Common use of Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung Clause in Contracts

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Reiseteilnehmer werden berechnet: bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Entschädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung begründen.

Appears in 2 contracts

Samples: zeitreisen.zeit.de, dv-medienhaus.de

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldungzurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er er, ohne vom Reisevertrag zu- rückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter von dem vom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung Berück- sichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich gewöhn- lich möglichen Erwerbs verlangen. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pauschalierte pau- schalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Reiseteilnehmer werden Teilnehmer wer- den berechnet: bis 90 Tage vor Reiseantritt: 1020 % des Reisepreises. Reisepreises bis 60 Tage vor Reiseantritt: 4530 % des Reisepreises. Reisepreises bis 30 Tage vor Reiseantritt: 6045 % des Reisepreises. Reisepreises bis 7 15 Tage vor Reiseantritt: 8060 % des Reisepreises, bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. ab 6 Reisepreises bis 07 Tage vor Reiseantritt: 9080 % des ReisepreisesReisepreises ab 06 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer als die Pauschale entstanden ist. Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Entschädigung im Einzelfall konkret zu berechnenberech- nen. Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen Stornie- rung nur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Kartenpreises – 10 %) erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung begründen.

Appears in 1 contract

Samples: www.volksbank-dh.de

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender anschlie- ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung Fristberech- nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten erspar- ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Reiseteilnehmer Rei- seteilnehmer werden berechnet: bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Entschädigung Ent- schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich mög- lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung begründen.

Appears in 1 contract

Samples: www.media-reisen.de

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Reiseteilnehmer werden berechnet: bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. bis 90 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises. bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Entschädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung begründen.

Appears in 1 contract

Samples: www.haj.de

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. Der Reisende Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklärenvom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang Zugang der Rücktrittserklärung, die schriftlich erfolgen muss, beim ReiseveranstalterVeranstalter. Tritt Beim Rücktritt durch den Kunden oder bei Reduzierung der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht anTeilnehmerzahl aus einer Gruppenbuchung, kann der Reiseveranstalter von stehen dem Reisenden eine angemessene Entschädigung Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten ersparter Aufwendungen und des durch die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangenLeistungen folgende pauschale Entschädigungen zu: – Bis zum 29. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Reiseteilnehmer werden berechnet: bis 90 Tage Tag vor Reiseantritt: 10Reiseantritt 20 % des Reisepreises. bis 60 Tage – Zwischen 28. und 15. Tag vor Reiseantritt: 45Reiseantritt 50 % vom Reisepreis. – Zwischen 14. und 4. Tag vor Reiseantritt 70 % vom Reisepreis. – Ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises – und bei Nichtantritt der Reise ohne Stornierung („No-Show“) 100% des Reisepreises. bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des ReisepreisesKann der Kunde nachweisen, dass dem Veranstalter keine oder geringere Kosten als die o.g. bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des ReisepreisesKostenpauschalen entstanden sind, bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreisesist er nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Der Reiseveranstalter Veranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Entschädigung im Einzelfall eine höhere Entschädigung, die dem Kunden gegenüber konkret zu beziffern ist, zu berechnen. Eintrittskarten Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung verpflichtet den Kunden zur vollen Zahlung des Reisepreises. Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegung vorgenommen (Umbuchung), so erhebt der Veranstalter bis 31 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 20,00 Euro je Änderungsvorgang. Spätere Xxxxxxxxxxxxxxxxx des Kunden erfordern einen Rücktritt vom Reisevertrag zu Veranstaltungen können bei Stornierungen den vorstehenden Bedingungen. Die gilt nicht, sofern nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung begründengeringe Kosten entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: www.hameln.de

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Reiseteilnehmer werden berechnet: bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Entschädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung begründen.

Appears in 1 contract

Samples: leserreisen.hna.de