Schadenfeststellung im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers. Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Gültigkeit einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, werden wir die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit ablehnen. Können wir uns mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen des mit uns vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Dies setzt voraus, dass du uns soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützt und deine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an uns abtrittst. Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Appears in 4 contracts
Samples: Privathaftpflichtversicherung, Hundehaftpflichtversicherung, Haushaltsversicherung