Common use of Schadensersatz wegen Pflichtverletzung Clause in Contracts

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten autori- sierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank ebase einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank ebase die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank ebase hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten zwischen- geschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt be- stimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank die ebase und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige betrags- mäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bankebase, • für Gefahren, die die Bank ebase besonders übernommen hat hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsunterlagen Für Das Ebase Bav Depot

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten autorisier- ten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten zwischen- geschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Sonderbedingungen Für Den Überweisungsverkehr

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgtererfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhafter fehlerhaft oder verspäteter Ausführung einer verspätet ausgeführten autorisierten Überweisung Zahlungen oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlungen kann der Kunde von der Bank einen SchadenBank, der nicht bereits von neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff. BGB, den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. : – Die Bank hat hierbei ein haftet für eigenes Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragenbeigetra- gen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) . – Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. – Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach Absatz 1 auf den Last- schriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt Haftungsbeschränkungen gelten nicht für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober grobe Fahrlässigkeit der Bank, • Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und • sowie für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher istnicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr, Agb Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht ° für nicht autorisierte Überweisungen, ° bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, ° für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und ° für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Vorvertragliche Informationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 A. 2.6.1 und 2.3.2 A. 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und • für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Wichtige Informationen Zu Zahlungskonten

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 Num- mern A. 2.6.1 und 2.3.2 A. 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragenbei- getragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige be- tragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten autorisier- ten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank ebase einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank ebase die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank ebase hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten zwischen- geschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Verhal- ten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank ebase und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige betrags- mäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bankebase, • für Gefahren, die die Bank ebase besonders übernommen hat hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Überwei- sung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten Verhal- ten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige be- tragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten autori- sierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern Num- mern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes eige- nes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz Abs. 1 ist auf 12.500 12.500,– Euro begrenzt. Diese betragsmäßige betrags- mäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben vorgegebenen hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht ° für nicht autorisierte Überweisungen, ° bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, ° für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und ° für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Vorvertragliche Informationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Buchung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Buchung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern Nummer 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze Haf- tungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte ÜberweisungenBuchungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den ZinsschadenZins- schaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Das Plus Konto

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und • für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Sonderbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Über- weisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze Haf- tungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde der/die Kunde/in von der Bank SweepBank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 Nummer 1.10.1 und 2.3.2 1.10.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank SweepBank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei Für ein Verschulden, das Verschulden einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, haftet SweepBank wie für eigenes Verschulden zu vertretenVerschulden, es sei denn, dass die wesentliche Ursache liegt bei einer zwischengeschalteten Stelle liegtStelle, die der Kunde der/die Kunde/in vorgegeben hat. Hat der Kunde der/die Kunde/in durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank SweepBank und Kunde Kunde/in den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro 00.000 € begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze Haftungsbegrenzung gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Bank, • für Gefahren, die die Bank SweepBank besonders übernommen hat hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde der/die Kunde/in Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten autori- sierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung Pfticht- verletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle Stel- le liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung Ausfüh- rung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung autorisier- ten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 Nr. II 6.1 und 2.3.2 II 6.2 erfasst ist, ersetzt verlangenverlan- gen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragenbei- getragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro EUR begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Girokonto Übertragungsantrag, Privat Girokonto

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze Haftungs- grenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Sonderbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten autori- sierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 Nummern 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes eige- nes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz Abs. 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige betragsmä- ßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Über- weisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze Haf- tungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 A. 2.6.1 und 2.3.2 A. 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten von ihr zwischengeschalte- ten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige be- tragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Agb Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten autorisier- ten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung Pftichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten zwischen- geschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen Grundsät- zen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 A. 2.6.1 und 2.3.2 A. 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten von ihr zwischengeschalte- ten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige be- tragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten vertre- ten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • nicht: » für nicht autorisierte Überweisungen, » bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, » für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und » für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 A.2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht § für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, § bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, § für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und § für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) 2.6.3.1 Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 Num- mernA. 2.6.1 und 2.3.2 A. 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) 2.6.3.2 Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige be- tragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher Verbrau- cher ist.

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Samples: Telefon Banking Vereinbarung

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangenverlan- gen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes schuldhaf- tes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht nicht: • für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und • für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) 2.3.3.1 Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache Ur- sache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) 2.3.3.2 Die Haftung nach Absatz 1 2.3.3.1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Telefon Banking Vereinbarung

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 Nummern 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben vorgegebenen hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht ° für nicht autorisierte Überweisungen, ° bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, ° für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und ° für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten ver- treten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • nicht: » für nicht autorisierte Überweisungen, » bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, » für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und » für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein VerschuldenVer- schulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden Ver- schulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze Haf- tungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren2.3.4Ansprüche von Kunden, die die Bank besonders übernommen hat und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde keine Verbraucher ist.sind

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Sonderbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Überwei- sung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 Nummer II. 2.1 und 2.3.2 II. 2.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes schuld- haftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und • für den Zinsschaden, wenn soweit der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Überweisungsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten autorisier- ten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung Pflichtver- letzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein VerschuldenVerschul- den, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche wesent- liche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes schuldhaf- tes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten zwischen- geschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen Grund- sätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht - für nicht autorisierte Überweisungen, - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, - für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und - für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben vorgegebenen hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Wichtige Bedingungen Der PSD Bank München Eg

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Überweisungsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde Kun- de von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung Pflichtverlet- zung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten von ihr zwischen- geschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht - für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, - für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und - für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, oder fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht - für nicht autorisierte Überweisungen, - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, - für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und - für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Änderung Der Geschäftsbedingungen Zum Zahlungsverkehr

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht ñ für nicht autorisierte Überweisungen, ñ bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, ñ für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und ñ für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Sonderbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Über- weisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangenver- langen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze Haf- tungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.nicht

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten autorisier- ten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 Nr. II 3.1 und 2.3.2 II 3.2 erfasst ist, ersetzt verlangenver- langen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache Ur- sache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Verhal- ten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro EUR begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Privat Girokonto

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei Im Falle einer nicht erfolgterautorisierten Kartenverfügung oder im Falle einer nicht erfolgten, fehlerhafter fehlerhaften oder verspäteter verspäteten Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Kartenverfügung kann der Kunde Kontoinhaber von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 Nummer II.14.1 oder II.14.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde Karteninhaber vorgegeben hat. Handelt es sich bei dem Kontoinhaber nicht um einen Verbrau- cher oder erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land außerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraums1, beschränkt sich die Haftung der Bank für das Verschulden einer an der Abwick- lung des Zahlungsvorgangs beteiligten Stelle auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung einer solchen Stelle. Hat der Kunde Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Ent- stehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde Kontoinhaber den Schaden zu tragen haben. (2) . Die Haftung nach die- sem Absatz 1 ist auf 12.500 Euro je Kartenverfügung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze Haftungsbeschränkung gilt nicht für nicht autorisierte ÜberweisungenKartenverfügungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den dem Kontoinhaber entstandenen Zinsschaden, wenn soweit der Kunde Kontoinhaber Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 Nummer 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies Das gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung Aus- führung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten zwischengeschal- teten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertretenvertre- ten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten zwi- schengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung Entste- hung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten au- torisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank Sparkasse einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank Sparkasse die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank Spar- kasse hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank Sparkasse und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenztje Überweisung be- grenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BankSparkasse, für Gefahren, die die Bank Sparkasse besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Besondere Bedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 Nr. 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies Dieses gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige be­ tragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und • für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Überwei- sung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro EUR begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze Haftungs- grenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten ver- treten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht » für nicht autorisierte Überweisungen, » bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, » für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und » für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Überweisungsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes schuld- haftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 A.2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Wichtige Bedingungen Der PSD Bank München Eg

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten autorisier- ten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten zwischen- geschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt be- stimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht - für nicht autorisierte Überweisungen, - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, - für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und - für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Wichtige Bedingungen Der PSD Bank München Eg

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung Ausfüh- rung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten zwischen- geschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschul- dens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 12.500, – Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 A. 2.6.1 und 2.3.2 A. 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • nicht: » für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, » bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, » für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und » für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben vorgegebenen hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) 3.1.3.3.1 Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten ver- treten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) 3.1.3.3.2 Die Haftung nach Absatz 1 3.1.3.3.1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Telefon Banking Vereinbarung

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschul- dens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben vorgegebenen hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht ñ für nicht autorisierte Überweisungen, ñ bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, ñ für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und ñ für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Sonderbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 A. 2.6.1 und 2.3.2 A. 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht » für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, » bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, » für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und » für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher Verbraucher5 ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten autorisier- ten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung Pflichtver- letzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein VerschuldenVerschul- den, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche wesent- liche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes schuldhaf- tes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, Überweisungen • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung zu der Ent- stehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze Haf- tungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragenbeigetra- gen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze Haftungs- grenze gilt nicht • für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und • für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung Aus- führung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung au- torisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen SchadenScha- den, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 A.2.6.1 und 2.3.2 A.2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten von ihr zwischengeschal- teten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hatvertre- ten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschul- dens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.. 08.22, f001 (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, erfolgter fehlerhafter oder verspäteter verspäterter Ausführung einer autorisierten Überweisung Über- weisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern Nr. 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz Abs. 1 ist auf 12.500 Euro EUR begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze Haftungs- grenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Überwei­ sung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 Nummer 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies Das gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 A.2.6.1 und 2.3.2 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht ñ für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, ñ bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, ñ für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und ñ für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Sonderbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Überwei- sung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgtererfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhafter fehlerhaft oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung verspätet ausgeführten au- torisierten Zahlungen oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlungen kann der Kunde von der Bank einen SchadenBank, der nicht bereits von neben etwaigen weiteren gesetzlichen Ansprüchen, den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. » Die Bank hat hierbei ein haftet für eigenes Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) . » Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. » Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach Absatz 1 auf den Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. So weit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt Haftungsbeschränkungen gelten nicht für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober grobe Fahrlässigkeit der Bank, • Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und • sowie für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher istnicht autorisierte Zahlungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 A. 2.6.1 und 2.3.2 A. 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten von ihr zwischengeschal- teten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige be- tragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte ÜberweisungenZahlungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 3.1.3.1 und 2.3.2 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • - für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und • für den Zinsschadenhat, wenn der Kunde Verbraucher ist.und

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Samples: Änderung Der Geschäftsbedingungen Zum Zahlungsverkehr