Sachmangel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer. Die gesetzlichen Verjährungsfristen werden durch die Verkürzung der Haftungsdauer nicht berührt. 2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: a. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer unverzüglich schriftlich geltend zu machen. b. Der Erfüllungsort für Sachmängel ist der Sitz des Verkäufers. c. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. e. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiter verkauft bzw. weiter verarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte. f. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. g. Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren. h. Die Haftung für Schadenersatz regelt Ziffer VII. i. Der Käufer hat etwaige offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen, um weiteren Schaden abzuhalten. Im Übrigen bleibt § 377 HGB unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sachmangel. (1. .) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer. Die Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Ver- kauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie. Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund Sachmängeln wegen der Verletzung von Leben, Körper und Ge- sundheit sowie wegen groben Verschuldens des Verkäufers, seines gesetzlichen Verjährungsfristen werden durch Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sind von der Verkür- zung der Verjährungsfrist bzw. deren Ausschluss ausgenommen. Für diese gelten die Verkürzung der Haftungsdauer nicht berührtgesetzlichen Verjährungsfristen.
(2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a. .) Ansprüche auf Mängelbeseitigung wegen Sachmängeln hat der Käufer ausschließlich beim Verkäufer unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
b. Der Erfüllungsort für Sachmängel ist der Sitz des Verkäufers(3.
c. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d. ) Für die zur im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Kaufgegen- standes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
e. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest(4.) Sofern die an einen Verbraucher verkaufte Xxxx im Zeitpunkt des Gefahrüberganges mangelhaft ist, darf er werden die zugunsten des Verbrauchers bestehenden zwingenden gesetzlichen Rechte von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiter verkauft bzw. weiter verarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgteberührt.
f. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.
g. Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
h. Die Haftung für Schadenersatz regelt Ziffer VII.
i. Der Käufer hat etwaige offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen, um weiteren Schaden abzuhalten. Im Übrigen bleibt § 377 HGB unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Gebrauchten Fahrzeugen
Sachmangel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den KäuferKaufgegenstandes. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. Die in Satz 1 dieser Ziffer geregelte verkürzte einjährige Verjährungsfrist und der in Satz 2 dieser Ziffer geregelte Ausschluss der Sachmangelhaftung gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, zu denen u.a. auch solche wegen Verletzung einer Nacherfüllungspflicht gehören. Für diese Ansprüche - wie für alle anderen Schadensersatzansprüche - gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen werden durch sowie die Verkürzung Regelungen in Abschnitt VI. Haftung. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Haftungsdauer nicht berührtVerkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a. Ansprüche auf Mängelbeseitigung wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b. Der Erfüllungsort für Sachmängel ist der Sitz des Verkäufers.
c. 3. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
e. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiter verkauft bzw. weiter verarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.
f. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.
g. Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
h. Die Haftung für Schadenersatz regelt Ziffer VII.
i. Der Käufer hat etwaige offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen, um weiteren Schaden abzuhalten. Im Übrigen bleibt § 377 HGB unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Neuer Und Gebrauchter Fahrzeugteile
Sachmangel. 1. a) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab innerhalb eines Jahres nach der Ablieferung des Kaufgegenstandes an den KäuferFahrzeugs/des Zubehörs.
b) Abweichend von a) erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen/Zubehör unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen werden durch die Verkürzung der Haftungsdauer nicht berührtÜbernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder arglistiges Verschweigen eines Mangels lassen Ansprüche des Käufers vom Haftungsausschluss unberührt.
2. c) Für die Abwicklung Mangelbeseitigung im Rahmen der Mängelbeseitigung Nacherfüllung gilt folgendes:
a. : - Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich geltend hiervon zu machen.
b. Der Erfüllungsort für Sachmängel ist unterrichten. - Wird das Fahrzeug wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Sitz Käufer an den dem Ort des Verkäufers.
c. betriebsunfähigen Fahrzeuges nächstgelegenen, vom Hersteller anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. - Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d. Verkäufers - Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer Sachmängelansprüche nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages Mängelverjährungsfrist für das Fahrzeug geltend machen.
e. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiter verkauft bzw. weiter verarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.
f. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.
g. Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
h. Die Haftung für Schadenersatz regelt Ziffer VII.
i. Der Käufer hat etwaige offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen, um weiteren Schaden abzuhalten. Im Übrigen bleibt § 377 HGB unberührt.
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