Common use of Schadensersatz wegen Pflichtverletzung Clause in Contracts

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung autorisier- ten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen SchadenScha- den, der nicht bereits von Nummer Nummern 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung Pflicht- verletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein VerschuldenVer- schulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragenbei- getragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) 2.3.3.1 Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 den Nummern 2.3.1 und 3.1.3.2 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache Ur- sache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Über- weisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 Nummern 2.3.1 und 3.1.3.2 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangenverlan- gen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes eige- nes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten zwi- schengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Überwei- sung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer Nummern 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten au- torisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank Sparkasse einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 und oder 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank Sparkasse die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank Spar- kasse hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank Sparkasse und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 den Nummern 2.3.1 und 3.1.3.2 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitverschul- dens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.. 08.22, f001

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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung autorisier- ten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 Nr. II 3.1 und 3.1.3.2 II 3.2 erfasst ist, ersetzt verlangenver- langen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache Ur- sache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten Verhal- ten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer Nummern 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitverschul- dens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.umweltbank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 Nummern 2.3.1 und 3.1.3.2 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.Bank

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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung autorisier- ten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 den Nummern 2.3.1 und 3.1.3.2 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung Pflichtver- letzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein VerschuldenVerschul- den, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche wesent- liche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes schuldhaf- tes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.procreditbank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Überwei- sung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer Nummern 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.fonds-super-markt.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Über- weisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer Nummern 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangenver- langen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.targobank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung Ausfüh- rung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 den Nummern 2.3.1 und 3.1.3.2 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten zwischen- geschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitverschul- dens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten au- torisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank Sparkasse einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 den Nummern 2.3.1 und 3.1.3.2 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank Sparkasse die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank Spar- kasse hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank Sparkasse und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.taunussparkasse.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten autorisier- ten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer Nummern 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten zwischen- geschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt be- stimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.santander.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.onvista-bank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ Überwei- sung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 den Nummern 2.3.1 und 3.1.3.2 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes schuld- haftes Verhalten zu der zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt be- stimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung autorisier- ten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer Nummern 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung Pflichtver- letzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein VerschuldenVerschul- den, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche wesent- liche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes schuldhaf- tes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.procreditbank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 Nummern 2.3.1 und 3.1.3.2 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten zwischen- geschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen Grund- sätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.santander.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung Überwei- sung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 Nummern 2.3.1 und 3.1.3.2 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: b2b.dab-bank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) 3.1.3.3.1 Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer den Nummern 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten ver- treten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.apobank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, erfolgter fehlerhafter oder verspäteter verspäterter Ausführung einer autorisierten Überweisung Über- weisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 den Nr. 2.3.1 und 3.1.3.2 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.fonds-super-markt.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten autori- sierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 den Num- mern 2.3.1 und 3.1.3.2 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes eige- nes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ Überwei- sung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 II. 2.1 und 3.1.3.2 II. 2.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes schuld- haftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.mercedes-benz-bank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde Kun- de von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 Nummern 2.3.1 und 3.1.3.2 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung Pflichtverlet- zung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Samples: www.onvista-bank.de

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung Aus- führung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei­ sung Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer den Nummern 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Das Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten zwischengeschal- teten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertretenvertre- ten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten zwi- schengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung zur Entste- hung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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