Common use of Schlüsselkräfte – Definition, Qualifikation, Einstellungsvoraussetzungen Clause in Contracts

Schlüsselkräfte – Definition, Qualifikation, Einstellungsvoraussetzungen. Schlüsselkräfte sind qualifizierte Führungs- und Fachkräfte, die für die Projektleitung und/oder für die fachliche Anleitung und Ausbildung und/oder für die erforderliche sozialarbeiterische Betreuung verantwortlich sind, und die nicht ersetzt werden können, ohne das Projekt zu gefährden. Der Förderungs-nehmer hat dafür zu sorgen, dass durch die Schlüsselkräfte die fachliche Anleitung bzw. Ausbildung der Transitarbeitskräfte sichergestellt ist. Der Förderungsnehmer verpflichtet sich, für die Durchführung der Maßnahme nur qualifizierte und erfahrene Schlüsselkräfte mit Genderkompetenz zu beschäftigen, die eine kompetente Betreuung der Transitarbeits- kräfte gewährleisten. Weiters ist auf eine klare Kompetenzaufteilung mit eindeutiger Zuordenbarkeit einzelner Schlüsselkräfte zu bestimmten Verantwortungsbereichen zu achten. Der Förderungsnehmer hat auf Verlangen des Arbeitsmarktservice für die Personen, die bereits als Schlüsselkräfte beschäftigt sind, deren Qualifikationen und/oder Erfahrungen sowie deren Genderkompetenz nachzuweisen. Die Zahl der zu beschäftigenden Schlüsselkräfte ist sowohl im Zusammenhang mit der jeweiligen Problemlage der beschäftigten Zielgruppe, der jeweiligen arbeitsmarktpolitischen Leistung als auch dem Projektgegenstand und der Projektgröße zu sehen. Sofern Arbeitskräfte überwiegend im Rahmen des gegenständlichen AMS-Projektes tätig sind, erfordern Neueinstellungen bzw. Nachbesetzungen die Zustimmung des Arbeitsmarktservice. Die Einstufung in die Verwendungsgruppe / Gehaltsstufe etc. des jeweiligen Kollektivvertrages ist mittels des Formblatts „GBP Neueinstellung Einstufung“ rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Wochen vor Beginn des Arbeitsverhältnisses, nachzuweisen. Dem Förderungsnehmer wird empfohlen, sich hierfür von der einzustellenden Schlüsselkraft eine Hauptverbandsabfrage über die Versicherungszeiten vorlegen zu lassen. Dem Formblatt sind weiters ein Personaldatenblatt der einzustellenden Schlüsselkraft, aktueller Lebenslauf (mit Angabe vergleichbarer Referenzprojekte des / der MitarbeiterIn), Qualifikationsnachweise inkl. Genderkompetenz und Nachweise über Praxiszeiten beizulegen. Handelt es sich bei den vorgelegten Qualifikationen nicht um gesetzlich geregelte Ausbildungsabschlüsse (wie z.B. Matura, Lehrabschluss, Meisterprüfung, Diplomprüfung, Fachhochschulabschluss etc.) muss auch das Stundenausmaß der Aus- bzw. Weiterbildung entweder im Zertifikat selbst oder in einem beigefügten Curriculum eindeutig nachvollziehbar sein. Andernfalls können diese Qualifikationen nicht anerkannt werden. Das AMS Steiermark behält sich vor eine stichprobenartige Prüfung durchzuführen und dazu die entsprechenden Unterlagen anzufordern. Bei der Umsetzung des Betreuungskonzeptes ist sicherzustellen, dass sozialarbeiterisch geschulte Schlüssel- kräfte mit der Hauptaufgabe der sozialarbeiterischen beziehungsweise sozialpädagogischen Betreuung der Transitarbeitskräfte beschäftigt werden – es ist darauf zu achten, dass die Funktion einer „anleitenden Schlüsselkraft“ und jene der „Sozialpädagogischen Betreuung“ zu trennen ist. So werden bei Schlüsselkräften, die für die sozialpädagogische Betreuung zuständig sind, u.a. folgende Qualifikationen anerkannt: o Studium der Psychologie, Pädagogik (Pädagogik, Heil- und Integrationspädagogik, Sozialpädagogik) o Kolleg Sozialpädagogik o Lehrbefähigung mit universitärer Ausbildung (Uni, FH) oder bei einem anerkannten Institut o Ausbildung psychosozialen Beratung, Lebens- und Sozialberatung, Sozialmanagement (universitäre Ausbildung, FH oder anerkanntes Bildungsinstitut) Als Nachweis für die entsprechende(n) Qualifikation(en) und Erfahrung(en) dieser Schlüsselkräfte sind folgende Unterlagen in Kopie zu übermitteln: o Qualifikation: Ausbildungszeugnisse, Zertifikate etc. o Erfahrung: Diese ist im Anlassfall durch Dienstzeugnisse, Bestätigungen etc. aus welchen das absolvierte Xxxxxx an Erfahrung klar hervorgeht, nachzuweisen. Ausbildungszeugnisse und Zertifikate sind grundsätzlich in deutscher Sprache vorzulegen, andernfalls ist eine Übersetzung beizufügen, in der auch die Lehrinhalte etc. dargestellt werden. Die sozialarbeiterische, sozialpädagogische oder psychosoziale Betreuung ist darauf auszurichten, die Vermittlungsfähigkeit der auf den Transitarbeitsplätzen beschäftigten Personen zu verbessern. (Siehe auch Punkt 3.1. „Personalaufwand allgemein“ und Punkt 3.2. „Schlüsselkräfte – Entlohnung / Förderung“.)

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Schlüsselkräfte – Definition, Qualifikation, Einstellungsvoraussetzungen. Schlüsselkräfte sind qualifizierte Führungs- und Fachkräfte, die für die Projektleitung und/oder für die fachliche Anleitung und Ausbildung und/oder für die erforderliche sozialarbeiterische Betreuung verantwortlich sind, und die nicht ersetzt werden können, ohne das Projekt zu gefährden. Der Förderungs-nehmer hat dafür zu sorgen, dass durch die Schlüsselkräfte die fachliche Anleitung bzw. Ausbildung der Transitarbeitskräfte sichergestellt ist. Der Förderungsnehmer verpflichtet sich, für die Durchführung der Maßnahme nur qualifizierte und erfahrene Schlüsselkräfte mit Genderkompetenz zu beschäftigen, die eine kompetente Betreuung der Transitarbeits- kräfte gewährleisten. Weiters ist auf eine klare Kompetenzaufteilung mit eindeutiger Zuordenbarkeit einzelner Schlüsselkräfte zu bestimmten Verantwortungsbereichen zu achten. Der Förderungsnehmer hat auf Verlangen des Arbeitsmarktservice für die Personen, die bereits als Schlüsselkräfte beschäftigt sind, deren Qualifikationen und/oder Erfahrungen sowie deren Genderkompetenz nachzuweisen. Die Zahl der zu beschäftigenden Schlüsselkräfte ist sowohl im Zusammenhang mit der jeweiligen Problemlage der beschäftigten Zielgruppe, der jeweiligen arbeitsmarktpolitischen Leistung als auch dem Projektgegenstand und der Projektgröße zu sehen. Sofern Arbeitskräfte überwiegend im Rahmen des gegenständlichen AMS-Projektes tätig sind, erfordern Neueinstellungen bzw. Nachbesetzungen die Zustimmung des Arbeitsmarktservice. Die Einstufung in die Verwendungsgruppe / Gehaltsstufe etc. des jeweiligen Kollektivvertrages ist mittels des Formblatts „GBP Neueinstellung Einstufung“ rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Wochen vor Beginn des Arbeitsverhältnisses, nachzuweisen. Dem Förderungsnehmer wird empfohlen, sich hierfür von der einzustellenden Schlüsselkraft eine Hauptverbandsabfrage über die Versicherungszeiten vorlegen zu lassen. Dem Formblatt sind weiters ein Personaldatenblatt der einzustellenden Schlüsselkraft, aktueller Lebenslauf (mit Angabe vergleichbarer Referenzprojekte des / der MitarbeiterInMitarbeiter_in), Qualifikationsnachweise inkl. Genderkompetenz und Nachweise über Praxiszeiten beizulegen. Handelt es sich bei den vorgelegten Qualifikationen nicht um gesetzlich geregelte Ausbildungsabschlüsse (wie z.B. Matura, Lehrabschluss, Meisterprüfung, Diplomprüfung, Fachhochschulabschluss etc.) muss auch das Stundenausmaß der Aus- bzw. Weiterbildung entweder im Zertifikat selbst oder in einem beigefügten Curriculum eindeutig nachvollziehbar sein. Andernfalls können diese Qualifikationen nicht anerkannt werden. Das AMS Steiermark behält sich vor eine stichprobenartige Prüfung durchzuführen und dazu die entsprechenden Unterlagen anzufordern. Bei der Umsetzung des Betreuungskonzeptes ist sicherzustellen, dass sozialarbeiterisch geschulte Schlüssel- kräfte mit der Hauptaufgabe der sozialarbeiterischen beziehungsweise sozialpädagogischen Betreuung der Transitarbeitskräfte beschäftigt werden – es ist darauf zu achten, dass die Funktion einer „anleitenden Schlüsselkraft“ und jene der „Sozialpädagogischen Betreuung“ zu trennen ist. So werden bei Schlüsselkräften, die für die sozialpädagogische Betreuung zuständig sind, u.a. folgende Qualifikationen anerkannt: o Studium der Psychologie, Pädagogik (Pädagogik, Heil- und Integrationspädagogik, Sozialpädagogik) o Kolleg Sozialpädagogik o Lehrbefähigung mit universitärer Ausbildung (Uni, FH) oder bei einem anerkannten Institut o Ausbildung psychosozialen Beratung, Lebens- und Sozialberatung, Sozialmanagement (universitäre Ausbildung, FH oder anerkanntes Bildungsinstitut) Als Nachweis für die entsprechende(n) Qualifikation(en) und Erfahrung(en) dieser Schlüsselkräfte sind folgende Unterlagen in Kopie zu übermitteln: o Qualifikation: Ausbildungszeugnisse, Zertifikate etc. o Erfahrung: Diese ist im Anlassfall durch Dienstzeugnisse, Bestätigungen etc. aus welchen das absolvierte Xxxxxx an Erfahrung klar hervorgeht, nachzuweisen. Ausbildungszeugnisse und Zertifikate sind grundsätzlich in deutscher Sprache vorzulegen, andernfalls ist eine Übersetzung beizufügen, in der auch die Lehrinhalte etc. dargestellt werden. Die sozialarbeiterische, sozialpädagogische oder psychosoziale Betreuung ist darauf auszurichten, die Vermittlungsfähigkeit der auf den Transitarbeitsplätzen beschäftigten Personen zu verbessern. (Siehe auch Punkt 3.1. „Personalaufwand allgemein“ und Punkt 3.2. „Schlüsselkräfte – Entlohnung / Förderung“.)

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