Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche. 1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend: Schadensersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrläs- sigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Weiter haften wir nach den gesetzlichen Best- immungen, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit wir Garantien übernommen haben.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche. (1) Die BSS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Vertragspartner Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend: Schadensersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen - einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der BSS. Weiter haftet die BSS nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn die BSS schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit die BSS Garantien übernommen hat.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche. 1. Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Delikt und aus Pflichtverletzungen des Schuldverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche. 8.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadens- oder Aufwendungsersatzan- sprüche (nachstehend: Schadensersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen - beruhen. Weiter haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit wir Ga- rantien übernommen haben.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche. 8.1 Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht, welche sich aus der Natur des Vertrages ergeben oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. Auch dann ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen sind bei leichter Fahrlässigkeit Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche. (1) Die SQB haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Vertragspartner Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend: Schadensersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen - einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der SQB. Weiter haftet die SQB nach den gesetzlichen Bestimmun- gen, wenn die SQB schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht ver- letzt hat, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit und soweit die SQB Garantien übernom- men hat.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche. (1) Die STAR-EE-GP haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Vertragspartner Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend: Schadensersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen - einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der STAR-EE-GP. Weiter haftet die STAR-EE-GP nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn die STAR-EE-GP schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit die STAR-EE-GP Garantien übernommen hat.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche. 10.1 Die BSL haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend: Schadensersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen - einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter der BSL oder Erfüllungsgehilfen. Weiter haftet die BSL nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn die BSL schuldhaft eine wesentliche Vertrags- pflicht verletzt hat, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit die BSL Garantien übernommen hat.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche. 7.1 Schadensersatzansprüche - gleich welcher Art - gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir; unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Schäden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dieser Haftungsausschluss gilt weder bei Körperschäden noch bei der Übernahme einer vertraglichen Garantie, noch bei einer Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen, welche die Erfüllung des Vertragszwecks gefährdet. Dabei ist unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
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