Rücktritt des Xxxxxxx. Tritt der Mieter, aus Gründen, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, vom Mietvertrag zurück, so werden 30 % des Auftragswertes als pauschaler Schadensersatz berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn, so werden 50 %, bei weniger als 2 Wochen 75% und bei weniger als einer Woche 100 % des Mietbetrages zur Zahlung fällig. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, der Vermieterin einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Rücktritt des Xxxxxxx. Führt der Mieter aus einem von der Vermieterin nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstermin durch oder kündigt er den Über- lassungsvertrag, so ist er zur Zahlung einer Ausfallentschädigung verpflichtet. Diese beträgt bei Anzeige des Ausfalls: bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn 20 % bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 40 % bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 % danach 80 % des vereinbarten Mietentgeltes einschließlich des Entgeltes für Zusatzleistungen, sofern die Ver- mieterin nicht im Einzelfall die Entstehung eines höheren Ausfallschadens nachweist. Der Mieter kann nachweisen, dass der Vermieterin ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Ist der Vermieterin eine anderweitige Vermietung möglich, werden die Einnah- men hieraus anteilig auf die Ausfallentschädigung angerechnet.
Rücktritt des Xxxxxxx. Wenn der Mieter vom Mietvertrag zurücktritt, z.B. durch Krankheit, Autopanne, usw., werden im Folgenden pauschale Rücktrittsgebühren fällig sofern im Mietvertrag nichts anderes geregelt wurde. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung welche in Schriftform erklärt werden muss. Die Annulierungskosten betragen bis 60 Tage vor Mietbeginn 30%; 59.-50. Tag vor Mietbeginn 50%; vom 49. bis 35. Tag vor Mietbeginn 70%; vom 34. bis 7. Tag vor Mietbeginn 95% und ab dem 6. Tag vor Mietbeginn 100% des Gesamtpreises. Der Mieter kann einen gleichwertigen Ersatz stellen der alle Rechte und Pflichten aus dem bereits bestehenden Mietvertrag übernimmt. Der Vermieter behält sich vor den Ersatzmieter abzulehnen. Falls der Mieter einen Ersatzmieter stellt erhebt der Vermieter eine Umbuchungsgebühr von 30,00 €. Wenn es dem Vermieter gelingt einen Ersatzmieter zu stellen so beträgt die Bearbeitungsgebühr ebenfalls 30,00€. Darüber hinaus hat der Mieter einen eventuellen Preisnachlass zu tragen der dem Ersatzmieter gewährt worden ist. In allen Fällen steht dem Mieter das Recht zu nachzuweisen dass ein Schaden nicht entstanden bzw. wesentlich niedriger ist. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen. Ein entsprechender Antrag liegt bei der Buchungsbestätigung bei Postversand bei. Dieser Antrag, sofern Sie diesen wünschen, ist direkt mit der Versicherung zu schließen.
Rücktritt des Xxxxxxx. 4.1 Der Mieter kann jederzeit vor Beginn der Leistungen vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Schwedenhaus-Vermittlung am betreffenden Arbeitstag. Es wird daher empfohlen, den Rücktritt elektronisch (per E- Mail) oder schriftlich rechtzeitig innerhalb der genannten Arbeitszeiten von Schwedenhaus-Vermittlung zu erklären. Bei Eingang nach Büroschluss, gilt der erste darauffolgende Arbeitstag als maßgebend für den Eingang des Rücktritts und die Berechnung der Stornierungsentschädigung.
4.2 Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung mit dem Mieter, hat Schwedenhaus- Vermittlung Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach ihren Rücktrittsbedingungen für ihre getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen. Schwedenhaus-Vermittlung hat die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Mietbeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Beherbergungsleistung in Prozent des Mietpreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Mieters, wie folgt bestimmen: Bis 84. Tag vor Aufenthaltsbeginn: 15 % vom 83. bis 56. Tag vor Aufenthaltsbeginn: 30 % vom 55. Tag bis 42. Tag vor Aufenthaltsbeginn: 40 % vom 41. Tag bis 28. Tag vor Aufenthaltsbeginn: 50 % vom 27. Tag bis 14. Tag vor Aufenthaltsbeginn: 75 % vom 13. Tag bis Aufenthaltsbeginn und bei Nichterscheinen: 95 % Dem Mieter ist stets unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweils berechneten Pauschalen entstanden ist. Gezahlte Versicherungsprämien gehören nicht zum Mietpreis und werden nicht, auch nicht anteilig, erstattet.
4.3 Zur Abdeckung von Reiserücktritts- oder abbruchskosten, empfiehlt Schwedenhaus- Vermittlung den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Schwedenhaus-Vermittlung kann dem Mieter eine solche Versicherung vermitteln. Im Mietpreis ist eine Reiserücktrittsversicherung nicht enthalten.
Rücktritt des Xxxxxxx a) Xxxxx der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, muss die Rücktrittserklärung spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Xxxxxxxxxx beim Vermieter eingegangen sein.
b) Erfolgt der Rücktritt später, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter jeden in Anspruch genommenen Xxxxxxx voll, und für restlich offenstehende Miettage ohne Nachweis eines Schadens 50% des vereinbarten Mietpreises zu bezahlen, es sei denn, der Vermieter befindet sich im Lieferverzug.
Rücktritt des Xxxxxxx. Der Mieter kann bis zu sieben Tage vor dem Veranstaltungstag kostenfrei schriftlich (auch per E-Mail) vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt von weniger als sieben Tage bis zum Mietbeginn, (der Miettag selbst zählt bei der Berechnung nicht mit) ist der Mieter verpflichtet 50 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Bei schlechten Wetterbedingungen reduziert sich die Rücktrittsfrist auf drei Tage.
Rücktritt des Xxxxxxx. Erfolgt ein Rücktritt vom Mietvertrag, gleich aus welchem Grund, behält sich der Vermieter vor, Stornokosten zu erheben. Bei weni- ger als 2 Wochen vor Mietbeginn, so werden 15%, bei weniger als 1 Wochen 50% und bei weniger als 3 Tagen 75% des Mietbetrages zur Zahlung fällig. Erfolgt der Rücktritt ein Tag vor Veranstaltungs- beginn wird eine Zahlung von 100% fällig.
Rücktritt des Xxxxxxx. Für den Fall des Rücktrittes des Mieters vom Mietvertrag hat Xxxx elektrisch Anspruch auf angemessene Entschädigung. Denk elektrisch hat die Xxxx, gegenüber dem Mieter statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt 20 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises, wenn die Rücktritterklärung nicht bis spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn erfolgt. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass Denk elektrisch kein Schaden oder der entstandene Schaden geringer als die geforderte Entschädigungspauschale ist. Sofern Denk elektrisch die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises. Für die vom Vermieter zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom Vermieter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Vermieter durch anderweitige Verwendung erwirbt. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Mieter den angemieteten Pkw oder die gebuchte Leistung ohne dies dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. Eine entsprechende Vertragsbindung erlischt, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit übernimmt.
Rücktritt des Xxxxxxx. Führt der Mieter aus einem vom Vermieter nicht zu vertretenen Grund die Veran staltung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstermin durch oder tritt er vom Mietvertrag zurück oder kündigt ihn, ohne dass ihm hierzu ein individuell vereinbartes oder zwingendes gesetzliches Recht zusteht, so ist er zur Zahlung einer Ausfallentschädigung verpflichtet. Diese beträgt bei Anzeige des Ausfalls: bis 8 Monate vor Veranstaltungsbeginn 50 % bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn 75 % bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 90 % danach 100 % des vereinbarten Benutzungsentgeltes einschließlich des Entgeltes für Zusatzleistungen, sofern der Vermieter nicht im Einzelfall die Entstehung eines höheren Ausfallschadens nachweist. Der Mieter kann nachweisen, dass dem Vermieter ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Ist dem Vermieter eine anderweitige Vermietung möglich, werden die Einnahmen hieraus anteilig auf die Ausfallentschädigung angerechnet. Abweichend von Ziff. 1 trägt jeder Vertragspartner für den Fall, dass die vertraglich vereinbarte Veranstaltung aufgrund einer nicht voraussehbaren höheren Gewalt nicht stattfinden kann, die ihm bis dahin entstandenen Kosten selbst. Vertraglich erstattungspflichtige Kosten, mit denen der Vermieter für den Mieter in Vorlage getreten ist, sind dem Vermieter jedoch zu ersetzen.
Rücktritt des Xxxxxxx. Führt der Mieter aus einem vom Vermieter nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstermin durch oder tritt er vom Mietvertrag zurück bzw. kündigt ihn, ohne dass ihm hierzu ein individuell vereinbartes oder zwingendes gesetzliches Recht zusteht, so ist er zur Zahlung einer Ausfallentschädigung gemäß § 537 des BGB in Höhe der vereinbarten Vergütung, abzüglich der ersparten Aufwendungen des Vermieters, verpflichtet.