Common use of Schadensersatz wegen Pflichtverletzung Clause in Contracts

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autori- sierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der ebase einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die ebase die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die ebase hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischen- geschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, be- stimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die ebase und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autori- sierten autorisier- ten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der ebase einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die ebase die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die ebase hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten zwischen- geschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischen- geschalteten zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten Verhal- ten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, be- stimmt bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die ebase und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung verspä teter Ausfü hrung einer autori- sierten Überweisung autorisi-er ten Ü berweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung Ü berweisung kann der Kunde von der ebase einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die ebase die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die ebase hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten zwischen- geschalteten Stelle zur Last fälltfä llt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischen- geschalteten zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten Verhal- ten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, be- stimmt bestimmt sich nach den Grundsätzen Grundsä tzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die ebase Umfangebase und Kunde den Schaden zu tragen haben.

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