Rückzahlung des Neuwertanteils. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung der vom Versicherer nach Nr. 1 b) geleisteten Entschädigung einschließlich etwaiger nach Nr. 3 b) gezahlter Zinsen verpflichtet, wenn die Sache infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht innerhalb einer ange- messenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft worden ist.
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Samples: Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen
Rückzahlung des Neuwertanteils. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung der vom Versicherer nach Nr. 1 Ziffer 15.1 b) geleisteten Entschädigung einschließlich etwaiger nach Nr. 3 Ziffer 15.3 b) gezahlter Zinsen verpflichtet, wenn die Sache infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht innerhalb einer ange- messenen angemesse- nen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft worden ist.
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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen
Rückzahlung des Neuwertanteils. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung der vom Versicherer nach Nr. 1 Ziffer 15.1 b) geleisteten Entschädigung einschließlich etwaiger nach Nr. 3 Zif- fer 15.3 b) gezahlter Zinsen verpflichtet, wenn die Sache infolge eines Verschuldens Ver- schuldens des Versicherungsnehmers nicht innerhalb einer ange- messenen angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft worden ist.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Rückzahlung des Neuwertanteils. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung der vom Versicherer Ver- sicherer nach § 14 Nr. 1 b) geleisteten Entschädigung einschließlich ein- schließlich etwaiger nach § 14 Nr. 3 b) gezahlter gezahlten Zinsen verpflichtet, wenn die Sache infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht innerhalb einer ange- messenen angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft worden ist.
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Rückzahlung des Neuwertanteils. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung der vom Versicherer nach Nr. 1 A 14.1 b) geleisteten Entschädigung einschließlich etwaiger nach Nr. 3 b) gezahlter Zinsen verpflichtet, wenn die Sache infolge eines seines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht innerhalb einer ange- messenen angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft worden ist. Das gilt auch für Zinsen, die der Versicherer nach A 14.3 b) gezahlt hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Rückzahlung des Neuwertanteils. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung der vom Versicherer nach Nr. 1 b) 14.1.2 geleisteten Entschädigung Entschädi- gung einschließlich etwaiger nach Nr. 3 b) Ziffer 14.3.2 gezahlter Zinsen verpflichtet, wenn die Sache infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht innerhalb einer ange- messenen angemessenen Frist wiederhergestellt wieder- hergestellt oder wiederbeschafft worden ist.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Rückzahlung des Neuwertanteils. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung der vom Versicherer nach Nr. 1 b) Ziffer 13.1.2 geleisteten Entschädigung einschließlich etwaiger nach Nr. 3 b) Ziffer 13.3.2 gezahlter Zinsen verpflichtet, wenn die Sache infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht innerhalb einer ange- messenen angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft worden ist.
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Rückzahlung des Neuwertanteils. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung der vom Versicherer nach Nr. 1 b) geleisteten Entschädigung einschließlich etwaiger nach Nr. 3 b) gezahlter Zinsen verpflichtet, wenn die Sache infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht innerhalb einer ange- messenen angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft worden ist.
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Samples: Wohngebäudeversicherung