise)
Rücktritt des Xxxxxx. 4.1. Der Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag schriftlich zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich dem Hotel gegenüber ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. 1 Tag vor Anreise oder bei Nichtanreise sind 90 % der gebuchten Leistungen fällig. 4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Rücktritt des Xxxxxx. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich erfolgen. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder belegt er das Mietobjekt nicht, so ist ein angemessener Ersatz für den Mietausfall für den Fall zu zahlen, daß das Mietobjekt nicht anderweitig belegt werden konnte oder der erzielte Mieterlös erheblich geringer ist. Der Ersatz für den Mietausfall beträgt: Bis 45 Tage vor Mietbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Mietpreises, mindestens jedoch Euro 30,- Euro. – 0 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises. Kann das Mietobjekt weitervermietet werden, so werden dem Mieter in jedem Fall die Bearbeitungsgebühr von 10% des Mietpreises, mindestens jedoch Euro 30,- Euro berechnet.
Rücktritt des Xxxxxx. (i. e. Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Seminarhauses (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Seminarhaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Seminarhauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Seminarhauses zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 4.2 Sofern zwischen dem Seminarhaus und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Seminarhauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Seminarhaus ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Klausel 4. Ziffer 1 Satz 3 vorliegt.
Rücktritt des Xxxxxx. (i. e. Abbestellung, Stornierung)/ 4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.