Sachschäden an gemieteten ärztlichen Praxisräumen. I.5.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Praxisräumen und alle sich daraus ergeben- den Vermögensschäden. Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versiche- rungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 250.000 Euro, begrenzt auf 500.000 Euro für alle Versi- cherungsfälle des Versicherungsjahres. I.5.2 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen • Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Bean- spruchung, • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten, • Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung