Rücktrittsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig be- zahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht be- wirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Rücktrittsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig be- zahltbezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht be- wirkt bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Rücktrittsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig be- zahltrechtzei- tig bezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht be- wirkt bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtberech- tigt. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten vertre- ten hat.
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Rücktrittsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Wird die der erste oder einmalige Prämie Beitrag nicht rechtzeitig be- zahltbezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht be- wirkt bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Rücktrittsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig be- zahltbezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht be- wirkt bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistnach- weist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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