Common use of Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG Clause in Contracts

Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG. Die Gesellschaft weist den Kunden hiermit darauf hin, dass er sich zwecks außergerichtlicher Streitbeilegung an die Schlichtungsstel- le der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in Bonn wenden kann, wenn es hinsichtlich der in § 68 Abs. 1 Ziffern 1. bis 3. TKG aufgeführten Sachverhalte zwi- schen ihm und der Gesellschaft zu Meinungsunterschieden kommt. Die Einzelheiten der praktisch erforderlichen Schritte zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können der Homepage der BNetzA un- ter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx unter Verwendung der Suchfunktion und dem Suchbegriff „Schlichtung“ entnommen werden.

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Samples: Ersteintrag Über Die Thüga Energie GMBH, www.thuega-energie-gmbh.de

Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG. Die Gesellschaft net services weist den Kunden hiermit darauf hin, dass er sich zwecks außergerichtlicher außergerichtli- cher Streitbeilegung an die Schlichtungsstel- le Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in Bonn wenden kann, wenn es hinsichtlich der in § 68 Abs. 1 Ziffern 1. bis 3. TKG aufgeführten Sachverhalte zwi- schen zwischen ihm und der Gesellschaft net services zu Meinungsunterschieden kommt. Die Einzelheiten der praktisch erforderlichen Schritte zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können der Homepage der BNetzA un- ter Bundes- netzagentur unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx unter Verwendung der Suchfunktion und dem Suchbegriff „Schlichtung“ entnommen werden.

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Samples: www.fiete.net, www.fiete.net

Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG. Die Gesellschaft Der Provider weist den Kunden hiermit darauf hin, dass er sich zwecks außergerichtlicher Streitbeilegung an die Schlichtungsstel- le Schlichtungs- stelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, TelekommunikationTelekommunika- tion, Post und Eisenbahnen in Bonn wenden kann, wenn es hinsichtlich hin- sichtlich der in § 68 Abs. 1 Ziffern 1. bis 3. TKG aufgeführten Sachverhalte zwi- schen Sach- verhalte zwischen ihm und der Gesellschaft dem Provider zu Meinungsunterschieden Meinungsunterschie- den kommt. Die Einzelheiten der praktisch erforderlichen Schritte zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können der Homepage Home- page der BNetzA un- ter unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx unter Verwendung Verwen- dung der Suchfunktion und dem Suchbegriff „Schlichtung“ entnommen ent- nommen werden.

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Samples: dokumente.equada.de