Schlichtung und Hinweise nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). 13.1. Besteht zwischen dem Kunden und M-net Streit darüber, ob M-net Verpflichtungen in Bezug auf die in § 68 TKG genannten Fälle gegenüber dem Kunden erfüllt hat, kann der Kunde bei der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. M-net ist bereit, an Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur teilzunehmen. An anderen freiwilligen Schlichtungsverfahren nimmt M-net nicht teil. Anschrift und Website der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur lauten: Bundesnetzagentur, Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Ihre M-net Telekommunikations GmbH
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Schlichtung und Hinweise nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). 13.1. Besteht zwischen dem Kunden und M-net Streit darüber, ob M-net Verpflichtungen in Bezug auf die in § 68 TKG genannten Fälle gegenüber dem Kunden erfüllt hat, kann der Kunde bei der Verbraucherschlichtungsstelle Verbrauchersch- lichtungsstelle der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. M-net ist bereit, an Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur teilzunehmen. An anderen freiwilligen Schlichtungsverfahren nimmt M-net nicht teil. Anschrift und Website der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur lauten: Bundesnetzagentur, Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Ihre M-net Telekommunikations GmbH.
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