Common use of Schadensersatz wegen Pflichtverletzung Clause in Contracts

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach 2.6.3 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht - für nicht autorisierte Zahlungen, - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, - für Gefahren, die die Ikano Bank besonders übernommen hat, und - für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Ansprüchen in Nummer 2.6.2 und 2.6.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolgten, fehlerhaften oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: - Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. - Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. - Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Lastschriftbetrag zu- züglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für Gefahren, die die Ikano Bank besonders übernommen hat, sowie nicht für nicht autorisierte Zahlungen.

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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Zahlung Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung Überweisung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.6.1 2.3.1 und 2.6.2 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach 2.6.3 Abs. 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht - für nicht autorisierte ZahlungenÜberweisungen, - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, - für Gefahren, die die Ikano Bank besonders übernommen hat, und - für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Ansprüchen Erstattungsansprüchen in Nummer 2.6.2 2.3.2 und 2.6.3 in Nummer 2.3.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolgten, fehlerhaften fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung Überweisungen oder bei einer nicht autorisierten Zahlung Überweisungen neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: - Die Ikano Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMit- verschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. - Für das Verschulden der von der Ikano Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Ikano Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Ikano Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten StelleStelle (weitergeleiteter Auftrag). - Ein Schadensersatzanspruch Schadensersatzansprüche des Kunden ist sind der Höhe nach auf den Lastschriftbetrag Überweisungsbetrag zu- züglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung Überweisung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen Beschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für Gefahren, die die Ikano Bank besonders übernommen hatüber- nommen hat , sowie nicht für nicht autorisierte ZahlungenÜberweisungen.

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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten autorisier- ten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein VerschuldenVer- schulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach 2.6.3 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht - für nicht autorisierte Zahlungen, - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, - für Gefahren, die die Ikano Bank besonders übernommen hat, und - für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Ansprüchen in Nummer 2.6.2 und 2.6.3 haben KundenKun- den, die keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolgten, fehlerhaften oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten autorisier- ten Zahlung neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: - Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. - Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet haf- tet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten zwischenge- schalteten Stelle. - Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Lastschriftbetrag zu- züglich zuzüglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung Geltend- machung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für GefahrenGefah- ren, die die Ikano Bank besonders übernommen hat, sowie nicht für nicht autorisierte Zahlungen.

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