Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Reiseteilnehmer werden berechnet: bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Entschädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung begründen.
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Samples: Pauschalreisevertrag, Reisevertrag
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Reiseteilnehmer werden berechnet: bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. bis 90 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises. bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Entschädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung begründen.
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Samples: Reisevertrag
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender anschlie- ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung Fristberech- nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten erspar- ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Reiseteilnehmer Rei- seteilnehmer werden berechnet: bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Entschädigung Ent- schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich mög- lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung begründen.
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Samples: Reisevertrag
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Reiseteilnehmer werden berechnet: bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Entschädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung begründen.
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Samples: Reisevertrag