Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlungen oder bei nicht autorisierten Zahlungen kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und nach §§ 812ff. BGB, den Ersatz eines hierdurch ent- stehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelungen verlangen: Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
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