Schadenübernahme bei Einhaltung der Bedingungen / Nichtverschulden Musterklauseln

Schadenübernahme bei Einhaltung der Bedingungen / Nichtverschulden. Sofern der Kartenberechtigte die vorliegenden «Bedin- gungen» in allen Teilen eingehalten hat (insbesondere seine Sorgfaltspflichten) und ihn auch sonst kein Ver- schulden trifft, übernimmt die Bank Schäden, die dem Kontoinhaber aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte entstehen. Darin eingeschlossen sind Schäden infolge von Fälschungen oder Verfälschungen der Karte. Mit der Entgegennahme der Entschädigung tritt der Kontoinhaber seine Forderungen aus dem Scha- denfall an die Bank ab. Kartenberechtigte haben nach bestem Wissen zur Aufklärung eines allfälligen Schaden- falles und zur Verminderung des Schadens beizutragen. Dabei ist den Anweisungen der Bank zu folgen. Nicht als «Dritte» zu betrachten sind Kartenberechtigte, deren Ehepartner / eingetragene Partner / Lebenspart- ner, in direkter Linie verwandte Familienmitglieder (insb. Kinder und Eltern) oder andere diesen nahestehende Personen, Bevollmächtigte sowie mit diesen im gleichen Haushalt lebende Personen. Schäden, für die eine Ver- sicherung aufzukommen hat sowie allfällige Folge- schäden werden nicht übernommen. Falls sich erweist, dass eine Beanstandung ungerechtfertigt ist, ermäch- tigt der Kontoinhaber die Bank, dem der Karte zugrunde- liegenden Konto im Rahmen einer Entschädigung gut- geschriebene Beträge wieder zu belasten. Meinungsverschiedenheiten und Ansprüche aus entspre- chenden Rechtsgeschäften direkt mit der betreffenden Akzeptanzstelle zu regeln. Das Belastungsrecht der Bank bleibt unbeschränkt bestehen. Die Bank übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass sich eine Akzeptanzstelle aus irgendwelchen Gründen weigert, die Karte zu akzeptieren oder dass aus technischen oder anderen Gründen eine Zahlung oder ein Bezug mit der Karte nicht ausgeführt werden kann. Dasselbe gilt für Fälle, in denen sich die Verwen- dung der Karte an einem Automaten als unmöglich er- weist oder wenn die Karte durch den Automaten be- schädigt oder unbrauchbar gemacht wird. Jeder autorisierte Einsatz der Karte mit dem dazu passenden PIN-Code oder mit weiteren Legitimations- mitteln gilt als durch den Kartenberechtigten erfolgt. Dieser verpflichtet sich dadurch verbindlich für Käufe, Transaktionen oder für andere getätigte Geschäfte und für daraus resultierende Belastungen seiner Karte. Dementsprechend ist die Bank berechtigt, Beträge der so getätigten und elektronisch registrierten Transaktio- nen dem Konto zu belasten. Die Risiken aus der miss- bräuchlichen Verwendung der Karte mit dem dazu pa...

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  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.