Rücktrittsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig be- zahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht be- wirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 5 contracts
Samples: www.hlbs.de, www.ra-rhm.de, www.pro-advokat.com
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig be- zahltbezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht be- wirkt bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 3 contracts
Samples: v-s-w.de, slp-vermittlerportal.de, www.pro-advokat.com
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig be- zahltrechtzei- tig bezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht be- wirkt bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtberech- tigt. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten vertre- ten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: www.iitr.de, www.bvvgf.de
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Wird die der erste oder einmalige Prämie Beitrag nicht rechtzeitig be- zahltbezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht be- wirkt bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: stbv-bremen.de, www.afb24.de
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig be- zahltbezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht be- wirkt bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistnach- weist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: www.fairsicherungsladen-freiburg.de