Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung oder einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 und §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen. • Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. • Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Lastschrift- betrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, einer fehlerhaft oder verspätet verspä- tet ausgeführten autorisierten Zahlung oder einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 und §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen. • Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. • Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Lastschrift- betrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit Fahrlässig- keit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten ZahlungZahlungen, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung Zahlungen oder einer bei nicht autorisierten Zahlung Zah- lungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Herausgabeansprüchen Herausgabe- ansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen Regelun- gen verlangen. • : – Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragenbeigetra- gen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. • – Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. – Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Lastschrift- betrag Last- schriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte Ent- gelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung Zah- lung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz Vor- satz oder grobe Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte ZahlungenZah- lungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten ZahlungZahlungen, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung Zahlungen oder einer bei nicht autorisierten Zahlung Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden ent- stehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen. : • Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. • Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. • Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Lastschrift- betrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Wichtige Informationen Zu Zahlungskonten
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten ZahlungZahlungen, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung Zahlungen oder einer bei nicht autorisierten Zahlung Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff812ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen. • : Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. • Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Lastschrift- betrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten ZahlungZahlungen, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung au- torisierten Zahlungen oder einer bei nicht autorisierten Zahlung Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff812ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen. • : » Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. • » Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. » Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Lastschrift- betrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten gel- ten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. » Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung oder einer nicht autorisierten autori- sierten Zahlung kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Herausgabeansprüchen Her- ausgabeansprüchen nach § 667 und §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen Rege- lungen verlangen. • Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. • Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung Unter- weisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Lastschrift- betrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei hier- bei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 12.500,– Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen Haftungs- beschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten ZahlungZahlungen, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten ausge- führten autorisierten Zahlung Zahlungen oder einer bei nicht autorisierten Zahlung Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff812ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen. • : Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. • Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Lastschrift- betrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
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Samples: Telefon Banking Vereinbarung
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung oder einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 und §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch hier- durch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen. • – Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. • – Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. – Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Lastschrift- betrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten ZahlungZahlungen, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung Zahlungen oder einer bei nicht autorisierten Zahlung Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen. • : – Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. • – Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten zwischengeschal- teten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt be- schränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten zwischengeschal- teten Stelle. – Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Lastschrift- betrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung Rech- nung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich zu- sätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte au- torisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung oder einer nicht autorisierten autori- sierten Zahlung kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Herausgabeansprüchen Her- ausgabeansprüchen nach § 667 und §§ 812 ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen Regelun- gen verlangen. 48.008 (01/18a) 5Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2 • Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. • Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. • Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Lastschrift- betrag Last- schriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folgeschäden Folge- schäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit der Bank und für GefahrenGe- fahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
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Samples: Sepa Firmenlastschriftbedingungen
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten ZahlungZahlungen, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung Zahlungen oder einer bei nicht autorisierten Zahlung Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff812ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden ent- stehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen. • : – Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. • – Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. – Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Lastschrift- betrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung oder einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 und §§ 812 ff. ff BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen. • ■ Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. • ■ Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen Stelle haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. ■ Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Lastschrift- betrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank 18Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. besonders übernommen hat hat, sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung oder einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 und §§ 812 ff. ff BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe Maß- gabe folgender Regelungen verlangen. • Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. • Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen Stelle haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung Unter- weisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. • Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Lastschrift- betrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei hier- bei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen Haftungs- beschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit der Bank und für Gefahren, ,die die Bank besonders übernommen hat hat, sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Zahlungen Ansprüche aus § §675y BGB sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei einer nicht erfolgten autorisierten ZahlungZahlungen, einer fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung Zahlungen oder einer bei nicht autorisierten Zahlung Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812 ff812ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: – Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. • Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. • – Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. .
(2) Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Lastschrift- betrag Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
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Samples: Änderung Der Geschäftsbedingungen Zum Zahlungsverkehr