Common use of Schaden-/Unfallversicherung Clause in Contracts

Schaden-/Unfallversicherung. Als Versicherungsperiode gilt, falls der Versicherungsvertrag nicht für kürzere Zeit abgeschlossen ist, der Zeitraum eines Jahres beginnend mit dem Tage des in der Polizze angeführten Hauptfälligkeitstermins. Der Hauptfälligkeitstermin ist der jeweils Erste eines Monats, in dem die in der Polizze ausgewiesene Ver- sicherungsdauer endet. Die Versicherungsperiode beginnt mit 00:00 Uhr des ersten Tages.

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