Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. 7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei maroc-mobil-mondial. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissiche- rungsgründen dringendst empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht maroc-mobil-mondial unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50.00 – jeweils pro Person – zu: ab dem 59. bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises, ab dem 44. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, ab dem 14. Tag bis zum Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei maroc-mobil-mondial. 7.3 Weist der Kunde maroc-mobil-mondial nach, dass maroc-mobil-mondial tatsächlich geringere Kosten als die gemäß Punkt 7.2 geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind, ist der Kunde nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber maroc-mobil-mondial auszugleichen. maroc-mobil-mondial bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Ent- schädigung zu fordern. maroc-mobil-mondial ist in diesem Falle verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. 7.4 Umbuchungen (z. B. Änderungen von Ankunfts- bzw. Abfahrtsort, Ankunfts- oder Abflugflughafen, Hotel, Verpflegungsart – auch Änderungen wegen Realisierung einer Warteliste) von Seiten des Kunden, die nach Vertragsabschluss erfolgen, sind bis 90 Tage vor Reisebeginn kostenfrei, soweit sich die Umbuchung inner- halb derselben Produktlinie und Saison bewegt. Für Umbuchungen auf andere Produkte oder in eine andere Saison als der gebuchten, wird – soweit eine Festbuchung für das andere Produkt/die andere Saison fak- tisch möglich ist – eine Kostenpauschale von Euro 50.00 p. P. zusätzlich zu den dann gültigen Saisonprei- sen erhoben. Umbuchungswünsche, die später als 31 Tage vor Reisebeginn bei maroc-mobil-mondial eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorste- henden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbu- chungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7.5 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
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Samples: Reisevertrag
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. 7.1 Der 1. Tritt der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Arrows Travel AG anstelle des vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, sofern der Rücktritt nicht von der Reise zurücktreten. Maßgeblich Arrow-s Travel AG zu vertreten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei maroc-mobil-mondial. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissiche- rungsgründen dringendst empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklärenkein Fall höherer Gewalt vorliegt.
7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht maroc2. Anstelle einer konkreten Berechnung gemäss Ziffer 6.1 ist die Arrow-mobil-mondial unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50.00 – jeweils pro Person – zu: ab dem 59. bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises, ab dem 44. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, ab dem 14. Tag bis zum Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei maroc-mobil-mondial.
7.3 Weist der Kunde maroc-mobil-mondial nach, dass maroc-mobil-mondial tatsächlich geringere Kosten als die gemäß Punkt 7.2 geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind, ist der Kunde nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber maroc-mobil-mondial auszugleichen. maroc-mobil-mondial bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Ent- schädigung zu fordern. maroc-mobil-mondial ist in diesem Falle verpflichtets Travel AG berechtigt, die Entschädigung im Einzelnen zeitlich gestaffelt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zu beziffern und dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis gemäss der nachfolgenden Tabelle zu belegenpauschalieren: – bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40 %, mind. jedoch EUR 200.00; – bis 14 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises – ab 14 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises Für die Berechnung der vorstehenden Annullierungsstufen ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserkl.rung des Kunden bei der Arrow-s Travel AG massgeblich.
7.4 Umbuchungen (z. B. Änderungen von Ankunfts- bzw3. Abfahrtsort, Ankunfts- oder Abflugflughafen, Hotel, Verpflegungsart – auch Änderungen wegen Realisierung einer Warteliste) von Seiten Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäss Art. 17 Abs. 1 PauRG die nach Vertragsabschluss erfolgenPauschalreise an eine Drittperson abzutreten, sind bis 90 Tage vor Reisebeginn kostenfreiwelche alle an die Teilnahme geknüpften Voraussetzungen erfüllen muss, soweit sich bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Das Recht der Abtretung steht unter dem Vorbehalt, dass alle beteiligten Unternehmen die Änderungakzeptieren (zB. Hotels, Flug – und Schifffahrtsgesellschaften). Die Drittperson und der Kunde haften solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die durch diese Abtretung und Umbuchung inner- halb derselben Produktlinie und Saison bewegt. Für Umbuchungen auf andere Produkte oder in eine andere Saison als der gebuchten, wird – soweit eine Festbuchung für das andere Produkt/die andere Saison fak- tisch möglich ist – eine Kostenpauschale von Euro 50.00 p. P. zusätzlich zu den dann gültigen Saisonprei- sen erhoben. Umbuchungswünsche, die später als 31 Tage vor Reisebeginn bei maroc-mobil-mondial eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorste- henden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbu- chungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachenentstehenden Mehrkosten.
7.5 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. 7.1 Der Kunde Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei maroc-mobil-mondial. Dem Kunden Reisenden wird im eigenen Interesse und aus Beweissiche- rungsgründen dringendst empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht maroc-mobil-mondial . Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zu- rückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung Berück- sichtigung der gewöhnlich ersparter ersparten Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50.00 – jeweils pro Person – zugewöhn- lich möglichen Erwerbs verlangen. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pau- schalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer wer- den berechnet: ab dem 59. bis zum 45. Tag 90 Tage vor Reisebeginn 30Reiseantritt: 20 % des Reisepreises, ab dem 44. Tag Reisepreises bis zum 15. Tag 60 Tage vor Reisebeginn 50Reiseantritt: 30 % des Reisepreises, ab dem 14. Tag Reisepreises bis zum Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 10030 Tage vor Reiseantritt: 45 % des Reisepreises. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei maroc-mobil-mondial.
7.3 Weist der Kunde maroc-mobil-mondial nachReisepreises bis 15 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises bis 07 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises ab 06 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass maroc-mobil-mondial tatsächlich geringere Kosten kein Schaden oder ein wesentlich geringerer als die gemäß Punkt 7.2 geltend gemachte Kostenpauschale Pauschale entstanden sindist. Der Reiseveranstalter behält sich vor, ist statt der Kunde nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber maroc-mobil-mondial auszugleichen. maroc-mobil-mondial bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Ent- schädigung zu fordern. maroc-mobil-mondial ist in diesem Falle verpflichtet, Pauschale die Entschädigung im Einzelnen Einzelfall konkret zu beziffern und berech- nen. Eintrittskarten zu belegenVeranstaltungen können bei Stornie- rung nur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %) erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung begründen.
7.4 Umbuchungen (z. B. Änderungen von Ankunfts- bzw. Abfahrtsort, Ankunfts- oder Abflugflughafen, Hotel, Verpflegungsart – auch Änderungen wegen Realisierung einer Warteliste) von Seiten des Kunden, die nach Vertragsabschluss erfolgen, sind bis 90 Tage vor Reisebeginn kostenfrei, soweit sich die Umbuchung inner- halb derselben Produktlinie und Saison bewegt. Für Umbuchungen auf andere Produkte oder in eine andere Saison als der gebuchten, wird – soweit eine Festbuchung für das andere Produkt/die andere Saison fak- tisch möglich ist – eine Kostenpauschale von Euro 50.00 p. P. zusätzlich zu den dann gültigen Saisonprei- sen erhoben. Umbuchungswünsche, die später als 31 Tage vor Reisebeginn bei maroc-mobil-mondial eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorste- henden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbu- chungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.5 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
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Samples: Travel Package Agreement
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. 7.1 Der Kunde kann 5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Maßgeblich Maß- geblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei maroc-mobil-mondialuns. Dem Kunden wird im Dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Schon ausgelieferte Reiseunterlagen müssen Sie beifügen.
5.2. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus Beweissiche- rungsgründen dringendst empfohlendem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfor- dernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Xxxxx ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Buchende uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Hierfür kön- nen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,– EURO pro Person erheben. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder Reise nicht an und ist auch kein Dritter in diesen Vertrag eingetreten, so können wir Ersatz für die getroffenen Rei- sevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Der Ersatzanspruch kann pauschaliert werden. Der Zeitpunkt wird bestimmt durch den Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung in unserem Hause. Falls Sie meinen, dass in Ihrem Fall durch Einsparungen bzw. anderweitige Verwendung der Reiselei- stungen ein niedrigerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist, steht es Ihnen frei, den Rücktritt schriftlich entsprechenden Nachweis zu erklärenführen. Falls Sie den Nachweis jedoch nicht führen, sind Sie verpflichtet, den auf Grund der nachstehenden Pauscha- len errechneten Betrag zu zahlen.
7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht maroc5.3. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen für jeden angemeldeten Teilnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde:
a) Für Flüge zu tagesaktuellen Flugpreisen nach Festbuchung 100 %
b) Für Hotels, Greenfees und kombinierte Hotel-mobilGolf-mondial unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50.00 – jeweils pro Person – zuReisepakete ohne Flüge: ab dem 59. bis zum 4531. Tag vor Reisebeginn 3020 % des Reisepreises, ab : Ab dem 4430. Tag bis zum vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises Ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises Ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 5065 % des Reisepreises, ab Reisepreises Ab dem 1408. Tag bis zum vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises Ab dem 02. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 10095 % des Reisepreises. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei maroc-mobil-mondial.
7.3 Weist der Kunde maroc-mobil-mondial nach, dass maroc-mobil-mondial tatsächlich geringere Kosten als die gemäß Punkt 7.2 geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind, ist der Kunde nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber maroc-mobil-mondial auszugleichen. maroc-mobil-mondial bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Ent- schädigung zu fordern. maroc-mobil-mondial ist in diesem Falle verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
7.4 Umbuchungen (z. B. Änderungen von Ankunfts- bzw. Abfahrtsort, Ankunfts- oder Abflugflughafen, Hotel, Verpflegungsart – auch Änderungen wegen Realisierung einer Warteliste) von Seiten des Kunden, die nach Vertragsabschluss erfolgen, sind bis 90 Tage vor Reisebeginn kostenfrei, soweit sich die Umbuchung inner- halb derselben Produktlinie und Saison bewegt. Für Umbuchungen auf andere Produkte oder in eine andere Saison als der gebuchten, wird – soweit eine Festbuchung für das andere Produkt/die andere Saison fak- tisch möglich ist – eine Kostenpauschale von Euro 50.00 p. P. zusätzlich zu den dann gültigen Saisonprei- sen erhoben. Umbuchungswünsche, die später als 31 Tage vor Reisebeginn bei maroc-mobil-mondial eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorste- henden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbu- chungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.5 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
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Samples: Reisebedingungen
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. 7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung Rücktrittserklärung, die schriftlich erfolgen muss, beim Veranstalter. Beim Rücktritt durch den Kunden oder bei maroc-mobil-mondial. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und Reduzierung der Teilnehmerzahl aus Beweissiche- rungsgründen dringendst empfohleneiner Gruppenbuchung, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht maroc-mobil-mondial stehen dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich möglicher anderweitiger mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung Leistungen folgende pauschale Entschädigung zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50.00 – jeweils pro Person – Entschädigungen zu: ab dem 59. bis – Bis zum 4529. Tag vor Reisebeginn 30Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab dem 44. Tag bis zum – Zwischen 28. und 15. Tag vor Reisebeginn 50Reiseantritt 50 % vom Reisepreis. – Zwischen 14. und 4. Tag vor Reiseantritt 70 % vom Reisepreis. – Ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises, ab dem 14. Tag bis zum Reisebeginn oder Reisepreises – und bei Nichtantritt der Reise ohne Stornierung („No-Show“) 100% des Reisepreises. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei maroc-mobil-mondial.
7.3 Weist Kann der Kunde maroc-mobil-mondial nachnachweisen, dass maroc-mobil-mondial tatsächlich dem Veranstalter keine oder geringere Kosten als die gemäß Punkt 7.2 geltend gemachte Kostenpauschale o.g. Kostenpauschalen entstanden sind, ist er nur zur Bezahlung der Kunde nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, die dem Kunden gegenüber maroc-mobil-mondial auszugleichen. maroc-mobil-mondial bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Ent- schädigung beziffern ist, zu fordernberechnen. maroc-mobil-mondial ist in diesem Falle verpflichtetDer Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung verpflichtet den Kunden zur vollen Zahlung des Reisepreises. Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
7.4 Umbuchungen der Unterkunft oder der Verpflegung vorgenommen (z. B. Änderungen von Ankunfts- bzw. AbfahrtsortUmbuchung), Ankunfts- oder Abflugflughafen, Hotel, Verpflegungsart – auch Änderungen wegen Realisierung einer Warteliste) von Seiten des Kunden, die nach Vertragsabschluss erfolgen, sind so erhebt der Veranstalter bis 90 Tage vor Reisebeginn kostenfrei, soweit sich die Umbuchung inner- halb derselben Produktlinie und Saison bewegt. Für Umbuchungen auf andere Produkte oder in eine andere Saison als der gebuchten, wird – soweit eine Festbuchung für das andere Produkt/die andere Saison fak- tisch möglich ist – eine Kostenpauschale von Euro 50.00 p. P. zusätzlich zu den dann gültigen Saisonprei- sen erhoben. Umbuchungswünsche, die später als 31 Tage vor Reisebeginn bei maroc-mobil-mondial eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 20,00 Euro je Änderungsvorgang. Spätere Xxxxxxxxxxxxxxxxx des Kunden erfordern einen Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorste- henden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werdenvorstehenden Bedingungen. Dies Die gilt nicht bei Umbu- chungswünschennicht, die sofern nur geringfügige geringe Kosten verursachenentstehen.
7.5 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. 7.1 Der Kunde kann 5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Maßgeblich Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei maroc-mobil-mondialuns. Dem Kunden wird im Dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schrift- lich erfolgen. Schon ausgelieferte Reiseunterlagen müssen Sie beifügen.
5.2 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus Beweissiche- rungsgründen dringendst empfohlendem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten wider- sprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Xxxxx ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Buchende uns als Gesamt- schuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehr- kosten. Hierfür können wir eine Bearbeitungsgebühr von EURO 75.00 pro Person erhe- ben. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an und ist auch kein Drit- ter in diesen Vertrag eingetreten, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkeh- rungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Der Ersatzanspruch kann pauschaliert werden. Der Zeitpunkt wird be- stimmt durch den Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung in unserem Hause. Falls Sie meinen, dass in Ihrem Fall durch Einsparungen bzw. anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ein niedrigerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist, steht es Ihnen frei, den Rücktritt schriftlich entsprechenden Nachweis zu erklärenführen. Falls Sie den Nachweis jedoch nicht führen, sind Sie verpflichtet, den auf Grund der nachstehenden Pauschalen er- rechneten Betrag zu zahlen.
7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht maroc5.3 Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen für jeden angemeldeten Teilneh- mer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde:
a) Für Flüge zu tagesaktuellen Flugpreisen nach Festbuchung 100%
b) Für Hotels, Greenfees und kombinierte Hotel-mobilGolf-mondial unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50.00 – jeweils pro Person – zuReisepakete ohne Flüge: ab dem 59. bis Bis zum 4591. Tag vor Reisebeginn 3020% des Reisepreises, ab Reisepreises Ab dem 4490. Tag bis zum 15vor Reisebeginn 25% des Reisepreises Ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises Ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, ab Reisepreises Ab dem 1415. Tag bis zum vor Reisebeginn 65% des Reisepreises Ab dem 08. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises Ab dem 02. Tag vor Reisebeginn 95% des Reisepreises Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises. Maßgeblich ist Für nach 17:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen eingehende Rück- trittsmeldungen gilt jeweils der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei maroc-mobil-mondialnächste Werktag als massgebender Eingangstag.
7.3 Weist der Kunde maroc-mobil-mondial nach, dass maroc-mobil-mondial tatsächlich geringere Kosten als die gemäß Punkt 7.2 geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind, ist der Kunde nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber maroc-mobil-mondial auszugleichen. maroc-mobil-mondial bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Ent- schädigung zu fordern. maroc-mobil-mondial ist in diesem Falle verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
7.4 Umbuchungen (z. B. Änderungen von Ankunfts- bzw. Abfahrtsort, Ankunfts- oder Abflugflughafen, Hotel, Verpflegungsart – auch Änderungen wegen Realisierung einer Warteliste) von Seiten des Kunden, die nach Vertragsabschluss erfolgen, sind bis 90 Tage vor Reisebeginn kostenfrei, soweit sich die Umbuchung inner- halb derselben Produktlinie und Saison bewegt. Für Umbuchungen auf andere Produkte oder in eine andere Saison als der gebuchten, wird – soweit eine Festbuchung für das andere Produkt/die andere Saison fak- tisch möglich ist – eine Kostenpauschale von Euro 50.00 p. P. zusätzlich zu den dann gültigen Saisonprei- sen erhoben. Umbuchungswünsche, die später als 31 Tage vor Reisebeginn bei maroc-mobil-mondial eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorste- henden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbu- chungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.5 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
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Samples: Reisevertrag