Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter. Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. >> Bis vier Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnahmeanzahl, wenn in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmendenzahl beziffert und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem*der Teilnehmer*in spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmendenzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. Der Veranstalter ist verpflichtet, die*den Teilnehmer*in unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise zu unterrichten und ihr bzw. ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der*Die Teilnehmer*in erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht werden kann, werden wird der Veranstalter den*die Teilnehmer*in davon unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. >> Ohne Einhaltung einer Frist: Der*Die Teilnehmer*in hat die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes zu respektieren. Sollte der*die Teilnehmer*in gegen diese verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, ist der Veranstalter berechtigt, sie bzw. ihn von der weiteren Reise auszuschließen, wenn trotz Abmahnung der*die Teilnehmer*in einen Verstoß wiederholt oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine Abmahnung nicht erforderlich ist. Dies gilt bei groben Verstößen (z.B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, notwillige Sachbeschädigung usw.) – oder wenn der*die Teilnehmer*in das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. Entstandene Kosten gehen zu Lasten des*der Teilnehmer*in.
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Samples: Reisevertrag, Reisebedingungen
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter. Der Veranstalter kann in folgenden Fällen Wir können vor Antritt Beginn der Reise vom Reisevertrag Reiseveranstaltungsvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. >> Bis vier Wochen kündigen - bis 3 Monate vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten MindestteilnahmeanzahlReiseantritt, wenn in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmendenzahl beziffert und der Zeitpunktetwa ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem*der Teilnehmer*in spätestens so erhalten Sie den angezahlten Reisepreis unverzüglich zurück; darüber hinausgehende Ansprüche bestehen ausdrücklich nicht. -wenn uns die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmendenzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. Der Veranstalter ist verpflichtet, die*den Teilnehmer*in unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten unsere wirtschaftliche Opfergrenze überschreiten würden und wir die Gründe hierfür nicht selbst (z. B. durch Kalkulationsfehler) zu unterrichten und ihr bzw. ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der*Die Teilnehmer*in erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich seinvertreten haben oder nicht nachweisen können - ab 30 Tage vor Reiseantritt, dass die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht werden kann, werden wird der Veranstalter den*die Teilnehmer*in davon unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. >> Ohne - ohne Einhaltung einer Frist: Der*Die Teilnehmer*in hat , wenn Sie die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes zu respektieren. Sollte der*die Teilnehmer*in gegen diese verstoßen Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stören oder sich vertragswidrig verhalten, ist der Veranstalter berechtigt, sie bzw. ihn von der weiteren Reise auszuschließen, wenn trotz Abmahnung der*die Teilnehmer*in einen Verstoß wiederholt verhalten oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine Abmahnung Reisepreis nicht erforderlich vollständig bei uns eingegangen ist. Dies gilt bei groben Verstößen Es gelten dann die Rücktrittsgebühren wie unter Punkt 6. Wird die Ausführung einer Reise aufgrund von Vorfällen, die außerhalb unserer Einflussnahmemöglichkeit liegen (z.B. Straftaten wie vorsätzliche KörperverletzungKrieg, DiebstahlUnruhen, DrogenkonsumNaturkatastrophen), notwillige Sachbeschädigung uswerheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag beiderseits gekündigt werden. Sie haben dann Anspruch auf Rückzahlung des angezahlten Reisepreises. Sollten die o.
g. Vorfälle erst während der Reise auftreten, und der Vertrag wird gekündigt, so verlangen wir für die bereits erbrachten und bis zur Rückkehr noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung. Wir sind verpflichtet, für Ihre Rückbeförderung Sorge zu tragen. Mehrkosten für diese Rückbeförderung sind von den Vertragspartnern je zur Hälfte zu tragen, übrige Mehrkosten tragen Sie als Reisender.) – oder wenn der*die Teilnehmer*in das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. Entstandene Kosten gehen zu Lasten des*der Teilnehmer*in.
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Samples: Reisevertrag
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter. 6.1. Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters, bzw. der von ihm eingesetzten Freizeitleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigenVeranstalter eingesetzten Freizeitleiter sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen des Veranstalters in diesem Fall wahrzunehmen.
6.2. >> Bis vier Wochen vor Reiseantritt Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnahmeanzahl, wenn der in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmendenzahl beziffert und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem*der Teilnehmer*in spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmendenzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. Ausschreibung genannten erforderlichen Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Der Veranstalter ist verpflichtet, die*den Teilnehmer*in unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für den Teilnehmern gegenüber die Nichtdurchführung Absage der Reise unverzüglich zu unterrichten und ihr bzw. ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der*Die Teilnehmer*in erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich seinerklären, wenn feststeht, dass die Mindestteilnehmendenzahl Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht durchgeführt wird.
b) Ein Rücktritt von Mehrtagesausfahrten später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nur zulässig, wenn es die Corona Bedingungen erzwingen.
c) Ein Rücktritt von Tagesausfahrten später als zwei Tage vor Reisebeginn ist nur zulässig, wenn es die Corona Bedingungen erzwingen.
d) Der Teilnehmer kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
6.3. Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Kündigt der Veranstalter vor Reisebeginn, so werden kannalle einbezahlten Beträge abzüglich der entstandenen Stornogebühren zeitnah zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt der Veranstalter nach Reisebeginn, so wird der Veranstalter den*die Teilnehmer*in davon unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. >> Ohne Einhaltung einer Frist: Der*Die Teilnehmer*in hat die SittenTeil des Reisepreises zurückerstattet, Gebräuche und Gesetze der den ersparten Aufwendungen des Gastlandes zu respektieren. Sollte der*die Teilnehmer*in gegen diese verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, ist der Veranstalter berechtigt, sie bzw. ihn von der weiteren Reise auszuschließen, wenn trotz Abmahnung der*die Teilnehmer*in einen Verstoß wiederholt oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine Abmahnung nicht erforderlich ist. Dies gilt bei groben Verstößen (z.B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, notwillige Sachbeschädigung uswVeranstalters entspricht.) – oder wenn der*die Teilnehmer*in das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. Entstandene Kosten gehen zu Lasten des*der Teilnehmer*in.
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Samples: Reisebedingungen
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter. Der Veranstalter 6.1 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 52 Teilnehmern, kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise Aus- richter bei Beachtung der nachstehenden Regeln vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise Vertrag zurücktreten. Wird ab- weichend von den Reisevertrag kündigen. >> Bis vier Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnahmeanzahl, wenn Teilnahmebedingungen in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmendenzahl beziffert und Ausschreibung der ZeitpunktFreizeit eine an- dere Mindestteilnehmerzahl aufgeführt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem*der Teilnehmer*in spätestens die Erklärung zugegangen sein mussso gilt diese.
6.1.1 Die Veranstaltung muss abgesagt werden, angegeben ist sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmendenzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. Der Veranstalter ist verpflichtet, die*den Teilnehmer*in unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise zu unterrichten und ihr bzw. ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der*Die Teilnehmer*in erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich seinsobald feststeht, dass die Mindestteilnehmendenzahl Reise wegen Nichterreichen der Teilnehmerzahl nicht erreicht werden kanndurchgeführt wird.
6.1.2 Die Veranstaltung kann bis zu 2 Monate vor Beginn annulliert werden.
6.2 Der Veranstalter erwartet, werden wird dass der Veranstalter den*die Teilnehmer*in davon unverzüglich Teilnehmer sich in die Veranstaltung einfügt und die Anweisungen der Betreuer befolgt. Insbesondere gilt für alle Teilnehmer der Veranstaltung (auch für volljährige Personen) ein Rauchverbot sowie das Verbot des Konsums von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. >> Ohne Einhaltung einer Frist: Der*Die Teilnehmer*in hat die Sitten, Gebräuche Alkohol und Gesetze des Gastlandes zu respektierenanderen Drogen und Rauschmittel. Sollte der*die Teilnehmer*in gegen diese verstoßen oder sich vertragswidrig verhaltender Teilnehmer dagegen verstoßen, ist der Veranstalter berechtigt, sie bzw. ihn den Teilnehmer nach einer ersten förmlichen Abmahnung ohne Erstattung von Reisekosten von der weiteren Reise auszuschließenVeranstaltung aus- zuschließen. Bei minderjährigen Teilnehmern sind die Erziehungsberechtigten von der Abmahnung zu informieren. Die Beurteilung, wenn trotz Abmahnung der*die Teilnehmer*in einen Verstoß wiederholt oder der Verstoß so schwerwiegend wann ein Verhalten untragbar ist, dass eine Abmahnung nicht erforderlich istobliegt dem Veranstalter nach billigem Ermessen. Dies gilt bei Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten Strafta- ten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, DrogenkonsumDrogendelikte, notwillige Sachbeschädigung mutwilliger Sachbe- schädigung usw.) – oder kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kom- men. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der*die Teilnehmer*in der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe nach Ermessen des Veranstal- ters unzumutbar beeinträchtigt. Entstandene Kosten gehen Sofern der Teilnehmer noch minderjährig ist, werden die Erziehungsberechtigten informiert, die verpflichtet sind, eine geeignete Heimreise des Teilnehmers zu Lasten des*der Teilnehmer*inorganisieren. Der Veranstalter wird die Erziehungsberechtigten nach Kräften dabei unterstützen, soweit ihm dies möglich ist.
6.3 Der Ausrichter kann den Reisevertrag darüber hinaus kündigen, wenn einer seiner Leistungserbringer nicht über die nötigen Kapazitäten verfügt oder diese nicht zu den der Freizeit ansonsten zugrunde liegenden Konditionen abwickelt. In diesem Fall muss der Teilnehmer umgehend informiert werden. Die Kündigung muss innerhalb von vier Monaten nach der Anmeldebestätigung erfolgen.
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Samples: Freizeitvertrag