Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisier- ten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 3.1.3.1 und
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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisier- ten autori- sierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 3.1.3.1 undNummern
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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisier- ten autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten autorisier- ten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 3.1.3.1 und2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtver- letzung nicht zu vertreten hat.
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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisier- ten autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 3.1.3.1 undNummern
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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung Ausfüh- rung einer autorisier- ten autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 3.1.3.1 und
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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung Aus- führung einer autorisier- ten autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 3.1.3.1 2.3.1 und
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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisier- ten autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Überwei- sung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 3.1.3.1 undund 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen.
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