Haftung des Verkäufers Musterklauseln

Haftung des Verkäufers. 10.1 Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Ge- samthaftung des Verkäufers in Fällen der groben Fahrlässigkeit ist auf den Nettoauftragswert oder auf EUR 500.000,- begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Pro Schadensfall ist die Haftung des Verkäufers auf 25 % des Nettoauftragswertes oder auf EUR 125.000,- begrenzt, je nachdem, wel- xxxx Xxxx niedriger ist. 10.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungs- kosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informatio- nen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ausgeschlossen. 10.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z. B. in Bedienungsanlei- tungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen jeder Scha- denersatz ausgeschlossen. 10.4 Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen. 10.5 Die Regelungen des Punktes 10 gelten abschließend für sämtliche Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund und -titel und sind auch für alle Mitarbeiter, Subunternehmer und Sublieferanten des Verkäufers wirksam.
Haftung des Verkäufers. 14.1. Der Verkäufer haftet für Schäden gemäß Art. 1490 u. ff. ZGB, die wegen Vorsatz und grober Fahr- lässigkeit verursacht worden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist indes ausgeschlossen. 14.2. Der Schadensersatz, den der Käufer eventuell vom Verkäufer für nachgewiesene Mängel verlangen kann, bleibt auf unmittelbare Schäden und auf ein Maximum von 100% (hundert Prozent) des Vertragswerts beschränkt, wie er sich aus der Auftragsbestätigung ergibt, in jedem Fall aber auf € 10 Millionen begrenzt. 14.3. Auf jeden Fall ist die Haftung für Produktionsstopps, entgangenen Gewinn, Nichtverwendung, Ver- luste aus Verträgen, reine Vermögensschäden und jeder andere wirtschaftliche oder indirekte Folgeschaden, der sich aus eventuellen Mängeln oder Fehlfunktionen der gelieferten Ware herleiten kann, ausgeschlossen. 14.4. Desgleichen besteht keinerlei Haftung zu Lasten des Verkäufers im Falle von höherer Gewalt oder Zufall. 14.5. Bei Weiterverkauf oder sonstiger (auch unentgeltlicher) Weitergabe des Produktes ist der Käufer ver- pflichtet, den vorgenannten Haftungsausschluss zu verwenden und den neuen Erwerber zu verpflichten, die- sen Haftungsausschluss auch gegenüber weiteren Erwerbern zu verwenden. Bei Verletzung dieser Verpflich- tung hat der Käufer den Verkäufer im Falle von Ansprüchen schad- und klaglos zu halten und alle ihm ent- standenen Aufwendungen zu ersetzen, unbeschadet anderslautender, unabdingbarer gesetzlicher Vorgaben. 14.6. Bei Nichteinhaltung von Installationsbedingungen (z.B. in der Betriebsanleitung) oder behördlichen Zulassungsbedingungen ist Schadenersatz ausgeschlossen 14.7. Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüberhinausgehende Ansprüche aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.
Haftung des Verkäufers. 11.1 Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen. 11.2 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z. B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. 11.3 Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüber hinausgehende Ansprüche aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.
Haftung des Verkäufers. (A) Diese Bedingungen regeln die gesamte Haftung des Verkäufers im Hinblick auf die Waren und die Lieferung von Waren an den Käufer. (B) Die Haftung des Verkäufers nach diesen Bedingungen gilt anstelle und unter Ausschluss jeglicher anderen Haftung gemäss anderen Garantien, Bedingungen, Bestimmungen oder Verbindlichkeiten, ganz gleich ob ausdrücklich oder stillschweigend, die sich aufgrund von Gesetzen oder anderweitigen Bestimmungen ergeben, weder aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder aufgrund eines anderen Rechtsverfahrens oder einer anderen rechtlichen Verpflichtung, einschliesslich Haftung im Hinblick auf Qualität, Beschaffenheit, Beschreibung oder Eignung für einen bestimmten Zweck der Waren in dem nach geltendem Recht grösstmöglichen Umfang. (C) Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden und soweit dies nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen ist, haftet der Verkäufer nicht gegenüber dem Käufer (oder in dem nach geltendem Recht grösstmöglichen Umfang gegenüber Dritten), weder aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung oder Sonstigem, aufgrund von Mängeln der Waren, einer Nichtübereinstimmung der gelieferten Waren mit Spezifikation, Beschreibung oder Warenmuster, oder für Verletzungen, Beschädigungen oder Verluste, die direkt oder indirekt aus einem solchen Mangel oder einer solchen Nichtübereinstimmung entstehen. (D) Der Käufer muss sich an sämtliche Anweisungen halten, die der Verkäufer möglicherweise von Zeit zu Zeit im Hinblick auf Lagerung, Sicherheitsvorkehrungen oder andere Massnahmen ausgibt, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Waren keine Schäden an Eigentum oder Verletzungen von Personen verursachen. Der Käufer muss solche Anweisungen an nachfolgende Käufer der Waren weitergeben.
Haftung des Verkäufers. Der Verkäufer schuldet dem Käufer die schlüsselfertige, funktionstüchtige, betriebsbereite und mangelfreie Herstellung des Bauwerks nach Maßgabe der Bestimmungen des Kaufvertrages und seiner Anlagen.
Haftung des Verkäufers. 1. Wenn die Lieferung infolge vom Verkäufer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen der Ziffern V. und VI.2. 2. Für Schäden, die nicht an den Lieferungen selbst entstanden sind, haftet der Verkäufer – gleich aus welchen Sach- und Rechtsgründen – nur a) bei Vorsatz b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leiten der Angestellter c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat e) im Rahmen einer Garantiezusage f) bei Mängeln der Lieferung, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten haftet der Verkäufer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorher- sehbaren Schaden. Weitere Schadensersatzansprüche sind aus- geschlossen.
Haftung des Verkäufers. 1. Sofern der Verkäufer ein Verbraucher (§ 13 BGB) ist oder beide Parteien Unternehmer (§ 14 BGB) sind, sind jegliche Mängelrechte und jegliche Sachmangelhaftung ausgeschlossen. 2. Der in Ziffer 1 vorstehend vereinbarte Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Verkäufer für Personenschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet, die auf seiner mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Ebenso wenig gilt der Haftungsausschluss für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 3. Im Falle eines Mangels ist der Aussteller zur Nacherfüllung berechtigt. Der Käufer hat das Wahlrecht zwischen der Nachbesserung und der Nachlieferung. Sollte die Nachbesserung unzumutbar oder unmöglich sein, ist der Verkäufer zur Nachlieferung berechtigt. Sollte der Käufer wirksam den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärten, schuldet der Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Xxxxxxxxxx und Rückübereignung des Pferdes. Außerdem schuldet er den Ersatz notwendiger Verwendungen in Form notwendiger Fütterungs- und Unterstellungskosten, notwendiger Schmiedekosten sowie notwendiger tierärztlicher Versorgung. Kosten der Miete eines Pensionsplatzes sind notwendig bis zur Höhe von 7,00 € pro Tag. Kosten eines Rücktransports erstattet der Verkäufer innerhalb Deutschlands. Insoweit sind Transportkosten in Höhe von 0,50 € pro gefahrenen Transportkilometer erstattungsfähig. Verbringt der Käufer sein Pferd ins Ausland, zahlt er die Kosten des Rücktransports bis zur deutschen Grenze. Für Schäden, insbesondere in Form von Aufwendungen für Beritt, Ersatzbeschaffung oder andere Vermögensschäden haftet der Verkäufer grundsätzlich nicht. Von diesem Ausschluss ist die Haftung des Verkäufers für Personenschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgenommen. Ebenso ausgenommen ist die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehi...
Haftung des Verkäufers. 11.1Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gesamthaftung des Verkäufers in Fällen der groben Fahrlässigkeit ist auf den Nettoauftragswert oder auf EUR 100.000,- begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Pro Schadensfall ist die Haftung des Verkäufers auf 25 % des Nettoauftragswertes oder auf EUR 25.000,- begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.
Haftung des Verkäufers. Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten, so hat der Zahlungsempfänger hierfür entsprechend einzustehen. Dies gilt auch, wenn ein Käufer
Haftung des Verkäufers. Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen. Für Schäden an Personen oder Sachen, die dadurch entstehen können, dass gelieferte Geräte oder Zubehörteile im Betrieb des Käufers defekt werden, haften wir nicht. Diese Regelung gilt insbesondere für radioaktive Präparate, für die wir keine Haftung für Folgeschäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung an Personen oder Sachen entstehen können, übernehmen. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüber hinausgehende Ansprüche aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.