Common use of Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG Clause in Contracts

Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG. Die net services weist den Kunden hiermit darauf hin, dass er sich zwecks außergerichtli- cher Streitbeilegung an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in Bonn wenden kann, wenn es hinsichtlich der in § 68 Abs. 1 Ziffern 1. bis 3. TKG aufgeführten Sachverhalte zwischen ihm und der net services zu Meinungsunterschieden kommt. Die Einzelheiten der praktisch erforderlichen Schritte zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können der Homepage der Bundes- netzagentur unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx unter Verwendung der Suchfunktion und dem Suchbegriff „Schlichtung“ entnommen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG. Die net services Gesellschaft weist den Kunden hiermit darauf hin, dass er sich zwecks außergerichtli- cher außergerichtlicher Streitbeilegung an die Schlichtungsstelle Schlichtungsstel- le der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in Bonn wenden kann, wenn es hinsichtlich der in § 68 Abs. 1 Ziffern 1. bis 3. TKG aufgeführten Sachverhalte zwischen zwi- schen ihm und der net services Gesellschaft zu Meinungsunterschieden kommt. Die Einzelheiten der praktisch erforderlichen Schritte zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können der Homepage der Bundes- netzagentur unter BNetzA un- ter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx unter Verwendung der Suchfunktion und dem Suchbegriff „Schlichtung“ entnommen werden.

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Samples: Thügaconnect Auftrag Privat VDSL, General Terms and Conditions

Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG. Die net services Der Provider weist den Kunden hiermit darauf hin, dass er sich zwecks außergerichtli- cher außergerichtlicher Streitbeilegung an die Schlichtungsstelle Schlichtungs- stelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, TelekommunikationTelekommunika- tion, Post und Eisenbahnen in Bonn wenden kann, wenn es hinsichtlich hin- sichtlich der in § 68 Abs. 1 Ziffern 1. bis 3. TKG aufgeführten Sachverhalte Sach- verhalte zwischen ihm und der net services dem Provider zu Meinungsunterschieden Meinungsunterschie- den kommt. Die Einzelheiten der praktisch erforderlichen Schritte zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können der Homepage Home- page der Bundes- netzagentur BNetzA unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx unter Verwendung Verwen- dung der Suchfunktion und dem Suchbegriff „Schlichtung“ entnommen ent- nommen werden. 20.4. Nebenabreden und Zusicherungen Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte des Providers, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser AGB hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen