Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. 1) Die DIG kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Xxxx die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der DIG oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor- tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die DIG, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie dieje- nigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 2) Die DIG kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilneh- merzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die DIG ist verpflichtet, dem Xxxx gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. b) Ein Rücktritt der DIG später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. c) Der Xxxx kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die DIG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Xxxx aus ihrem Angebot anzubieten. Der Xxxx hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der DIG geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. 1(a) Die DIG Lupe Reisen kann nach Antritt wegen Nichterreichens der Reise den Reisevertrag fristlos kündigenMindestteilneh- merzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn Xxxx Reisen die MTZ bei der vorvertraglichen Unterrichtung nennt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklä- rung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist nochmals angibt. Ein Rücktritt ist bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Ferner kann Xxxx die Durchführung Reisen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Lupe Reisen aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Reise ungeachtet Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Xxxx Reisen hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktritts- grundes zu erklären.
(b) Tritt Lupe Reisen nach 6 (a) vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Lupe Reisen, zu- rückerstattet.
(c) Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung der DIG durch Lupe Reisen nachhaltig oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig verhältvertragswidrig, dass die sofor- tige Aufhebung eine Fortsetzung des Vertrages gerechtfertigt Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Lupe Reisen ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Kündigt die DIG, so Dabei behält sie Xxxx Reisen den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Reisepreis abzüg- lich des Wertes ersparter Aufwendungen sowie dieje- nigen Vorteile anrechnen lassenund ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus einer anderweitigen der ander- weitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich . Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten BeträgeStörer selbst.
2) Die DIG kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilneh- merzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die DIG ist verpflichtet, dem Xxxx gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
b) Ein Rücktritt der DIG später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c) Der Xxxx kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die DIG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Xxxx aus ihrem Angebot anzubieten. Der Xxxx hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der DIG geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. 1) Die DIG 11.1 Der Reiseveranstalter kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Xxxx die Durchführung der Reise ungeachtet trotz einer entsprechenden Abmahnung der DIG oder ihrer Beauftragten durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig stört oder gestört wird. Das gleiche gilt, wenn er sich ein Reisender in solchem Maße Maß vertragswidrig verhält, dass die sofor- tige sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die DIG, so Der Reiseveranstalter behält sie jedoch den Anspruch auf den Reisepreis; sie . Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten ersparter Aufwendungen sowie dieje- nigen diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen anderen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, genommener Leistungen erlangt werden einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträgeevtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
2) Die DIG 11.2 Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilneh- merzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die DIG ist verpflichtet, dem Xxxx gegenüber die Absage jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise unverzüglich zurücktreten (Zugang beim Reisenden). Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden selbstverständlich, sofern zu erklären, wenn feststehteinem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wirderreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
b) Ein Rücktritt der DIG später als 2 Wochen 11.3 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn ist nicht zulässigvom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Xxxxx der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
c11.4 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „xxx.xxxxxxxxxxxx-xxx.xx“ sowie unter der Telefonnummer (000) Der Xxxx kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die DIG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Xxxx aus ihrem Angebot anzubieten. Der Xxxx hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der DIG geltend zu machen0000-0000.
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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. 1) Die DIG 11.1 Der Reiseveranstalter kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Xxxx die Durchführung Durch- führung der Reise ungeachtet trotz einer entsprechenden Abmahnung der DIG oder ihrer Beauftragten durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig stört oder gestört wird. Das gleiche gilt, wenn er sich ein Reisender in solchem Maße vertragswidrig Maß vertrags- widrig verhält, dass die sofor- tige sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die DIG, so Der Reiseveranstalter behält sie jedoch den Anspruch auf den Reisepreis; sie . Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten ersparter Aufwendungen sowie dieje- nigen diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen anderen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, genommener Leistungen erlangt werden einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträgeevtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
2) Die DIG 11.2 Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilneh- merzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die DIG ist verpflichtet, dem Xxxx gegenüber die Absage jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestäti- gung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise unverzüglich zurück- treten (Zugang beim Reisenden). Der Reiseveran- stalter informiert den Reisenden selbstverständlich, sofern zu erklären, wenn feststehteinem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wirderreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
b) Ein Rücktritt der DIG später als 2 Wochen 11.3 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn ist nicht zulässigvom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unver- meidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reise- veranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
c11.4 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „xxx.xxxxxxxxxxxx-xxx.xx“ sowie unter der Telefonnummer (000) Der Xxxx kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die DIG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Xxxx aus ihrem Angebot anzubieten. Der Xxxx hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der DIG geltend zu machen0000-0000.
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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. 1(a) Die DIG Wandern und Genuss kann nach Antritt wegen Nichterreichens der Reise den Reisevertrag fristlos kündigenMindestteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn Wandern und Genuss die MTZ bei der Xxxx vorvertraglichen Unterrichtung nennt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Durchführung Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reise ungeachtet Reisebestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist nochmals angibt. Ein Rücktritt ist bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.
(b) Ferner kann Wandern und Genuss vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Wandern und Genuss aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Wandern und Xxxxxx hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
(c) Tritt Wandern und Genuss nach 6 (a) oder (b) vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Xxxxxxx und Genuss, zurückerstattet.
(d) Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung der DIG durch Wandern und Genuss nachhaltig oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig verhältvertragswidrig, dass die sofor- tige Aufhebung eine Fortsetzung des Vertrages gerechtfertigt Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Wandern und Genuss ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Kündigt die DIG, so Dabei behält sie Wandern und Genuss den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen sowie dieje- nigen Vorteile anrechnen lassenund ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus einer der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich . Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten BeträgeStörer selbst.
2) Die DIG kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilneh- merzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die DIG ist verpflichtet, dem Xxxx gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
b) Ein Rücktritt der DIG später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c) Der Xxxx kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die DIG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Xxxx aus ihrem Angebot anzubieten. Der Xxxx hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der DIG geltend zu machen.
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Samples: Reisevertrag
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. 1) Die DIG 11.1 Der Reiseveranstalter kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Xxxx die Durchführung Durch- führung der Reise ungeachtet trotz einer entsprechenden Abmahnung der DIG oder ihrer Beauftragten durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig stört oder gestört wird. Das gleiche gilt, wenn er sich ein Reisender in solchem Maße vertragswidrig Maß vertrags- widrig verhält, dass die sofor- tige sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die DIG, so Der Reiseveranstalter behält sie jedoch den Anspruch auf den Reisepreis; sie . Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten ersparter Aufwendungen sowie dieje- nigen diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen anderen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, genommener Leis- tungen erlangt werden einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträgeevtl. Erstat- tungen durch Leistungsträger.
2) Die DIG 11.2 Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilneh- merzahl jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestäti- gung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Maßgabe folgender Bestimmungen dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
11.3 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag Vertrag zurücktreten:
a) Die DIG ist verpflichtet, wenn er aufgrund unver- meidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Xxxx gegenüber die Absage der Reise unverzüglich Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reise- veranstalter vom Vertrag zurück, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wirdverliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
b11.4 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „xxx.xxxxxxxxxxxx-xxx.xx“ sowie unter der Telefonnummer (000) Ein Rücktritt der DIG später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig0000-0000.
c) Der Xxxx kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die DIG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Xxxx aus ihrem Angebot anzubieten. Der Xxxx hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der DIG geltend zu machen.
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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. 1) Die DIG 7.1 Kleins Wanderreisen kann nach Antritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise den Reisevertrag fristlos kündigenabsagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Xxxx spätestens seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von Xxxxxx Wanderreisen bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Xxxx zu erklären.
7.2 Kleins Wanderreisen kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Xxxxxx Wanderreisen aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat Xxxxxx Wanderreisen den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
7.3 Tritt Kleins Wanderreisen nach 7.1 oder 7.2 vom Vertrag zurück, so verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Xxxx unverzüglich, auf jeden Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Xxxxxx Wanderreisen, zurückerstattet.
7.4 Stört der Xxxx die Durchführung der Reise ungeachtet trotz einer entsprechenden Abmahnung der DIG durch Xxxxxx Wanderreisen nachhaltig oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig verhältvertragswidrig, dass die sofor- tige Aufhebung eine Fortsetzung des Vertrages gerechtfertigt Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Xxxxxx Wanderreisen ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Kündigt die DIG, so Dabei behält sie Xxxxxx Wanderreisen den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen sowie dieje- nigen Vorteile anrechnen lassenund ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus einer der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Die örtlichen Bevollmächtigten von Xxxxxx Wanderreisen (Agentur, einschließlich der ihr Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von den Leistungsträgern gutgebrachten BeträgeXxxxxx Wanderreisen wahrzunehmen.
2) Die DIG kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilneh- merzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die DIG ist verpflichtet, dem Xxxx gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
b) Ein Rücktritt der DIG später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c) Der Xxxx kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die DIG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Xxxx aus ihrem Angebot anzubieten. Der Xxxx hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der DIG geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. 1) Die DIG 8.1 Der Veranstalter kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigenReisever- trag ohne Einhaltung einer Frist kündi- gen, wenn der Xxxx die Durchführung der Reise ungeachtet trotz einer entsprechenden Abmahnung der DIG oder ihrer Beauftragten durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig stört oder gestört wird. Das gleiche gilt, wenn er sich ein Reisender in solchem Maße Maß vertragswidrig verhält, dass die sofor- tige sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die DIG, so Der Veranstalter behält sie jedoch den Anspruch auf den Reisepreis; sie . Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen ersparter Aufwendun- gen sowie dieje- nigen diejenigen Vorteile anrechnen anrech- nen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der anderen Ver- wendung nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträgegenomme- ner Leistungen erlangt werden ein- schließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
2) Die DIG kann bei 8.2 Bei Nichterreichen einer in vorgesehe- nen Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseausschreibung genannten Mindestteilneh- merzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die DIG , wenn er bei der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteil- nehmerzahl beziffert sowie den Zeit- punkt angegeben hat, bis zum welchem dem Kunden vor dem vertraglich ver- einbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss und er in der Reisebestätigung die Mindestteil- nehmerzahl und die späteste Rücktritts- frist angibt oder dort auf die entspre- chenden Angaben in der Reiseaus- schreibung verweist. Der Reiseveran- stalter ist verpflichtet, dem Xxxx Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich unver- züglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchge- führt wird. Ein Rücktritt ist spätestens bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, bis 48 Stunden bei Reisen, die weniger als 2 Tage dauern, dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Xxxxxxxx xx- xxxx. Sofern die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt wird, erhält der Reisende die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurück.
b) Ein Rücktritt 8.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstal- ters nach Ziffer 8.2 ist der DIG später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c) Der Xxxx kann bei einer Absage Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die DIG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Xxxx aus ihrem Angebot anzubieten. Der Xxxx hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der DIG geltend zu machen.anderen
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. 1) Die DIG Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn :
6.1 Ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Xxxx Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der DIG Abmah- nung des Reiseveranstalters oder ihrer Beauftragten des vom Veranstalter eingesetzten Reiseleiters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor- tige sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die DIGder Reiseveranstalter, so behält sie er den Anspruch auf den Reisepreis; sie er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie dieje- nigen diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie er aus einer anderweitigen Verwendung Verwen- dung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Mehrkosten der Rückbeförderung gehen zu Lasten des Kunden.
2) Die DIG kann bei 6.2 Spätestens 5 Tage vor Reiseantritt Bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilneh- merzahl Mindestteilnehmerzahl: Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die DIG ist verpflichtet, dem Xxxx gegenüber Eintritt der Voraussetzung für die Absage Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zu erklärenzurück; weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Die Mindestteilnehmerzahl bei allen Fahrten liegt bei 20 Teilnehmern. Dem Veranstalter bleibt es aber freigestellt, wenn feststehtauch Fahrten durchzufüh- ren, dass die Reise wegen Nichterreichens die hier aufgeführte Mindestteilnehmerzahl unterschreiten. Änderungen im Reiseverlauf und Abwei- chungen von der Ausschreibung (Preisänderungen) durch Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wirdsind möglich, müssen dem Kunden jedoch unverzüglich, spätestens bis zu 5 Tagen vor Reisebeginn mitgeteilt wer- den.
b) Ein Rücktritt der DIG später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig6.3 Bei Schließung von Unterkünften wegen notwendiger Renovierungsarbeiten, finanziellen Problemen, bei Doppelbelegung etc. (siehe Ziff. 6.2).
c) Der Xxxx kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die DIG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Xxxx aus ihrem Angebot anzubieten. Der Xxxx hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der DIG geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. 1) Die DIG 9.1 Aytour kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Xxxx Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer unserer Abmahnung der DIG oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor- tige sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die DIGDies gilt nicht, so soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Aytour beruht.
9.2 Kündigen wir, behält sie Aytour den Anspruch auf den Reisepreis; sie Aytour muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie dieje- nigen diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie Aytour aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangtLeistungen erlangen, einschließlich der ihr Aytour von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
2) Die DIG 9.3 Aytour kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilneh- merzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die DIG ist verpflichtet, dem Xxxx gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
b) Ein Rücktritt der DIG später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c) Der Xxxx kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangennur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn Aytour die DIG Mindestteilnehmerzahl vor Vertragsschluss beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn Ihnen spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Xxxx aus ihrem Angebot anzubietenReisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Der Xxxx hat dieses Recht unverzüglich Rücktritt wird Ihnen spätestens an dem Tag erklärt, der Ihnen in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, wird Aytour Ihnen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der DIG geltend zu machenRücktrittserklärung Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurückerstatten.
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Samples: Reisevertrag