SACHANLAGEN UND IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Musterklauseln

SACHANLAGEN UND IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE. Die Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt: in TEUR Eigen- genutzte Immobilien Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Immaterielle Vermögens- werte Geschäfts- oder Firmenwert Gesamt zum 01.01.2015 13.834 4.767 5.611 7.307 1.164 32.683 Zugänge 115 42 96 195 0 448 Umbuchungen IAS 40 -3.506 0 0 0 0 -3.506 Abgänge 0 3.942 2.088 0 0 6.030 zum 31.12.2015 10.443 867 3.619 7.502 1.164 23.595 zum 01.01.2015 913 4.045 5.114 6.787 0 16.859 Zugänge 185 126 135 313 0 759 Abgänge 0 3.580 1.837 0 0 5.417 zum 31.12.2015 1.098 591 3.412 7.100 0 12.201 zum 01.01.2014 17.103 2.728 5.769 7.098 0 32.698 Zugänge 201 167 114 245 1.164 1.891 Umbuchungen IAS 40 -3.470 1.944 1 0 0 -1.525 Abgänge 0 72 273 36 0 381 zum 31.12.2014 13.834 4.767 5.611 7.307 1.164 32.683 zum 01.01.2014 639 2.023 5.175 6.226 0 14.063 Zugänge 274 155 210 597 0 1.236 Umbuchungen IAS 40 0 1.903 0 0 0 1.903 Abgänge 0 36 271 36 0 343 zum 31.12.2014 913 4.045 5.114 6.787 0 16.859 Bei den nach IAS 16 bewerteten eigengenutzten Immobilien ergab sich aufgrund eines Rück- gangs der selbst genutzten Flächen im Jahr 2015 eine Umgliederung zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.
SACHANLAGEN UND IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE. TEUR Grundstücke und Bauten 139.206 12.361 -627 -4.217 44.315 191.038 Technische Anlagen undMaschinen 309.632 23.754 -7.145 -17.342 10.083 318.982 Betriebs- und Geschäfts-ausstattung 224.863 17.230 -8.438 -7.415 5.465 231.705 Geleistete Anzahlungen undAnlagen im Bau 57.010 16.072 -266 -492 -59.539 12.785 Nutzungsrechte 101.433 10.735 -6.554 -5.186 -327 100.101 Konzessionen, gewerblicheSchutzrechte 144.430 1.068 -1.102 -8.081 35 136.350 Geschäfts- oder Firmenwert 122.577 0 -5 -6.228 0 116.344 Aktivierte Entwicklungs-leistungen 37.969 2.499 0 -44 0 40.424 Geleistete Anzahlungen 0 32 0 0 -32 0 TEUR Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Nutzungsrechte 5.333 -499 -1.241 28.092 -5.992 -7.641 191 18.892 -6.421 -4.817 -52 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte Geschäfts- oder Firmenwert Aktivierte Entwicklungs- leistungen Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0 0 TEUR Grundstücke und Bauten 126.155 0 126.155 11.647 -19 551 0 872 139.206 Technische Anlagen und Maschinen 290.219 0 290.219 32.585 -22.513 3.025 0 6.316 309.632 Betriebs- undGeschäftsausstattung 241.412 0 241.412 19.061 -44.482 599 0 8.274 224.863 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 30.718 0 30.718 41.568 -83 129 0 -15.321 57.010 Nutzungsrechte 25.759 55.988 81.747 22.246 -3.541 1.144 0 -163 101.433 Konzessionen, gewerb- liche Schutzrechte 142.418 0 142.418 997 -844 1.836 0 23 144.430 Geschäfts- oder Firmenwert 121.187 0 121.187 0 0 1.390 0 0 122.577 Aktivierte Entwick- lungsleistungen 33.301 0 33.301 4.657 -1 12 0 0 37.969 Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 TEUR Grundstücke und Bauten 47.433 0 47.433 4.706 -19 0 37 -12 52.145 78.722 78.722 87.061 Technische Anlagen und Maschinen 136.721 0 136.721 27.105 -21.662 0 603 -2.119 140.648 153.498 153.498 168.985 Betriebs- undGeschäftsausstattung 177.466 0 177.466 17.294 -43.889 0 242 2.220 153.333 63.946 63.946 71.530 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 30.718 30.718 57.010 Nutzungsrechte 4.397 0 4.397 18.864 -445 0 0 -102 22.714 21.362 77.350 78.719 Konzessionen, gewerb- liche Schutzrechte 50.498 0 50.498 15.006 -697 0 242 13 65.062 91.920 91.920 79.369 Geschäfts- oder Firmenwert 10.636 0 10.636 0 0 0 0 0 10.636 110.551 110.551 111.941 Aktivierte Entwick- lungsleistungen 21.373 0 21.373 2.290 0 0 12 0 23.675 11.928 11.928 14.294 Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
SACHANLAGEN UND IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde: Grundstücke keine Abschreibung Gebäude und Einbauten 10–40 Jahre Gebäudeeinrichtungen 5–40 Jahre Technische Anlagen und Maschinen 5–25 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2–15 Jahre Nutzungsrechte (geleaste Vermögenswerte) 3–25 Jahre Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte 3–12 Jahre Aktivierte Entwicklungsleistungen 7–10 Jahre Sowohl die Sachanlagen als auch die Immateriellen Vermögens- werte werden wie bisher nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Immateriellen Vermögenswerte enthalten die Positionen Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Patente und Kun- denaufträge. Die aktivierten Entwicklungsleistungen betreffen selbst erstellte Patente. Diese werden planmäßig über ihre vor- aussichtliche Nutzungsdauer von durchschnittlich zehn Jahren nach der linearen Methode abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2020 fielen insgesamt Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 61.514 TEUR (Vj. 68.776 TEUR) an. Davon erfüllten 2.499 TEUR (Vj. 4.657 TEUR) die Aktivierungskriterien nach IAS 38. Der überwiegende Betrag wurde aufwandswirksam erfasst. In den Grundstücken und Bauten wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Zuschuss der öffentlichen Hand in Höhe 823 TEUR (Vj. 0 TEUR) von den Anschaffungskosten abgezogen. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2020 direkt zurechenbare Zinsen für Fremdkapital, die auf den Zeitraum der Herstellung des GRAMMER Campus in Ursensollen entfallen, in Höhe von 1.003 TEUR aktiviert. Dabei wurde der Effektivzins des ent- sprechenden Darlehens herangezogen.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und