Schlösser Musterklauseln

Schlösser. Ohne jeglichen Rechtsanspruch des Kunden stellt die NAG nach eigenem Ermessen Service- und Kassenzugangsschlösser für Spielgeräte zur Verfügung, wenn der Kunde diese Schlösser innerhalb der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten (berechnet nach Punkt 11 der AGB) verlangt. Die NAG ersetzt diese Schlösser nur einmal und nur dann, wenn der Kunde den Austausch dieser Schlösser während der oben genannten Gewährleistungsfrist schriftlich beantragt hat.
Schlösser. Die Türen werden über eine 3-Punkt-Drehstangenverriegelung und Zylinderschlössern mit Dreh- oliven und je 2 Stck. Klappschlüssel verriegelt und ausgestattet. Türen sind getrennt abschließbar, jedoch bei zwei Türen ist eine Lieferung mit gleicher oder verschiedener Schließung gewährleistet. Die 3-Punktverriegelung muss bei zweiflügeligen Schränken, ohne Mittelseite, auch an drei Punkten verriegeln, oben, unten und hinter der Schlageleiste. Die Verriegelung muss aus der Produktbeschreibung eindeutig hervorgehen. Verbaut wird ein unterhalb des Hutbodens im Garderobenschrank geschraubter ausziehbarer Kleiderbügelhalter, Bügelausführung in Stahl vernickelt, Länge mind. 300 mm, Tragkraft mind. 10 kg und ein mittig geklebter planer Spiegel (ca. 3 mm) auf der Innenseite der Garderoben- schranktür in der Höhe von ca. 160 cm, gerechnet über Fertigfußboden bis zum Mittelpunkt der Spiegelfläche, Spiegelgröße mit polierten Kanten mind. 300 x 400 mm (Breite x Höhe).
Schlösser. Nutzungsbedingungen Sonstiges □ Die Gegenstände wurden zum vereinbarten Termin zurück gebracht: ja nein / Datum: □ Für die aufgeführten Schäden, fehlende Gegenstände oder Verschmutzungen wird folgendes in Rechnung gestellt. (Die aufgeführten Preise sind netto und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Ort Datum Unterschrift Mieter Ort Datum Unterschrift Vermieter Agrokomm Maschinenring GmbH Xxxxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxxx Tel.: 08092/4040 Fax.: 08092/336729 Xxxxxxxxxx Ebersberg Geschäftsführer Xxxxxxx Xxxxxxxxx Registergericht München HR B 109379 Finanzamt Ebersberg RVB - Ebersberg eG
Schlösser. Als Schloss sind Behördeneinsteckschlösser Klasse IV, für PZ und Schließanlage vorgerichtet, mit Riegel und Falle, bei zweiflügeligen Türen mit passendem Gegenschlosskasten anzubieten. Stulpoberfläche und Schließblech aus Edelstahl. Teilweise müssen die Schlösser auch eine Panikfunktion erfüllen und mit geteilter Nuss ausgeführt werden. Dabei gibt es bei zweiflügeligen Türen entweder nur die Panikfunktion am Gehflügel oder auch die Vollpanik- Funktion für Geh- und Standflügel. Hierzu sind die entsprechenden Angaben in der Positionsbeschreibung zu beachten.
Schlösser. Als Schloss sind Behördeneinsteckschlösser Klasse IV, für PZ und Schließanlage vorgerichtet, mit Mehrfachverriegelung, Riegel und Falle. Stulpoberfläche und Schließblech aus Edelstahl. Teilweise müssen die Schlösser auch eine Panikfunktion erfüllen und mit geteilter Nuss ausgeführt werden. Hierzu sind die entsprechenden Angaben in der Positionsbeschreibung zu beachten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.