Mindestteilnehmerzahl Musterklauseln

Mindestteilnehmerzahl a) Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis 12 Tage vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann SET REISEN erklären, dass die Mindestteil-nehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
Mindestteilnehmerzahl. 10.1 Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog/Internetauftritt) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise nicht durchgeführt wird. Bei Busreisen gilt generell eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen pro Reise und Zustieg. Für Abfahrtsorte/Zustiege, deren Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, gilt der in 4.2 genannte Änderungsvorbehalt.
Mindestteilnehmerzahl. Für die Durchführung der angebotenen Veranstaltung ist keine Mindestteilnehmerzahl erforderlich.
Mindestteilnehmerzahl. Die Durchführung von Seminaren an einem Standort setzt eine Mindestteilnehmerzahl von acht Teilnehmenden voraus. Präsenzveranstaltungen mit geringen Teilnehmerzahlen am ge- wählten Standort können auch in Form von Live-Online-Seminaren oder an einem anderen Standort durchgeführt werden.
Mindestteilnehmerzahl. Wenn für die Durchführung der Pauschalreise eine Min- destanzahl von Personen erforderlich ist, wird diese Zahl im Reisevertrag angegeben. Ebenso wird im Vertrag fest- gelegt, innerhalb welcher Frist der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen darf, wenn die Zahl der Reiseteilneh- mer unter der erforderlichen Anzahl liegt. Die entspre- chende Benachrichtigung erfolgt in jedem Fall spätestens
Mindestteilnehmerzahl. Für einige von der Gemeinde Silvaplana angebotenen Events gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Ausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Gemeinde Silvaplana bis spätestens 30 Tage vor Beginn das Event absagen. In diesem Fall zahlt die Gemeinde Silvaplana den bezahlten Reisepreis zurück (Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.
Mindestteilnehmerzahl a) Ist in der Beschreibung der Reise ( Prospekt/ Katalog ) ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmer nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
Mindestteilnehmerzahl. 13.1. Die für die Durchführung aller von der Hilscher Reisen GmbH (Veranstalter) angebotenen Reisen erforderliche Min- destteilnehmerzahl liegt bei 25 Personen.
Mindestteilnehmerzahl. Die Trainingscamps sind mit einer Teilnehmerzahl von 20 Personen pro Mannschaft berechnet. Erreichen einzelne Gruppen diese Teilnehmerzahl nicht, so führt dies zu einer Erhöhung der ausgeschriebenen Preise, welche Ihnen bei der Buchung mitgeteilt wird, respektive sobald die definitive Teilnehmeranzahl feststeht. Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern diese uns nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen unsere lokale Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeiten zum Abschluss einer Rückreise-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der der lokalen DSW-Sport-Travel Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen. Falls dies nicht zum Erfolg führt, muss DSW-Sport-Travel telefonisch informiert werden, damit wir auf diesen Umstand reagieren können. Die Reiseleitung, die lokale Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert nützlicher Frist Abhilfe zu leisten. Ist das nicht möglich oder ist sie ungenügend so lassen Sie Sich die beanstandeten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Diese sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten, sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Sofern innert der angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, nach Rücksprache mit DSW-Sport-Travel selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von DSW-Sport-Travel ersetzt. Vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt. Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber DSW-Sport-Travel geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Bea...
Mindestteilnehmerzahl. Erreicht ein Kochkurs bis 5 Tage vor Kursbeginn nicht die Mindestteilnehmerzahl, in der Regel 5 Personen, so ist die Kochschule „Kinder KOCHSPASS“ berechtigt, unter Rückzahlung der bereits gezahlten Kursgebühren, den Kurs abzusagen. Der angemeldete Teilnehmer seinerseits ist berechtigt, auf einen späteren Kurstermin umzubuchen unter voller Anrechnung der bereits gezahlten Kursgebühren. In diesem Fall erfolgt keine Rückzahlung der bereits geleisteten Kursgebühren.