Abrechnungsdaten. (§ 10 TTDSG)
Abrechnungsdaten. Damit die beteiligten Leistungserbringer eine Vergütung für ihre Leistungen erhalten, müssen sie eine Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, Xxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx erstellen und die dazu notwendigen Daten Ihres Kindes (Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für Sie dokumentierten Leistungen, Verordnungsdaten, Diagnosen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals) an die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg übersenden. Die beteiligten Leistungserbringer, die BARMER, die Vertragspartner der BARMER sowie die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg sind bei der Datenverarbeitung zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Dies gilt auch nach Beendigung der Behandlung Ihres Kindes. Sie können die erklärte Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich für die Zukunft widerrufen. Die Teilnahme an der Besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet dann automatisch bzw. ist dann nicht mehr möglich. Den Widerruf richten Sie bitte ebenfalls an die oben in den“ Patienteninformationen zur Teilnahme„ genannte Adresse oder zur Niederschrift bei jeder Geschäftsstelle der BARMER. Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die BARMER veranlasst worden, z.B. bei der Frage nach der Notwendigkeit einer Einweisung in ein Krankenhaus, sind die beteiligten Leistungserbringer dazu befugt, die dazu erforderlichen medizinischen Unterlagen gemäß des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens weiterzuleiten. Der Arzt des MDK ist zur Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet.
Abrechnungsdaten tnet_PK_Broschüre_Leistungen_Informationen_0421 Wir erheben, verarbeiten und nutzen die zur ordnungsgemäßen Ermittlung und Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlichen Daten (Abrechnungsda- ten). Dies sind neben den zur Abrechnung erforderlichen Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten auch sonstige hierfür erhebliche Daten, wie Zahlungsein- gänge, Zahlungsrückstände, Mahnungen, durchgeführte und aufgehobene Anschlusssperren, eingereichte Beanstandungen usw.
Abrechnungsdaten. Gesundheits/- Leistungsdaten Xxxxxxxxxx
Abrechnungsdaten. (§ 97 TKG)
Abrechnungsdaten. Damit die beteiligten Leistungserbringer eine Vergütung für ihre Leistungen erhalten, müssen sie eine Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung erstellen und Ihre dazu notwendigen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für Sie dokumentierten Leistungen, Verordnungsdaten, Diagnosen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals) an die Kassenärztliche Vereinigung übersenden. Die beteiligten Leistungserbringer sowie alle Vertragspartner sind bei der Datenverarbeitung zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Dies gilt auch nach Beendigung Ihrer Behandlung. Sie können die erklärte Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich für die Zukunft widerrufen. Ihre Teilnahme an der Besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet dann automatisch bzw. ist dann nicht mehr möglich. Den Widerruf richten Sie bitte ebenfalls an die oben in den“ Patienteninformationen zur Teilnahme„ genannte Adresse oder zur Niederschrift bei jeder Geschäftsstelle der BARMER.
Abrechnungsdaten. Damit die teilnehmenden Vertragsärzte eine Vergütung für ihre Leistungen erhalten, müssen sie eine Abrechnung erstellen und Ihre dazu notwendigen Daten (Name, Vorname, Geburts- datum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für Sie dokumentierten Leistungen, Diagnosen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals) über die KVBB an die BARMER übersenden. Dort werden die Abrech- nungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Die teil- nehmenden Vertragsärzte, die BARMER und die KVBB sind bei der Datenverarbeitung zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmung- en verpflichtet. Dies gilt auch nach Beendigung Ihrer Behandlung. Die beschriebenen Datenverarbeitungen sind nur zulässig, soweit Sie in die jeweilige Daten- verarbeitung eingewilligt haben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Wenn Sie Ihre Einwilligung zu diesen Datenverarbeitungen nicht erklären wollen, ist eine Teilnahme an dieser besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung nicht möglich. Sie können die erklärte Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich für die Zukunft widerrufen. Ihre Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet dann automatisch bzw. ist dann nicht mehr möglich. Den Widerruf richten Sie bitte ebenfalls an die in den „Patienteninformationen zur Teilnahme“ genannte Adresse oder erklären diesen zur Nieder- schrift bei einer Geschäftsstelle der BARMER.
Abrechnungsdaten. Deutsche Glasfaser erhebt, verarbeitet und nutzt die zur Ermittlung und Abrechnung der er- brachten Telekommunikationsdienstleistungen erforderlichen Abrechnungsdaten. Dies sind neben den zur Abrechnung erforderlichen Bestands- und Verkehrsdaten insbesondere auch sonstige hierfür erhebliche Daten wie Zahlungseingänge, Zahlungsrückstände, Mahnungen, durchgeführte und aufgehobene Anschlusssperren sowie eingereichte Beanstandungen.
Abrechnungsdaten. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der vom Umschlagunternehmer schriftlich aner- kannten Aufzeichnungen von bayernhafen. Im Zweifelsfall ist bayernhafen be- rechtigt, in die jeweiligen Bücher und Belege / Umschlagnachweise des Umschlagunternehmers Einsicht zu nehmen. Sofern spätestens zwei Werktage nach Abschluss des Umschlags keine Unterschrift auf den Aufzeichnungen vorliegt oder den Aufzeichnungen bis dahin nicht widersprochen wurde, gelten diese als vom Umschlagunternehmer anerkannt.
Abrechnungsdaten. Die SWMS erhebt, verarbeitet und nutzt die zur Er- mittlung und Abrechnung der erbrachten Telekom- munikationsdienstleistungen erforderlichen Abrech- nungsdaten. Dies sind neben den zur Abrechnung erforderlichen Bestands- und Verkehrsdaten insbe- sondere auch sonstige hierfür erhebliche Daten wie Zahlungseingänge, Zahlungsrückstände, Mahnun- gen, durchgeführte und aufgehobene Anschluss- sperren sowie eingereichte Beanstandungen.