SAP-Service-Level-Vereinbarung Musterklauseln

SAP-Service-Level-Vereinbarung. 2.5.1 Die SAP-Service-Level-Vereinbarung wird als Komponente im Rahmen eines SAP ActiveAttention Services Engagement denjenigen Auftraggebern zur Verfügung gestellt, die das Support Schedule für SAP Product Support for Large Enterprises („PSLE“) vereinbaren. Für Auftraggeber, die mit SAP einen Vertrag über SAP Enterprise Support abgeschlossen haben, wird gemäß den darin enthaltenen Bedingungen ein Service-Level gemäß SLA erbracht. Die Bedingungen der folgenden Service-Level-Vereinbarung gelten für alle mit den Kombinationen aus Installationen und Systemkennungen („SIDs“) des Auftraggebers, die im ActiveAttention-Services-Scope-Dokument zu einer Order Form angegeben sind, verbundenen Meldungen des Auftraggebers, denen SAP die Priorität 1 oder 2 zuordnet und die die im vorliegenden Dokument beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Die SLAs werden im ersten vollständigen Kalenderquartal nach der Ausfertigung der Order Form (Vertragsabschluss) wirksam. 2.5.2 SLA für Erstreaktionszeiten: a. Meldungen der Priorität 1 („Sehr hoch“). Auf Meldungen der Priorität 1 reagiert SAP innerhalb einer (1) Stunde nach Eingang bei SAP (sieben Tage pro Woche, rund um die Uhr). Eine Meldung erhält die Priorität 1, wenn das Problem sehr schwerwiegende Folgen für normale Geschäftsvorgänge hat und dringende, geschäftskritische Arbeiten nicht ausgeführt werden können. Dies ist im Allgemeinen dann der Fall, wenn folgende Umstände gegeben sind: Ausfall des gesamten Systems, Störungen zentraler SAP-Funktionen oder Top Issues, wobei keine Behelfslösungen verfügbar sind. b. Meldungen der Priorität 2 („Hoch“). Auf Meldungen der Priorität 2 reagiert SAP innerhalb von vier (4) Stunden nach Eingang bei SAP während der lokalen SAP-Geschäftszeiten. Eine Meldung erhält die Priorität 2, wenn normale Geschäftsvorgänge stark beeinträchtigt sind und notwendige Aufgaben nicht ausgeführt werden können. Dies wird durch fehlerhafte oder nicht ausführbare Funktionen verursacht , die für die Ausführung solcher Vorgänge und/oder Aufgaben erforderlich sind. c. Weitere Informationen zur Definition der Prioritäten sind im SAP-Hinweis 67739 zu finden, der in der SAP-Hinweisdatenbank auf der Kunden-Support-Website von SAP unter xxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxxx verfügbar ist. 2.5.3 SLA für Korrekturmaßnahmen (SLA for Corrective Action Response Time) für Meldungen der Priorität 1: Bei Meldungen der Priorität 1 legt SAP dem Auftraggeber innerhalb von vier (4) Stunden nach Eingang der Meldung bei SAP (sieben Tage pro ...

Related to SAP-Service-Level-Vereinbarung

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach a) entsprechend kürzen.

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Störung des Betriebs Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.