Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet The- obald Software nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fäl- len ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ergänzend können die Parteien im Leistungsschein Softwareüberlas- sung und im Leistungsschein Softwarewartung eine summenmäßige Be- grenzung für die Haftung von Theobald Software bei einfacher Fahrläs- sigkeit individuell festlegen.
Einfache Fahrlässigkeit. Für Xxxxxxx, die Avaya weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht hat, haftet sie nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann („wesentliche Vertragspflicht“).
Einfache Fahrlässigkeit. Soweit kein Fall von Ziffer 9.1 vorliegt, haftet Allplan bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn Allplan eine Vertragspflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Einfache Fahrlässigkeit. Soweit kein Fall von Ziffern 10.1 vorliegt, haftet ALLPLAN bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn ALLPLAN eine Vertragspflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach begrenz auf den vertragstypisch vorgesehenen Schaden. Darüber hinaus ist die Haftung von ALLPLAN in solchen Fällen auf 200 % der vertraglichen Vergütung, maximal EUR 50.000,00 / Jahr, begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung von ALLPLAN für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Theobald Software nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ergänzend können die Parteien im Leistungsschein Softwareüberlassung und im Leistungsschein Softwarewartung eine summenmäßige Begrenzung für die Haftung von Theobald Software bei einfacher Fahrlässigkeit individuell festlegen.
Einfache Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von WSC gegenüber dem Unternehmen beschränkt auf