Scheck- und Überweisungsvordrucke Musterklauseln

Scheck- und Überweisungsvordrucke. (1) Scheckvordrucke werden bei Eröffnung des Xxxxxx gegen Empfangsbescheinigung auf besonderem Vordruck, später gegen Empfangsbescheinigung auf dem hierfür in jeder Packung enthaltenen Vordruck ausgehändigt. Der Kontoinhaber hat beim Empfang der Vor- drucke zu prüfen, ob jede Packung die auf dem Umschlag angegebene Anzahl Scheckvor- drucke sowie den Vordruck für die Empfangsbescheinigung enthält. Die IBAN auf den Scheckvordrucken ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Vordrucke sind sorgfältig aufzube- wahren.