Schlüsselpersonenrisiko/Management Musterklauseln

Schlüsselpersonenrisiko/Management. Der Erfolg der Beteiligung hängt maßgeblich von der wirtschaftli- chen Rentabilität der Investitionen und der Verwaltung des Publi- kums-AIF ab. Den daran beteiligten Schlüsselpersonen aus dem Management der Gesellschaft, der HEP KVG und der Verwahr- stelle kommt daher eine entscheidende Bedeutung zu. Sollten diese Schlüsselpersonen die Gesellschaft, die HEP KVG oder die Verwahrstelle verlassen, kann sich dies negativ auf die Qualität der Leitung des Publikums-AIF auswirken und damit die Wirt- schaftlichkeit der Beteiligung beeinflussen. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass die vorgenannten Personen auf- grund anderer Verpflichtungen Entscheidungen nicht rechtzeitig oder gar nicht treffen. Dies könnte verringerte Ausschüttungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage einschließlich Agio zur Folge haben.
Schlüsselpersonenrisiko/Management. Der Erfolg der Beteiligung an der Investment-KG hängt im Wesentlichen vom wirtschaftlichen Erfolg der einzelnen In- vestitionen und der Verwaltung der Investment-KG ab. Die für die Kapitalverwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle auf Managementebene handelnden Schlüsselpersonen sind hierfür aufgrund Ihrer Schlüsselpositionen von entscheidender Bedeu- tung. Wenn Schlüsselpersonen die Kapitalverwaltungsgesell- schaft oder die Verwahrstelle verlassen sollten, könnte sich das negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung auswirken. Zudem sind aufgrund von anderen Verpflichtungen von Schlüs- selpersonen getroffene Fehlentscheidungen, verspätet oder nicht getroffene Entscheidungen nicht auszuschließen. Diese könnten sich negativ auf den wirtschaftlichen Erfolg der Inves- tment-KG auswirken und in der Konsequenz zu verringerten Ausschüttungen bis hin zum Totalverlust der Einlage inklusive Agio führen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.