Common use of Schiedsinstanz Clause in Contracts

Schiedsinstanz. 1Für allfällige, sich aus der Anwendung oder Auslegung dieser Vereinbarung ergebende Streitigkeiten zwischen den Vereinba- rungskantonen wird ein Schiedsgericht eingesetzt. 2Dieses setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, welche durch die Parteien bestimmt werden. Können sich die Parteien nicht einigen, so wird das Schiedsgericht durch den Vorstand der EDK bestimmt. 3Die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichts- barkeit vom 27. Xxxx 1969 (SR 279) finden Anwendung. 4Das Schiedsgericht entscheidet endgültig.

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Schiedsinstanz. 1Für allfällige, allfällige sich aus der Anwendung oder Auslegung dieser Vereinbarung ergebende Streitigkeiten zwischen den Vereinba- rungskantonen wird ein Schiedsgericht eingesetzt. 2Dieses setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, welche durch die Parteien bestimmt werden. Können sich die Parteien nicht einigen, so wird das Schiedsgericht durch den Vorstand der EDK bestimmt. 3Die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichts- barkeit vom 27. Xxxx 1969 (SR 279) finden Anwendung. Anwendung.3 4Das Schiedsgericht entscheidet endgültig.endgültig.3

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Schiedsinstanz. 1Für allfällige, allfällige sich aus der Anwendung oder Auslegung dieser Vereinbarung ergebende Streitigkeiten zwischen den Vereinba- rungskantonen wird ein Schiedsgericht eingesetzt. 2Dieses setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, welche durch die Parteien bestimmt werden. Können sich die Parteien nicht einigen, so wird das Schiedsgericht durch den Vorstand der EDK bestimmt. 3Die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichts- barkeit vom 27. Xxxx 1969 (SR 279) 19694 finden Anwendung. 4Das Schiedsgericht entscheidet endgültig.

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