Common use of Schadensersatz wegen Pflichtverletzung Clause in Contracts

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlungen oder bei nicht autorisierten Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: – Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- gen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. – Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. – Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: www.suedwestbank.de, www.edekabank.de, www.maerkische-bank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten ZahlungenZahlung, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlungen Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlungen Zahlung kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: – . • Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag Lastschrift- betrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten ZahlungenZahlung, einer fehlerhaft oder verspätet verspä- tet ausgeführten autorisierten Zahlungen Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlungen Zahlung kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: – . • Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag Lastschrift- betrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: www.aad-fondsdiscount.de, www.fonds-super-markt.de, b2b.dab-bank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlungen oder bei nicht autorisierten Zahlungen Zah- lungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen Herausgabe- ansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen Regelun- gen verlangen: – Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- gen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. – Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. – Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte Ent- gelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung Zah- lung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte ZahlungenZah- lungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.vb3.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlungen oder bei nicht autorisierten Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden ent- stehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: www.psd-koblenz.de, Dauerauftrag, www.vr-lif-ebn.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlungen oder bei nicht autorisierten Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff812ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten au- torisierten Zahlungen oder bei nicht autorisierten Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff812ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: » Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. » Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. » Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten gel- ten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. » Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: www.dz-privatbank.com

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlungen oder bei Im Falle einer nicht autorisierten Zahlungen Kartenverfügung oder im Falle einer nicht erfolgten, fehlerhaften oder verspäteten Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung kann der Kunde Kontoinhaber von der BankBank einen Schaden, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ffder nicht bereits von Nummer II.14.1 oder II.14.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. BGBDies gilt nicht, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: – wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank haftet hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Karteninhaber vorgegeben hat. Handelt es sich bei dem Kontoinhaber nicht um einen Verbraucher oder erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land außerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraums1, beschränkt sich die Haftung der Bank für eigenes Verschuldendas Verschulden einer an der Abwick- lung des Zahlungsvorgangs beteiligten Stelle auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung einer solchen Stelle. Hat der Kunde Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zu der zur Entstehung eines des Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde Kontoinhaber den Schaden zu tragen haben. – Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. – Die Haftung der Bank für Schäden nach diesem Absatz ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung Kartenverfügung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht für -für nicht autorisierte Kartenverfügungen, -bei Vorsatz oder grobe grober Fahrlässigkeit der Bank und für Bank, -für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossenhat, und -für den dem Kontoinhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der Kontoinhaber Verbraucher ist.

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Samples: www.merckfinck.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten ZahlungenZahlung, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlungen Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlungen Zahlung kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff. ff BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe Maß- gabe folgender Regelungen verlangen: – . • Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen Stelle haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung Unter- weisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei hier- bei um Folge- schäden Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen Haftungs- beschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit der Bank und für Gefahren, ,die die Bank besonders übernommen hat hat, sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Zahlungen Ansprüche aus § §675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: www.procreditbank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten ausge- führten autorisierten Zahlungen oder bei nicht autorisierten Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff812ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag Lastschrift- betrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: www.apobank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten ZahlungenZahlung, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlungen Zahlung oder bei nicht autorisierten Zahlungen Zahlung kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff. ff BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: – . ■ Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen Stelle haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank 18Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. besonders übernommen hat hat, sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: www.umweltbank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlungen oder bei Im Falle einer nicht autorisierten Zahlungen Kartenverfügung oder im Falle einer nicht erfolgten, fehlerhaften oder verspäteten Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung kann der Kunde Kontoinhaber von der BankBank einen Schaden, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ffder nicht bereits von Nummer II.14.1 oder II.14.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. BGBDies gilt nicht, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: – wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank haftet hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Karteninhaber vorgegeben hat. Handelt es sich bei dem Kontoinhaber nicht um einen Verbrau- cher oder erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land außerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraums1, beschränkt sich die Haftung der Bank für eigenes Verschuldendas Verschulden einer an der Abwick- lung des Zahlungsvorgangs beteiligten Stelle auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung einer solchen Stelle. Hat der Kunde Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines zur Ent- stehung des Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde Kontoinhaber den Schaden zu tragen haben. – Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. – Die Haftung der Bank für Schäden nach die- sem Absatz ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung Kartenverfügung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht für nicht autorisierte Kartenverfügungen, bei Vorsatz oder grobe grober Fahrlässigkeit der Bank und Bank, für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie hat, und für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossenden dem Kontoinhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der Kontoinhaber Verbraucher ist.

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Samples: www.consorsbank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlungen oder bei nicht autorisierten Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: – Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. – Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten zwischengeschal- teten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt be- schränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten zwischengeschal- teten Stelle. – Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung Rech- nung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich zu- sätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte au- torisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: www.gls.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten ZahlungenZahlung, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlungen Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlungen Zahlung kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch hier- durch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: . – Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. – Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. – Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: b2b.dab-bank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten ZahlungenZahlung, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlungen Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlungen autori- sierten Zahlung kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen Her- ausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen Regelun- gen verlangen. 48.008 (01/18a) 5Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2 • Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für GefahrenGe- fahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: www.neelmeyer.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten ZahlungenZahlung, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlungen Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlungen autori- sierten Zahlung kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen Her- ausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen Rege- lungen verlangen: – . Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung Unter- weisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei hier- bei um Folge- schäden Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 12.500,– Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen Haftungs- beschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: www.consorsbank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlungen oder bei nicht autorisierten Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff812ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: – Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. – Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. – Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: www.volksbank-ulm-biberach.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten au- torisierten Zahlungen oder bei nicht autorisierten Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff. BGBweiteren gesetzlichen Ansprüchen, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: – . » Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. » Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. » Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit So weit es sich hierbei um Folge- schäden Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: www.dz-privatbank.com

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlungen oder bei nicht autorisierten Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff812ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden ent- stehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: – Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetra- genbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. – Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. – Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- schäden Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.

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Samples: www.sparda-sw.de